Stationäre Jugendverkehrsschule für die Bergdörfer

Vorlage: 2024/0778
Art: Antrag
Datum: 15.07.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Schul- und Sportamt
Erwähnte Stadtteile: Stupferich, Waldstadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 24.09.2024

    TOP: 28

    Rolle: Beratung

    Ergebnis: Kenntnisnahme

  • Schulausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 20.11.2024

    TOP: 7

    Rolle: Behandlung

    Ergebnis: einverstanden

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0778 Eingang: 12.07.2024 Stationäre Jugendverkehrsschule für die Bergdörfer Antrag: CDU Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 24.09.2024 28 Ö Kenntnisnahme Schulausschuss 20.11.2024 Ö Behandlung Die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe beantragt: • Die Stadtverwaltung schafft am Stupfericher Verkehrsübungsplatz an der Bergleshalle die Voraussetzungen, damit vor Ort eine stationäre Jugendverkehrsschule eingerichtet wird. Die zeitliche Nutzung der stationären Jugendverkehrsschule wird stets mit der Ortsverwaltung Stupferich abgestimmt. Das Ziel muss sein, die Grundschul-Radfahrausbildung in den Bergdörfern zu erhalten. Sachverhalt / Begründung Bisher hat die Grundschul-Radfahrausbildung in den Bergdörfern zusammen mit der mobilen Jugendverkehrsschule 1 auf dem Schulhof der Grünwettersbacher Heinz-Barth-Grundschule oder auf dem Stupfericher Verkehrsübungsplatz an der Bergleshalle stattgefunden, der im Jahr 2010 auf Antrag der CDU-Ortschaftsratsfraktion eingerichtet wurde. Die Radtour auf Nebenwegen in den jeweiligen Nachbarstadtteil war bis vor kurzem Teil der Radfahrausbildung und wurde von den Schulleitungen äußerst begrüßt. Infolge der Auflösung der mobilen Jugendverkehrsschule 1 steht die Grundschul- Radfahrausbildung nun jedoch vor einer ungewissen Zukunft. Fortan ist geplant, dass die Schülerinnen und Schüler den Verkehrsunterricht an einer der stationären Jugendverkehrsschulen in der Waldstadt oder in Ettlingen erhalten sollen. Hinsichtlich ihrer Ausstattung (z.B. Schulungsräume, Toiletten oder Aufbewahrungsmöglichkeiten für Fahrräder) sind die stationären Verkehrsschulen selbstverständlich besser ausgestattet. Gleichwohl entsteht aus der Konzentration auf stationäre Verkehrsschulen ein erheblicher Aufwand für die Grundschulen und die Schulkinder in den Höhenstadtteilen. Schließlich entfallen für den Transfer mit dem ÖPNV in die Innenstadt und zurück für jeden Ausbildungstermin rund 4 bis 5 Unterrichtsstunden, die die Grundschulkinder bei entsprechender ÖPNV-Auslastung stehend im Linienbus verbringen müssen. Für die gesamte Radfahrausbildung bedeutet dies ein Ausfall von etwa 20 Unterrichtsstunden, dem aber nur 8 Unterrichtsstunden für die eigentliche Verkehrserziehung gegenüberstehen. Zudem findet die Ausbildung in Ettlingen oder der Waldstadt weder im gewohnten Verkehrsumfeld der Kinder noch auf eigenen Rädern statt. Als CDU-Fraktion ist es uns ein großes Anliegen, dass die so wichtige Radfahrausbildung auch weiterhin auf dem eigenen Fahrrad und im gewohnten Umfeld der Grundschulkinder stattfinden kann. Die radelnden Grundschulkinder sollten sich im Verkehr genau dort auskennen, wo sie auch ihren Alltag bestreiten: d. h. auf dem Weg zur Schule oder im Wohnquartier. Daher werten wir die – 2 – Verwaltungsantwort auf unsere Nachfrage (zu CDU-Anfrage, Vorlage-Nr. 2024/0565) dahingehend positiv, dass bereits erste Vorgespräche zur Umrüstung des Stupfericher Verkehrsübungsplatzes zu einer stationären Jugendverkehrsschule stattgefunden haben. Diese Initiative wollen wir aufgreifen und beantragen, dass die restlichen Voraussetzungen geschaffen werden, damit am Verkehrsübungsplatz an der Bergleshalle eine stationäre Jugendverkehrsschule eingerichtet wird, die von den Höhenstadtteilen und den umliegenden Gemeinden des Landkreises genutzt werden kann. Weil auf dem Platz auch andere Veranstaltungen (z.B. Vereinsfeste) stattfinden, sollen die Termine der Radfahrausbildung stets in Absprache mit der Ortsverwaltung Stupferich gewählt werden. Unterzeichnet von: Stadtrat Detlef Hofmann Stadtrat Tilman Pfannkuch

  • Stellungnahme Antrag
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0778 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: Schul- und Sportamt Stationäre Jugendverkehrsschule für die Bergdörfer Antrag: CDU Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 24.09.2024 28 Ö Beratung Schulausschuss 20.11.2024 7 Ö Behandlung Kurzfassung Die Einrichtung einer stationären Jugendverkehrsschule auf dem Festplatz an der Bergleshalle in Stup- ferich tangiert die Belange des Stadtteils in erheblichem Maße. Die Angelegenheit ist zur Behandlung in den Ortschaftsrat Stupferich zu verweisen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Die Stadtverwaltung schafft am Stupfericher Verkehrsübungsplatz an der Bergleshalle die Vorausset- zungen, damit vor Ort eine stationäre Jugendverkehrsschule eingerichtet wird. Die zeitliche Nutzung der stationären Jugendverkehrsschule wird stets mit der Ortsverwaltung Stupferich abgestimmt. Das Ziel muss sein, die Grundschul-Radfahrausbildung in den Bergdörfern zu erhalten. Seitens einer vom Landespolizeipräsidium eingesetzten Arbeitsgruppe wurde die bisherigen Vorgaben zur Durchführung der Radfahrschulung in einem Pilotprojekt überarbeitet. Die neue standardisierte schulpraktische Radfahrausbildung wurde per Einführungserlass zum Schuljahr 2023/2024 landesweit umgesetzt. Dies hat zur Folge, dass oftmals mobile Schulungsorte auf Schulhöfen und Park- und Festplätzen den Anforderungen für eine optimale Radfahrausbildung nicht mehr genügen. Aufgrund der geringen Größe und Ausgestaltung der bereitgestellten Verkehrsflächen hat das mit der Durchführung der Rad- fahrausbildung betraute Referat Prävention des Polizeipräsidiums Karlsruhe betroffene Schulen in Karlsruhe gebeten, die Radfahrschulung zu den stationären Jugendverkehrsschulen zu verlegen. Im Stadtgebiet Karlsruhe gibt es zwei von der Verkehrswacht im Stadt- und Landkreis Karlsruhe e.V. ge- tragene stationäre Jugendverkehrsschulen an den Standorten Engländerplatz und in der Waldstadt. Für die Schulen der Bergdörfer wird unter anderem der Übungsplatz in der Waldstadt und der statio- näre Schulungsplatz der Jugendverkehrsschule Ettlingen zur Verfügung gestellt. Dies bedingt längere An- und Abfahrtswege für die Schülerinnen und Schüler der betroffenen Schulen in den Bergdörfern. Die Umwandlung des mobilen Schulungsplatzes in Stupferich in eine stationäre Jugendverkehrsschule würde hier Abhilfe schaffen. Neben den Karlsruher Bergdorfschulen könnte der Platz auch für die Rad- fahrausbildung angrenzender Landkreisgemeinden genutzt werden. Das Referat Prävention des Poli- zeipräsidiums würde eine weitere stationäre Jugendverkehrsschule ausdrücklich befürworten. Bislang fand eine lose Anfrage des Polizeipräsidiums bei der Verkehrswacht Karlsruhe als Träger der Jugendverkehrsschulplätze in Karlsruhe statt, die eine grundsätzliche Befürwortung erkennen ließ. Die Umgestaltung des bislang mobilen Übungsplatzes in Stupferich in einen stationären Schulungs- platz, entsprechend den Anforderungen der „Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Innenministeri- ums und des Kultusministeriums zur Radfahrausbildung in der schulischen Verkehrserziehung“ (VwV Radfahrausbildung) hätte neben dem finanziellen Aspekt auch eine große Auswirkung auf die Bele- gungsplanung des Platzes durch die Ortsverwaltung Stupferich. Der Platz befindet sich öffentlich zu- gänglich, angrenzend an einen beliebten Waldspielpatz und der Bergleshalle Stupferich. Die Bergles- halle wird seitens der Vereine in Stupferich als Lager genutzt. Vereinsveranstaltungen finden auf der Freifläche daneben statt. Die Fläche ist auch mit Basketballkörben ausgestattet und dient vor Ort als Spiel- und Sportfläche. Die Ertüchtigung des Platzes gemäß den Empfehlungen der VWV Radfahrausbildung, mit Unterstell- möglichkeiten, Schulungsraum und sanitären Anlagen, wirkt sich unmittelbar auf die vorhandene Ört- lichkeit aus. Insbesondere hinsichtlich der Nutzung der Festplatzfläche als Übungsplatz werden im Vor- feld grundsätzliche Fragen zu erörtern sein, wie beispielsweise eine Umzäunung. Die verschiedenen Interessen der Vereine aus dem Stadtteil sind zu berücksichtigen. Die Finanzierungsmöglichkeiten sind seitens der Ortsverwaltung Stupferich zu prüfen. Das Schul- und Sportamt empfiehlt daher die Einbeziehung des Ortschaftsrates Stupferich und Be- handlung des Themas im örtlichen Gremium.

  • Protokoll GR 24.09.2024 TOP 28
    Extrahierter Text

    Niederschrift 2. Plenarsitzung des Gemeinderates 24. September 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 28 der Tagesordnung: Stationäre Jugendverkehrsschule für die Bergdörfer Antrag: CDU Vorlage: 2024/0778 Beschluss: Beratung im Schulausschuss am 20. November 2024, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 28 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Schulausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 10. Oktober 2024