Stationäre Jugendverkehrsschule für die Bergdörfer
| Vorlage: | 2024/0778/1 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 16.10.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Schul- und Sportamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Grünwettersbach, Hohenwettersbach, Palmbach, Stupferich, Waldstadt, Wolfartsweier |
Beratungen
- Schulausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 20.11.2024
Rolle: Behandlung
Ergebnis: einverstanden
Zusätzliche Dateien
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Ergänzungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0778/1 Eingang: 16.10.2024 Stationäre Jugendverkehrsschule für die Bergdörfer Ergänzungsantrag: CDU Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Schulausschuss 20.11.2024 Ö Behandlung Die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe beantragt: Die Stadtverwaltung erhält den Auftrag, die Einrichtung einer stationären Jugendverkehrsschule an der Stupfericher Bergleshalle mithilfe von Variante 2 (siehe Stellungnahme des Referats Prävention des Polizeipräsidiums Karlsruhe = Anlage zu TOP 3 der OR-Sitzung Stupferich vom 16.10.2024) und unter den nachfolgenden Bedingungen voranzutreiben: a. Weil die Multifunktionsfläche außerhalb der Schulungszeiten auch weiterhin anderweitig (z.B. für Vereinszwecke) genutzt werden muss, sollen anstelle von ortsfesten Schildern, Bodenhülsen, Hindernissen usw. mobile bzw. temporäre Verkehrsschilder, Hindernisse usw. zum Einsatz kommen. b. Auf dem Platz hinter der Bergleshalle sollen nur zeitlich befristet zwei Container aufgestellt werden, deren Standort mit der Ortsverwaltung Stupferich abgestimmt werden muss. Dauerhafte Hallenanbauten an der Bergleshalle bspw. als Schulungsraum sollen nicht geschaffen werden. Stattdessen und im Sinne der Mehrfachnutzung nimmt die Stadtverwaltung Kontakt zu dem sich noch im Gründungsprozess befindlichen Betreiberverein der Bergleshalle auf, um die mögliche Nutzung von Räumlichkeiten der Halle nach deren Ertüchtigung in Erfahrung zu bringen. Sachverhalt / Begründung Im Schreiben des baden-württembergischen Innenministeriums vom 18. April 2024 an die Kommunalen Landesverbände betont Staatssekretär Thomas Blenke MdL (s. Anlage zu TOP 3 der OR- Sitzung Stupferich vom 16.10.2024) sowohl die Notwendigkeit als auch die herausragende Bedeutung der Verkehrserziehung von Grundschulkindern. Auch uns als CDU-Fraktion ist es ein wichtiges Anliegen, dass Kinder lernen, nicht nur ihr Fahrrad sicher zu beherrschen, sondern auch die Verkehrsregeln zu kennen und anwenden zu können. Daran schließt sich auch die positive Stellungnahme des Referats Prävention des Polizeipräsidiums Karlsruhe (s. Anlage zu TOP 3 der OR- Sitzung Stupferich vom 16.10.2024) an: Aufgrund der langen An- und Abfahrtswege kann der Besuch der stationären Jugendverkehrsschule in Ettlingen bzw. der Waldstadt für die Grundschulkinder in den Karlsruher Höhenstadtteilen nur eine Zwischenlösung sein. Es bedarf einer weiteren stationären Jugendverkehrsschule in den Höhenstadtteilen. Aus diesem Grund halten wir an unserer ursprünglichen Antragsidee fest und ergänzen diese um weitere Argumente. Schließlich bleibt das Ziel gleich: Der Erhalt der Grundschul-Radfahrausbildung in den Bergdörfern. Wie bei der bisherigen Verkehrserziehung auf dem Schulhof der Heinz-Barth-Grundschule in Grünwettersbach und wie zur Zeit in Stupferich, halten wir es auch bei der Einrichtung einer stationären Jugendverkehrsschule an der Bergleshalle für angemessen, wenn anstelle von ortsfesten – 2 – Schildern, Bodenhülsen und Hindernissen mobile bzw. temporäre Schilder und Hindernisse installiert werden. Denn auch für uns steht vollkommen außer Frage, dass der Platz hinter der Bergleshalle weiterhin auch anderen Zwecken zur Verfügung stehen muss. Die bauliche Erweiterung des vorhandenen Platzes (d.h. Ergänzung um einen Schulungsraum sowie einen Lagerraum für Fahrräder usw.) halten wir zur Zeit ebenfalls nicht für zwingend. Vielmehr beantragen wir, dass die Stadtverwaltung nach Rücksprache mit der Ortsverwaltung Stupferich Kontakt mit dem sich noch im Gründungsprozess befindlichen Betreiberverein der Bergleshalle aufnimmt, um die Möglichkeit zur Mitnutzung der Räumlichkeiten nach der Hallenertüchtigung in Erfahrung zu bringen. Für die Zwischenzeit sprechen wir uns für die befristete Aufstellung von zwei Containern aus, deren konkreter Standort mit der Ortsverwaltung abgestimmt wird. Unterzeichnet von: Stadtrat Detlef Hofmann Stadtrat Tilman Pfannkuch
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Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0778/1 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: Schul- und Sportamt Stationäre Jugendverkehrsschule für die Bergdörfer Ergänzungsantrag: CDU Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Schulausschuss 20.11.2024 8 Ö Behandlung Kurzfassung Die Stadtverwaltung wird in enger Abstimmung mit allen Beteiligten, der Ortsverwaltung Stupferich, dem Referat Prävention des Polizeipräsidiums und der Verkehrswacht, die Voraussetzungen der Vari- ante 2 und eine temporäre Containerstellung prüfen und dem Gremium zu gegebener Zeit berichten. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Die Stadtverwaltung erhält den Auftrag, die Einrichtung einer stationären Jugendverkehrsschule an der Stupfericher Bergleshalle mithilfe von Variante 2 (siehe Stellungnahme des Referats Prävention des Polizeipräsidiums Karlsruhe = Anlage zu TOP 3 der OR-Sitzung Stupferich vom 16.10.2024) und unter den nachfolgenden Bedingungen voranzutreiben: a. Weil die Multifunktionsfläche außerhalb der Schulungszeiten auch weiterhin anderweitig (z.B. für Vereinszwecke) genutzt werden muss, sollen anstelle von ortsfesten Schildern, Bodenhül- sen, Hindernissen usw. mobile bzw. temporäre Verkehrsschilder, Hindernisse usw. zum Einsatz kommen. b. Auf dem Platz hinter der Bergleshalle sollen nur zeitlich befristet zwei Container aufgestellt werden, deren Standort mit der Ortsverwaltung Stupferich abgestimmt werden muss. Dauer- hafte Hallenanbauten an der Bergleshalle bspw. als Schulungsraum sollen nicht geschaffen werden. Stattdessen und im Sinne der Mehrfachnutzung nimmt die Stadtverwaltung Kontakt zu dem sich noch im Gründungsprozess befindlichen Betreiberverein der Bergleshalle auf, um die mögliche Nutzung von Räumlichkeiten der Halle nach deren Ertüchtigung in Erfahrung zu bringen. In seiner Sitzung vom Mittwoch, 16. Oktober 2024, hat sich der Ortschaftsrat Stupferich mit dem Thema Einrichtung einer stationären Jugendverkehrsschule an der Bergleshalle Stupferich befasst. Das Gremium hat sich dafür ausgesprochen, dass der Übungsplatz am Bergle beibehalten werden soll. Die Nutzung der Fläche muss in Regie der Ortsverwaltung und für Vereine dauerhaft nutzbar bleiben. Es sollen keine festen baulichen Veränderungen vorgenommen werden, sondern nur mobile (abbaubare) Ausstattung verwendet werden. Die praktische Umsetzung der Variante 2 gemäß der Stellungnahme des Referats Prävention des Poli- zeipräsidiums zur Vorlage 2024/0778, (Anlagen 1 bis 4), ist mit allen Beteiligten zu prüfen. In einem ersten Schritt ist die Machbarkeit zur weiteren Nutzung des Platzes, insbesondere im Hinblick auf eine Ertüchtigung des Platzes abzustimmen. Zur möglichen Umsetzung und den finanziellen Aspekten der zeitlich befristeten Stellung von Containern können seitens der Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussagen getroffen werden. Dies bedarf weiterer Planungsschritte und Absprachen mit den zu- ständigen Ämtern. Ebenso bleibt die Gründung eines Betreibervereins für die derzeit geschlossene Bergleshalle abzuwarten. Die Verwaltung wird das Gremium über den jeweiligen Sachstand informieren.
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I. Ausgangslage: In Baden-Württemberg, als auch im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Karlsruhe, ist in den letzten Jahren eine Zunahme der Fahrradunfälle festzustellen (s. Tabelle). Polizeipräsidium KA 2021 2022 Vergleich Gesamt Unfälle (Fahrrad und Pedelec) 968 1133 + 17,0 % Unfälle mit Pedelec 165 227 + 37 % Dem soll unter anderem durch eine verbesserte und intensivere Radfahrausbildung entgegengewirkt werden. Aus diesem Grund wurde Anfang 2023 durch das IM LPP (Landespolizeipräsidium) eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen und die bisherigen Vorgaben zur Durchführung der Radfahrschulung überarbeitet. Nach erfolgreicher Pilotierung wurde die neue standardisierte schulpraktische Radfahrausbildung für vier Unterrichtseinheiten per Einführungserlass zum Schuljahr 2023/2024 landesweit umgesetzt und der überarbeitete Einführungserlass wurde am 04.08.2023 durch das Innenministerium an alle Regionale Polizeipräsidien als auch an das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg mit der Bitte um Umsetzung versandt. II. Anforderungen an eine stationäre Jugendverkehrsschule: Gemäß der VwV Radfahrausbildung werden nachfolgende Empfehlungen für den Bau von Jugendverkehrsschulplätzen ausgesprochen: - Fahrstreifen von mind. 200 cm - eine Anfahrtsstrecke zum Linksabbiegen bis zur Kreuzung von mind. 25 m - eine Einbahnstraße - ein Kreisverkehr - ein Schutzstreifen für Radfahrer - gut erkennbare Fahrbahnmarkierungen - Stromversorgung mit 220 Volt - Sanitäre Anlagen - Unterstellmöglichkeit - Ein Schulungs- / Aufenthaltsraum - Ein Lagerraum für Räder und Verkehrszeichen - (Musterplan: Stationärer und Mobiler Schulungsplatz als Anlage beigefügt) III. Bewertung der mobilen Jugendverkehrsschulen: Die zuvor genannten Bedingungen sind an den mobilen Schulungsorten leider nicht gegeben. In der Regel wurden Festplätze, Schulhöfe oder Parkplätze vor Mehrzweckhallen kurzfristig als Übungsflächen umgewidmet, indem lediglich eine Verkehrsfläche auf den jeweiligen Boden aufgezeichnet wurde. Weitere Vorkehrungen, welche die ordnungsgemäße Durchführung des Radfahrunterrichts begünstigen, wurden nicht getroffen. Diese eher aus der Not heraus bereitgestellten Verkehrsflächen entsprechen vor allem auch aufgrund der Ausgestaltung und der geringen Größe nicht den Vorgaben der gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums und des Kultusministeriums zur Radfahrausbildung in der schulischen Verkehrserziehung. Aufgrund dessen kann an diesen Örtlichkeiten nur eine suboptimale Radfahrausbildung durchgeführt werden. Nachfolgende Umstände erschweren eine optimale Durchführung des Unterrichts: - Zu kleine Verkehrsflächen: o Bei zu kleiner Verkehrsfläche muss die Klasse gesplittet werden, sodass nur die halbe Klasse üben kann, während der Rest der Klasse eine „Zwangspause“ einhalten muss. Somit geht wertvolle Übungszeit verloren. o Nicht alle Verkehrssituationen / - lagen sind auf dem Boden abgebildet oder eingerichtet, wie z.B. Kreisverkehr / Ampel; somit können diese Verkehrssituationen nicht eingeübt werden. o Zu enge Fahrstreifen hat zur Folge, dass Gegenverkehr und die damit verbundenen Verkehrssituationen nicht fachgerecht simuliert werden können. o Rechtwinklige „Kurven“ können nur mit äußerst geringer Geschwindigkeit (untere Schrittgeschwindigkeit) befahren werden, was häufig zu kleinen Auffahrunfällen durch die Nachfolgenden führt. - Durchfahrtsverkehr; z. B. in Kleinsteinbach tangiert ein öffentlicher Radweg die Übungsfläche, sodass es immer wieder zu Gefahrensituationen mit anderen Verkehrsteilnehmern, vornehmlich Radfahrenden, kommt. Aufgrund des angewachsenen Pedelec-Verkehrs wird nun auch mit höheren Geschwindigkeiten im Durchfahrtsverkehr gefahren. - Herrschender Durchgangsverkehr; Anwohner und Spaziergänger nehmen die Übungsflächen oft als Abkürzungen in Anspruch, da die Übungsfläche als solches nicht wahrgenommen wird. Personen, die ihren Kinderwagen darüber schieben oder ihre Hunde freilaufen lassen, sind keine Seltenheit. (Dieser Mangel wurde bei einer Arbeitsstättenbegehung im April 2024 durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit des Polizeipräsidiums Karlsruhe festgestellt und angemahnt, entsprechende Abhilfe zu schaffen). Oftmals nutzen dann auch die Passanten die Gelegenheit, um individuelle Sachverhalte oder Erlebnisse zu schildern, die ein polizeiliches Handeln erforderlich machen, was natürlich den Unterrichtsverlauf erheblich stört. - Ablenkung / Störung durch andere Schüler, die in den Pausen oder in den bewegten Stunden vorbeilaufen oder sich in unmittelbarer Nähe aufhalten und dazwischenrufen bzw. sich mit den zu beschulenden Kindern unterhalten. - Gefahrenstellen aufgrund den örtlichen Begebenheiten der temporären Verkehrsflächen, welche außerhalb der Radfahrschulungszeit zweckentfremdet (Sport und Spiel) in Anspruch genommen werden, wie z.B. aufgestellte Fußballtore / Umrandungen aus Beton / Spielfeldumrandungen, Sitzgelegenheiten - Fehlender Schulungsraum, dies wirkt sich vor allem bei schlechtem Wetter auf die Kinder aus, da sie sich dann im Regen bei Ansprachen oder Erklärungen zum Verfahrensablauf sammeln müssen. Oft ist eine Wiederholung / Auffrischung des theoretischen Teils erforderlich, die dann im Freien durchgeführt werden muss. - Vorab Überprüfung der Übungsfläche, auf Freihaltung und auf Sauberkeit durch die Polizei – oftmals werden die temporären Verkehrsübungsflächen durch Abstellen von Schutt-Containern, geparkten Fahrzeugen belegt. IV. Stellungnahme zu einer weiteren stationären Jugendverkehrsschule in den Bergdörfern: Aufgrund der Nachteile und den nur suboptimalen Bedingungen beim Schulen auf Pausenhöfen oder anderen alternativen Übungsplätzen, ging das Referat Prävention des Polizeipräsidiums Karlsruhe im Jahr 2022 auf die Schulen zu und bat um Verlegung der Radfahrschulung zu den stationären Jugendverkehrsschulen. Es konnten nun ab 2023 die stationären Jugendverkehrsschulen in der Karlsruher Waldstadt bzw. in Ettlingen aufgesucht werden. Dieser Bitte kamen die Schulen zunächst auch teilweise nach. Bedingt durch den damit verbundenen längeren An- und Abfahrtsweg kann dies für die Schulen aber nur eine Zwischenlösung sein, weshalb sich das Referat Prävention des Polizeipräsidiums Karlsruhe, eindeutig für eine weitere stationäre Jugendverkehrsschule aussprechen und begrüßen würde. Das Anliegen, weitere stationäre Jugendverkehrsschulen zu implementieren teilt auch die Landesregierung. Mit dem Schreiben von Herrn Thomas Blenke, Mdl, Staatssekretär an alle Mitglieder der Kommunalen Landesverbände, sollte nun zusätzlich auch von politischer Seite alle beteiligten Personen, Institutionen und Schulen für den Ausbau von stationären Jugendverkehrsschulplätzen für die schulpraktische Radfahrausbildung sensibilisiert werden. - Kürzerer Anfahrtsweg für die Schülerinnen und Schüler der Bergdörfer o Max. 15 Minuten bei Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln o Max. 20 Minuten mit dem eigenen Fahrrad - Die Kinder befinden sich in Ortsnähe der Schulen und werden so bei der An- und Abfahrt bereits mit dem Schulweg vertraut, können auf ortsspezifische Gefahrensituationen vorbereitet und hingewiesen werden. - Zudem kann das Erlernte auf dem Rückweg von der Radfahrschulung nachbereitet bzw. umgesetzt werden - Übung und Prüfung mit dem eigenen Fahrrad hat den Vorteil, dass die Kinder ihr Fahrrad bereits kennen und sich nicht erst an das Fahrrad der Verkehrswacht gewöhnen müssen. In der Regel sind die von der Verkehrswacht Karlsruhe zur Verfügung gestellten Fahrräder nicht mit einer Gangschaltung ausgestattet, sondern mit einer Rücktrittsbremse. Dies erfolgt aus Kostengründen, da eine Reparatur einer Gangschaltung kostenintensiver ist. - Überprüfung der mitgeführten eigenen Fahrräder der Kinder zu Beginn des Unterrichts durch die Polizei auf technische Mängel. Dies erhöht die Verkehrssicherheit zusätzlich. - Eine neue Verkehrsübungsfläche kann gemäß den neuesten Vorgaben des Innen- und Kultusministeriums ausgestattet werden, sodass die wichtigsten Verkehrssituationen simuliert werden können. V. Planungsstand: Bisher fand lediglich eine lose Anfrage bei der Verkehrswacht Karlsruhe statt, bei der eine grundsätzliche Befürwortung zu erkennen war. Da auch hier natürlich finanzielle Aspekte eine gravierende Rolle spielen, ist man von einer endgültigen Zusage noch ein weites Stück entfernt. Eine Absprache hinsichtlich der Belegungsplanung mit der Ortsverwaltung Stupferich würde auf alle Fälle erfolgen. Da jeder Grundschule pro 4. Klasse vier Radfahrschulungstermine zustehen, würde dies eine Belegungszeit von ca. 2 – 3 Monaten pro Jahr in Anspruch nehmen. An Feiertagen wird nicht und in den Ferien bis auf das ein oder andere Ferienprogramm grundsätzlich auch nicht geschult. Erfahrungsgemäß finden nach den Sommerferien die wenigsten Vereinsfeste statt, sodass es in diesem Zeitraum auch wenig Überschneidungen geben würde. Variante 1: - Ertüchtigung des Platzes hinsichtlich der Verkehrsfläche - Stromversorgung mit 220 Volt - Sanitäre Anlagen - Unterstellmöglichkeiten - Schulungsraum (Containerlösung?) - Lagerraum für Räder und Verkehrszeichen (Containerlösung?) Bei dieser Lösung könnten nachfolgende Schulen in Stupferich ihre Radfahrschulung durchführen, da die Anfahrt unabhängig davon wäre, ob die Kinder mit dem Bus oder eigenem Fahrrad anreisen: - Kleinsteinbach - Wöschbach - Grünwettersbach - Hohenwettersbach - Palmbach - Wolfartsweier - Durlach - Mutschelbach - Langensteinbach Variante 2: - Ertüchtigung des Platzes hinsichtlich der Verkehrsfläche o Größe o Form - Zugang zu sanitären Einrichtungen - Möglichkeit eines Unterstandes (zum Überbrücken starker Regengüsse) Nachfolgende Schulen könnten in Stupferich ihre Radfahrschulung durchführen: - Kleinsteinbach - Grünwettersbach - Hohenwettersbach - Palmbach - Wolfartsweier - Mutschelbach - Langensteinbach VI. Finanzierung Hier spielt natürlich die ausgewählte Variante eine gravierende Rolle und es wird entscheidend sein, ob ein Anbau an die Halle oder die Container-Lösung gewählt wird. Zudem müssten noch entsprechende Fahrräder (ca. 30 Stück), Nummernwesten und ein paar Fahrradhelme angeschafft und bereitgehalten werden. Aus Erfahrung wird man sich hier sehr schnell im oberen 5-stelligen bis 6-stelligen Eurobereich bewegen. Ob hier Zuschüssen seitens der Landesverkehrswacht eingeplant werden können, bedarf der gesonderten Klärung. Seitens der Firma Miro und der S&G – Stiftung kam es bereits zu Spendenaktionen, bei denen Fahrräder für die Verkehrswacht gestellt wurden. Auch hier dürfte eine grundsätzliche Bereitschaft der Unterstützung vorliegen. Die Polizei selbst beteiligt sich lediglich in Form der Personalgestellung bei der Radfahrschulung. Gelder für den Bau können hier nicht freigemacht werden. Gez. Ralf Schäfer Leiter Referat Prävention
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Landespolizeipräsidium BW - Einführungserlass zur Standardisierung Stand 4. August 2023 der schulpraktischen Radfahrausbildung ab dem Schuljahr 2023/2024 Anlage 3 - Fahrstrecke Lernzielkontrolle - mobile Jugendverkehrsschule Musterplan: Mobiler Schulungsplatz Fahrweg der Lernzielkontrolle
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Landespolizeipräsidium BW - Einführungserlass zur Standardisierung Stand 4. August 2023 der schulpraktischen Radfahrausbildung ab dem Schuljahr 2023/2024 Anlage 2 - Fahrstrecke Lernzielkontrolle - stationäre Jugendverkehrsschule Musterplan: Stationärer Schulungsplatz Fahrweg der Lernzielkontrolle
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Baden-Württemberg MINISTERIUM DES INNEREN, FÜR DIGITALISIERUNG UND KOMMUNEN DER STAATSSEKRETÄR Innenministerium Baden-Württemberg • Pf. 10 34 65 • 70029 Stuttgart An die Mitglieder der KLVen r_ 1 8. APR. 2024 Durchwahl 0711 231-3928 Aktenzeichen IM3-1132-46/4/1 (Bitte bei Antwort angeben) Ausbau von Jugendverkehrsschulplätzen für die schulpraktische Radfahraus bildung Anlagen: Muster Jugendverkehrsschulplätze gem. VwV Radfahrausbildung h Bedarf an Jugendverkehrsschulplätzen in den Land- und Stadtkreisen 12 Sehr geehrte Damen und Herren, das Fahrrad ist ein modernes, vielseitiges und klimafreundliches Fortbewegungsmittel und gewinnt im Zuge des Mobilitätswandels immer mehr an Bedeutung. Für Kinder wird das Fahrrad mit zunehmendem Alter als Verkehrsmittel immer wichti ger. Mit Blick auf die Sicherheit der Kinder im Straßenverkehr ist es von zentraler Be deutung, dass sie ihr Fahrrad sicher beherrschen, die Verkehrsregeln kennen und an wenden können. Hierzu leistet die theoretische und schulpraktische Radfahrausbildung einen sehr wertvollen Beitrag. Jedes Jahr absolvieren landesweit rund 100.000 Schülerinnen und Schüler der vierten Klassen der Grundschulen und der fünften Klassen der Sonderpädagogischen Bil- dungs- und Beratungszentren (SBBZ) die Radfahrausbildung. Die Radfahrausbildung ist eine verpflichtende schulische Veranstaltung. Informationen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie unter: https://im.baden-wuerttembere.de/datenschutz Auf Wunsch werden Ihnen diese Informationen auch in Papierform zugesandt. Willy-Brandt-Str. 41 • 70173 Stuttgart • Telefon 0711 231-4 • Telefax 0711 231-3099 -2- Dabei wird die Theorie im Rahmen des Sachunterrichts an den Schulen vermittelt, die Praxiseinheiten werden von der Polizei mit Unterstützung der Lehrkräfte durchgeführt. Die Referate Prävention der regionalen Polizeipräsidien sind hierbei für die Planung und Durchführung der schulpraktischen Radfahrausbildung zuständig. Im Koalitionsvertrag zwischen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU Baden-Würt temberg ist festgeschrieben, dass die Radfahrausbildung ausgeweitet und dabei noch mehr Wert auf einen Praxisteil gelegt werden soll. Hieran anknüpfend hat das Innenministerium, unter Beratung des Kultusministeriums, die schulpraktische Radfahrausbildung landesweit standardisiert und detaillierte Unter richtsverlaufspläne erstellt. Die standardisierte schulpraktische Radfahrausbildung wurde zum Schuljahr 2023/2024 eingeführt. Damit kann Baden-Württemberg auf eine Radfahrausbildung blicken, die bundesweit einmalig ist. Für die Umsetzung dieser qualitativ hochwertigen Radfahrausbildung werden geeig nete Flächen benötigt. Die perfekten Rahmenbedingungen finden die Schülerinnen und Schüler auf einem Jugendverkehrsschulplatz, der den Anforderungen der „Gemeinsa men Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums und des Kultusministeriums zur Radfahrausbildung in der schulischen Verkehrserziehung" (VwV Radfahrausbildung) entspricht. Die Jugendverkehrsschulplätze befinden sich fast ausschließlich in der Trä gerschaft der Verkehrswacht oder des Schulträgers. Dieser Schonraum ist den realen Verkehrsflächen im öffentlichen Verkehrsraum nachgebildet. Die Kinder können hier die wichtigsten Verkehrssituationen intensiv und sicher trainieren. Folgende Empfehlungen spricht die VwV Radfahrausbildung für den Bau von Jugend- verkehrsschulplätzen aus: • Fahrstreifenbreiten von mindestens 200 cm • [...] eine Anfahrtsstrecke zum Linksabbiegen bis zur Kreuzung von mind. 25 m • eine Einbahnstraße • ein Kreisverkehr • ein Schutzstreifen für Radfahrer • ebene Topografie • guter Fahrbahnzustand, vorrangig mit asphaltierten Fahrstreifen • gut erkennbare Fahrbahnmarkierungen • vom Schulungspersonal vollständig überschaubarer Platz -3- • Stromversorgung mit 220 Volt • sanitäre Anlagen • Unterstellmöglichkeit • Bei dislozierten Anlagen: o ein Schulungs-/ Aufenthaltsraum o ein Lagerraum für Räder und Verkehrszeichen. Für stationäre Jugendverkehrsschulplätze bestehen ergänzende Empfehlungen. In der Anlage /1 sind die Musterpläne eines mobilen und stationären Jugendverkehrs- schulplatzes gemäß der VwV Radfahrausbildung abgebildet. Insbesondere die Abmes sungen sind hierbei als Orientierung zu verstehen, Abweichungen sind demnach zu lässig. Leider stehen geeignete Jugendverkehrsschulplätze nicht flächendeckend zur Verfü gung. Eine Erhebung bei den Referaten Prävention der regionalen Polizeipräsidien im Land ergab, dass in rund der Hälfte der Land- und Stadtkreise Jugendverkehrsschul plätze fehlen. Das grafisch aufbereitete Ergebnis habe ich Ihnen beigefügt 12. In diesen Land- und Stadtkreisen muss auf ungünstigere Flächen oder gar in den öf fentlichen Verkehrsraum ausgewichen werden; die Umsetzung der standardisierten schulpraktischen Radfahrausbildung ist dort leider nur stark eingeschränkt möglich und mit einer deutlichen Reduzierung der Gesamtübungszeit eines jeden Schülers und ei ner jeden Schülerin verbunden. Sehr geehrte Damen und Herren, die Polizei Baden-Württemberg investiert viel in die Sicherheit unserer Kleinsten und bringt sich personalstark in die Radfahrausbildung ein. Inmitten der Herausforderungen unserer Zeit ist uns dieses Thema besonders wichtig und wir lassen hier nicht nach. Nun bitte ich Sie um Ihre Unterstützung durch den Bau und die Ertüchtigung von Jugendverkehrsschulplätzen. - 4 - Das Referat Prävention Ihres regionalen Polizeipräsidiums steht Ihnen hierbei in allen Phasen gerne beratend zur Seite. Als Ansprechpartner für übergeordnete Belange oder bei Rückfragen steht Ihnen sei tens des Innenministeriums HerrTimon Kuntz, unter Tel.: 0711/231-3940 und E-Mail: LPP.31 .Verkehr@im.bwl.de gerne zur Verfügung. Gerne bedanke ich mich bereits vorab für Ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen Staatssekretär