Wahl der Ortsvorsteherin bzw. des Ortsvorstehers in der Ortschaft Hohenwettersbach

Vorlage: 2024/0758
Art: Beschlussvorlage
Datum: 09.07.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Hohenwettersbach
Erwähnte Stadtteile: Hohenwettersbach

Beratungen

  • Konstituierende Sitzung Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 23.07.2024

    TOP: 7.3

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: gewählt

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0758 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Ortsverwaltung Hohenwettersbach Wahl der Ortsvorsteherin bzw. des Ortsvorstehers und der Stellvertretung in der Ortschaft Hohenwettersbach Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 23.07.2024 7.3 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat wählt auf Vorschlag des Ortschaftsrats Hohenwettersbach entweder 1. Frau Elke Ernemann oder 2. Frau Margarete Kögler zur Ortsvorsteherin im Ortsteil Hohenwettersbach Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Nach § 71 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (im Folgenden: GemO) werden die Ortsvorsteherin bzw. der Ortsvorsteher und ein oder mehrere Stellvertreter nach der Wahl der Ortschaftsräte (§ 69 Abs. 1 GemO) vom Gemeinderat auf Vorschlag des Ortschaftsrats aus dem Kreis der zum Ortschaftsrat wählbaren Bürger, die Stellvertreter aus der Mitte des Ortschaftsrats gewählt. Die Amtszeit der Ortsvorsteherin bzw. des Ortsvorstehers ist an die Amtszeit des Ortschaftsrats gekoppelt. Sie endet mit der fünfjährigen Amtszeit des Ortschaftsrats (vgl. § 71 Abs. 1 Satz 4 GemO). Bis zum Amtsantritt der neugewählten Ortsvorsteherin bzw. des neu gewählten Orts- vorstehers führt die bisherige Ortsvorsteherin bzw. der bisherige Ortsvorsteher die Geschäfte weiter (vgl. § 71 Abs. 1 Satz 6 i. V. m. § 42 Abs. 5 GemO). Der Ortschaftsrat Hohenwettersbach hat in seiner Sitzung am Mittwoch, den 17. Juli 2024, beschlossen, dem Gemeinderat zwei Personen zur Wahl der Ortsvorsteherin vorzuschlagen. Der Vorschlag des Ortschaftsrats Hohenwettersbach umfasst sowohl Frau Elke Ernemann als auch Frau Margarete Kögler. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat wählt auf Vorschlag des Ortschaftsrats Hohenwettersbach entweder 1. Frau Elke Ernemann oder 2. Frau Margarete Kögler zur Ortsvorsteherin des Ortsteils Hohenwettersbach

  • Protokoll GR 23.07.2024 TOP 7.3
    Extrahierter Text

    Niederschrift 1. Plenarsitzung des Gemeinderates 23. Juli 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 7.3 der Tagesordnung: Wahl der Ortsvorsteherin beziehungsweise des Ortsvorste- hers und der Stellvertretung Ortschaft Hohenwettersbach Vorlage: 2024/0758 Beschluss: Der Gemeinderat wählt auf Vorschlag des Ortschaftsrats Hohenwettersbach entweder 1. Frau Elke Ernemann oder 2. Frau Margarete Kögler zur Ortsvorsteherin des Ortsteils Hohenwettersbach Abstimmungsergebnis: Frau Ernemann 28 Ja-Stimmen Frau Kögler 20 Ja-Stimmen Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 7.3 zur Behandlung auf: Wir kommen nach Hohenwettersbach. Hier hat sich im Ortschaftsrat eine Pattsituation er- geben, die sich jetzt auf Ihrem Stimmzettel abbildet. Sie können hier zwischen Frau Elke Er- nemann und Frau Margarete Kögler eine Entscheidung treffen. Auch das in geheimer Wahl. Ich darf auch hier bitten, dass die Stimmzettel ausgeteilt werden. Ich würde das eben wirklich brillant funktionierende Team bitten, das mir versichert hat, dass es viel span- nender ist, hier vorne auszuzählen, als unten auf das Ergebnis zu warten. Das war so über- zeugend. Sie haben nur eine Stimme, das zum Hinweis. Wir warten, bis die Stimmzettel ausgeteilt sind. Ich darf auch Frau Kögler oben auf dem Balkon begrüßen. – 2 – (Die Stimmzettel werden ausgeteilt, Beginn der Wahlhandlung. Nach Ende der Wahl werden die Stimmzettel ausgezählt und das Ergebnis bekanntgegeben.) Wir haben ein Ergebnis. Auf Elke Ernemann entfielen 28 Stimmen, auf Margarete Kögler 20 Stimmen. Damit ist Frau Ernemann gewählt, herzlichen Glückwunsch. (Beifall des Hauses) Die Stellvertretungen in Hohenwettersbach müssen wir zu einem späteren Termin nachho- len. Da gab es jetzt noch keine abgestimmten Vorschläge. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 12. August 2024