Verlängerung der Halteverbotszone in der Kurve des Alten Friedhofs
| Vorlage: | 2024/0763 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 10.07.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtamt Durlach |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
- Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 11.09.2024
Rolle: Behandlung
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0763 Eingang: 09.07.2024 Verlängerung der Halteverbotszone in der Kurve des Alten Friedhofs B ́90/DIE GRÜNEN-OR-Fraktion Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Durlach 11.09.2024 11 Ö Behandlung Auf der nördlichen Seite der Gärtnerstraße besteht im Kurvenbereich am Alten Friedhof bereits eine Halteverbotszone. Es existieren aktuell auf der Fahrbahn drei Stellplätze für Fahrzeuge südlich des westlichen Ausgangs der Grünfläche (nicht markiert) sowie eine größere Zahl Stellplätze nördlich dieses Ausgangs (markiert). Diese abgestellten Fahrzeuge behindern die Sichtbeziehungen am Parkausgang. Die Stelle wird zudem häufig für Fahrbahnquerungen von zu Fuß Gehenden genutzt. Aufgrund der Grünfläche und des attraktiven Spielplatzes wird das Areal stark von Kindern und Familien frequentiert. Zwei Bilder der beschriebenen Situation befinden sich auf Seite 2. Antrag: 1. Wir beantragen eine Verlängerung der bestehenden Halteverbotszone im Kurvenbereich bis zu einer Stelle ca. 5 Meter nördlich des Parkausgangs. 2. Wir beantragen den Einbau eines abgesenkten Bordsteins auf der Westseite der Gärtnerstraße gegenüber des Parkausgangs zur Herstellung einer barrierefreien Querungsmöglichkeit für Fußverkehr. 3. Wir beantragen eine Prüfung, ob es zulässig ist, auf der Fahrbahn den Querungsbereich für Fußverkehr farblich abzusetzen (analog zu VwV-StVO Furtmarkierungen an Lichtsignalanlagen). unterzeichnet von: Johannes Ruf und die Fraktion B90/Die Grünen im OR Durlach – 2 –
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0763 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: OA i.B.m. TBA Verlängerung der Halteverbotszone in der Kurve des Alten Friedhofs B ́90/DIE GRÜNEN-OR-Fraktion Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Durlach 11.09.2024 11 Ö Behandlung Kurzfassung Dem Antrag der Ortschaftsratsfraktion B’90/DIE GRÜNEN vom 9. Juli 2024 für Maßnahmen in der Gärtnerstraße im Bereich des Alten Friedhofs kann in den ersten beiden Punkten entsprochen werden. Punkt 3 ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen 1. Antrag auf Verlängerung der bestehenden Haltverbotszone im Kurvenbereich Gärtnerstraße. Nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung sind Verkehrszeichen nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. In der Gärtnerstraße wird die Anordnung eines absoluten Haltverbotes als zwingend erforderlich angesehen, um die Sicht auf den Parkzugang und die querenden Fußgängerinnen und Fußgänger zu gewährleisten. Das bestehende absolute Haltverbot im Kurvenbereich der Gärtnerstraße wird daher bis auf eine Länge von fünf Metern nördlich des Parkausgangs verlängert. 2. Absenkung des Bordsteins auf der Westseite Gärtnerstraße gegenüber des Parkausgangs zur Herstellung einer barrierefreien Querungsmöglichkeit für den Fußverkehr. Um das Queren im Bereich des Parkausgangs zu ermöglichen, wird der Bordstein auf der westlichen Seite der Gärtnerstraße durch das Tiefbauamt abgesenkt. 3. Prüfung der Zulässigkeit, den Querungsbereich für den Fußverkehr auf der Fahrbahn farblich abzusetzen (analog Furtmarkierungen an Lichtsignalanlagen). Nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung sind Fußgängerfurten zu markieren, wo der Fußgängerquerverkehr dauernd oder zeitweise durch besondere Lichtzeichen geregelt ist. Sonst ist diese Markierung, mit Ausnahme an Überwegen, die durch Schülerlotsen, Schulweghelfer oder sonstige Verkehrshelfer gesichert werden, unzulässig. Somit ist eine Markierung des Querungsbereiches nicht möglich. Auch eine farbliche Absetzung käme nicht in Frage. Markierungen sind grundsätzlich weiß. Nur als vorübergehend gültige Markierungen gelb. Roteinfärbungen werden nur bei Radfurten in besonderen Einzelfällen angebracht.