Besetzung von Ausschüssen und Funktionen des Ortschaftsrates

Vorlage: 2024/0771
Art: Beschlussvorlage
Datum: 11.07.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Grötzingen
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich) - konstituierende Sitzung

    Datum: 11.09.2024

    TOP: 4

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage Grötzingen
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0771 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Ortsverwaltung Grötzingen Besetzung von Ausschüssen und Funktionen des Ortschaftsrates Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Grötzingen 11.09.2024 4 Ö Entscheidung Erläuterung Nach § 72 in Verbindung mit §§ 39 und 41 Gemeindeordnung (GemO) können Ausschüsse des Ortschaftsrates gebildet werden, und zwar gemäß §§ 39 und 40 GemO als beschließende Ausschüsse, denen bestimmte Aufgabengebiete zur dauernden Erledigung mit abschließender Entscheidungskompetenz übertragen werden, oder gemäß § 41 GemO als beratende Ausschüsse zur Vorberatung der Verhandlungsgegenstände des Ortschaftsrates. Nach § 30 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Ortschaftsrates Grötzingen wurden nur beratenden Ausschüsse gebildet und zwar: „Fraktionsvorsitzenden-Ausschuss“ „Planung, Bauen, Umwelt und Technik“ (Ausschuss I) und „Finanzen, Personal und Soziales“ (Ausschuss II) Gemäß § 30 Abs. 2 GO wird die Zahl der Mitglieder durch Beschluss des neu konstituierten Ortschaftsrats festgelegt. In. § 30 Abs.5 GO ist geregelt, dass die Mitglieder und Stellvertreter/-innen widerruflich aus seiner Mitte bestellt werden. In die beratenden Ausschüsse können durch den Ortschaftsrat sachkundige Einwohnerinnen / Einwohner widerruflich als Mitglieder berufen werden; ihre Zahl darf die der Ortschaftsräte in den einzelnen Ausschüssen nicht erreichen; sie sind ehrenamtlich tätig; Ebenso wurde zu aktuellen Projekten und Themen beratende Arbeitskreise auch mit sachverständigen Einwohnenden gebildet. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – § 40 GemO regelt die Zusammensetzung der beschließenden Ausschüsse. Eine solche Regelung fehlt für beratende Ausschüsse; nach allgemeiner Handhabung findet § 40 GemO auch für die Zusammensetzung bzw. Bildung von beratenden Ausschüssen analoge Anwendung. In der Regel bestimmen die einzelnen Fraktionen über die Besetzung der „ihnen zustehenden Sitze“. Für diese Legislatur erhält jede im Ortschaftsrat vertretene Partei bzw Wählervereinigung jeweils einen Sitz für jeden der zu besetzenden Ausschüsse und Arbeitskreise. Kommt eine Einigung über die Zusammensetzung eines Ausschusses nicht zustande, werden die Mitglieder auf Grund von Wahlvorschlägen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Bindung an die Wahlvorschläge gewählt; wird nur ein gültiger oder kein Wahlvorschlag eingereicht, findet Mehrheitswahl ohne Bindung an die vorgeschlagenen Bewerber statt, § 40 Absatz 2 GemO. Der Ortschaftsrat Grötzingen beschließt die Ausschüsse wie folgt zu besetzen: 1. Beratender Ausschuss Planung, Bauen, Umwelt und Technik (Ausschuss I) Besetzung: 5 Mitglieder (CDU 1, MfG 1, Grüne 1, SPD 1, FDP 1) Aufgaben: Flächennutzungsplan, Bebauungspläne, Baulandfragen, Wohnungsbedarf, Verkehrsplanung, Straßen- und Wegeunterhaltung, Straßenbeleuchtung, Gebäudeunterhaltung, Spielplätze, Jugendeinrichtungen, Fahrradabstellplätze, Industrieansiedlung, Feuerwehrangelegenheiten, Friedhof Umweltfragen allgemein, Natur- und Landschaftsschutz, Biotopvernetzung, Grünplanung, Abfall- und Mülldeponierung, Altlasten, Emissionen, öffentlicher Personennahverkehr, Straßenflohmärkte 2. Beratender Ausschuss Finanzen, Personal und Soziales (Ausschuss II) Besetzung: 5 Mitglieder (CDU 1, MfG 1, Grüne 1, SPD 1, FDP 1) Aufgaben: Haushaltsplan, Finanzplanung, Vorhaben - Finanzierung, Investitionszuschüsse an Vereine, Zuschüsse an Bedürftige, Personalangelegenheiten, Vermietung und Verpachtung, Forst, Jagd, Schule, Kindergarten, Hort an der Schule, Vereinsangelegenheiten, Jugendarbeit. 3. „Die Fraktionsvorsitzenden“ Besetzung: 5 Mitglieder Aufgaben: Vorbereitung von OSR-Sitzungen, Sitzungstermine, Kultur- und Sportangelegenheiten, Heimatpflege, Denkmalpflege, besondere Angelegenheiten 4. „Arbeitskreis Baggersee“ Besetzung: 5 Mitglieder (CDU 1, MfG 1, Grüne 1, SPD 1, FDP 1) 5. „Arbeitskreis Klima-, Natur- und Umweltschutz“ Besetzung: 5 Mitglieder (CDU 1, MfG 1, GLG 1, SPD 1, FDP 1) 6. „Arbeitskreis Verkehr“ Besetzung: 5 Mitglieder (CDU 1, MfG 1, GLG 1, SPD 1, FDP 1) Darüber hinaus sind folgende Funktionen zu besetzen: – 3 – 1. Ein Ortschaftsrat als Sachverständiger im Gutachterausschuss der Stadt sowie ein Stellvertreter: Vorschlag: CDU und MfG 2. Fünf Ortschaftsräte als Sachverständige im Umlegungsausschuss der Stadt Karlsruhe Besetzung: je ein Mitglied aus jeder Fraktion 3. Zwei Ortschaftsräte als Friedhofspfleger Besetzung: Vorschlag CDU und MfG Beschluss: Antrag an den Ortschaftsrat 1. Die Sitze in den Ausschüssen und Arbeitskreisen werden mit jeweils einer Person pro im Ortschaftsrat vertretenen Partei bzw. Wählervereinigung besetzt. 2. Die Ausschüsse/Funktionen setzen sich mit den Ortschaftsräten wie in der Anlage 1 aufgeführt zusammen.