Vorschlag des Ortschaftsrates zur Wahl von Stellvertretern/Stellvertreterinnen des Ortsvorstehers/der Ortsvorsteherin durch den Gemeinderat
| Vorlage: | 2024/0773 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 11.07.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Wolfartsweier |
| Erwähnte Stadtteile: | Wolfartsweier |
Beratungen
- Ortschaftsrat Wolfartsweier (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 22.07.2024
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0773 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: OV Wolf Vorschlag des Ortschaftsrates zur Wahl von Stellvertretern/Stellvertreterinnen des Ortsvorstehers/der Ortsvorsteherin durch den Gemeinderat Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wolfartsweier 22.07.2024 4 Ö Entscheidung Kurzfassung Gemäß § 71 Abs. 1 GemO werden ein oder mehrere Stellvertreter / Stellvertreterinnen vom Gemeinderat aus der Mitte des Ortschaftsrates auf Vorschlag des Ortschaftsrates gewählt. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Gemäß § 71 Abs. 1 GemO werden ein oder mehrere Stellvertreter / Stellvertreterinnen vom Gemeinderat aus der Mitte des Ortschaftsrates auf Vorschlag des Ortschaftsrates gewählt. Beschluss: Antrag an den Ortschaftsrat 1. Der Ortschaftsrat schlägt dem Gemeinderat __________________________________________ als 1. Stellvertreterin / Stellvertreter der Ortsvorsteherin / des Ortsvorsteher vor. 2. Der Ortschaftsrat schlägt dem Gemeinderat __________________________________________ als 2. Stellvertreterin / Stellvertreter der Ortsvorsteherin / des Ortsvorsteher vor.