Aktueller Stand: Umsetzung Chancen-Aufenthaltsrecht
| Vorlage: | 2024/0757 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 09.07.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ordnungs- und Bürgeramt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 24.09.2024
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0757 Eingang: 09.07.2024 Aktueller Stand: Umsetzung Chancen-Aufenthaltsrecht Anfrage: GRÜNE Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 24.09.2024 39 Ö Kenntnisnahme 1. Wie viele Anträge für ein Chancen-Aufenthaltsrecht wurden in Karlsruhe seit Einführen dieser Möglichkeit zur Aufenthaltssicherung gestellt und wie viele dieser Anträge wurden bewilligt bzw. wie viele Personen waren nicht antragsberechtigt (z.B. aufgrund von zu kurzer Aufenthaltsdauer)? 2. Wie gelingt es auch in Zeiten einer angespannten Personalsituation in der Ausländerbehörde, Betroffene hinreichend (schriftlich, konkret, individualisiert und in einer für die Person „verständlichen Sprache“) darüber zu informieren, welche Voraussetzungen nach Ablauf der 18-monatigen Aufenthaltserlaubnis zu erfüllen sind? (Hinweispflichten der Ausländerbehörde) 3. Welche Beratungs- und Informationsangebote gab und gibt es für potenziell Antragsberechtigte in Karlsruhe? Werden diese darüber informiert, dass Anträge nur bis zum 30.12.2025 gestellt werden können? Wie schätzt die Verwaltung den Erfolg von entsprechenden Unterstützungsangeboten ein? 4. Ist bereits abzusehen, welcher Anteil der Personen, die einen Chancen-Aufenthalt bekommen, am Ende der 18 Monate einen dauerhaften Aufenthaltstitel erhalten werden? (Anschlusstitel nach Paragrafen 25a und 25b AufenthG) Das Chancen-Aufenthaltsrecht eröffnet einen Weg zur Aufenthaltssicherung für Menschen, die seit Jahren gut integriert sind und zum Gelingen unseres Miteinanders beitragen. Die Umsetzung ist eine weitere Aufgabe für die Ausländerbehörde, die ohnehin personell stark angespannt ist. Daher fragt die Grünen-Fraktion nach dem aktuellen Stand in Karlsruhe. Am 31.12.2022 wurde das Chancen-Aufenthaltsrecht eingeführt, eine Aufenthaltserlaubnis, die Geduldeten, die sich zum Stichtag des 31. Oktober 2022 mindestens fünf Jahre in Deutschland aufhielten, einmalig für maximal 18 Monate erteilt werden kann. So haben sie die Möglichkeit, die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht zu erfüllen. Spätestens nach Ablauf dieser Frist sollten die Bedingungen für die Bleiberechtsregelung nach § 25a AufenthG oder § 25b AufenthG erfüllt sein, damit die Person nicht wieder in den Duldungsstatus, der mit Unsicherheit und zahlreichen Einschränkungen verbunden ist, zurückfällt. Die Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern sehen vor, dass alles dafür getan werden sollte, einen Rückfall in die Duldung mit den damit verbundenen negativen Implikationen (in Bezug auf die Integrationsperspektiven der Betroffenen, die Belastungen der Sozialsysteme sowie vermeidbaren bürokratischen Aufwand in den Sachverhalt / Begründung: – 2 – Ausländerbehörden) zu verhindern. Nach jahrelanger Integration eröffnet das Chancen- Aufenthaltsrecht einen Weg zur Aufenthaltssicherung. Der Mediendienst Integration berichtete in seiner Bilanz zu Beginn dieses Jahres, dass deutschlandweit mindestens 75.000 Anträge gestellt und 54.000 Aufenthaltserlaubnisse erteilt wurden und dass durch diese „die Zahl der in Deutschland lebenden ausreisepflichtigen Personen um rund 20 Prozent zurückgegangen ist.“ Unterzeichnet von: Dr. Iris Sardarabady Jorinda Fahringer Christine Großmann Benjamin Bauer
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Extrahierter Text
Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0757 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: Ordnungs- und Bürgeramt Aktueller Stand: Umsetzung Chancen-Aufenthaltsrecht Anfrage: GRÜNE Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 24.09.2024 39 Ö Kenntnisnahme Zu der Anfrage ergeht durch das Ordnungs- und Bürgeramt folgende Stellungnahme: 1. Wie viele Anträge für ein Chancen-Aufenthaltsrecht wurden in Karlsruhe seit Einführen dieser Möglichkeit zur Aufenthaltssicherung gestellt und wie viele dieser Anträge wurden bewilligt bzw. wie viele Personen waren nicht antragsberechtigt (z.B. aufgrund von zu kurzer Aufenthaltsdauer)? Seit Einführung des §104c Chancen-Aufenthaltsrecht zum 31. Dezember 2022 wurden 138 Aufenthaltserlaubnisse erteilt (Stand 15. Juli 2024). Bei Antragstellungen mit offensichtlicher Unbegründetheit (Straftaten, Aufenthaltszeiten, Identitätstäuschungen et cetera) wurden den Betroffenen die Gründe aufgezeigt und eine formlose Antragsrücknahme angeboten. Ablehnungsverfügungen waren daher nur im Einzelfall erforderlich. Erfolglose beziehungsweise abgelehnte Antragsverfahren können über das Fachverfahren nicht ausgewertet werden. Aufgrund der niedrigschwelligen und klaren Voraussetzungen des Chancen-Aufenthaltsrecht sind die Anzahl der erfolglosen Antragstellungen als untergeordnet zu bewerten. 2. Wie gelingt es auch in Zeiten einer angespannten Personalsituation in der Ausländerbehörde, Betroffene hinreichend (schriftlich, konkret, individualisiert und in einer für die Person „verständlichen Sprache“) darüber zu informieren, welche Voraussetzungen nach Ablauf der 18-monatigen Aufenthaltserlaubnis zu erfüllen sind? (Hinweispflichten der Ausländerbehörde) Grundsätzlich erhält jede*r Inhaber*in eines Chancen-Aufenthaltsrechts das bundeseinheitliche Merkblatt (mehrsprachig). Darüber hinaus werden im Antragstermin individuelle und konkrete auf den Einzelfall ausgerichtete Checklisten („Was ist zu tun?“) überreicht. Die Antragstellenden sind unterschiedlich informiert, sodass je nach Bedarfslage weitere Wegweisungen erfolgen. 3. Welche Beratungs- und Informationsangebote gab und gibt es für potenziell Antragsberechtigte in Karlsruhe? Werden diese darüber informiert, dass Anträge nur bis zum 30.12.2025 gestellt werden können? Wie schätzt die Verwaltung den Erfolg von entsprechenden Unterstützungsangeboten ein? Bereits mit der Ankündigung der Einführung des Chancen-Aufenthaltsrecht gingen bei der Ausländerbehörde zahlreiche Antragstellungen ein. Die gute Vernetzung der Ausländerbehörde, zum Beispiel im Bündnis „Ankommen in Karlsruhe“ (AniKa), wurde genutzt, um auch die zahlreichen Migrationsberatungsstellen in Karlsruhe zu informieren. Die im Fachverfahren hinterlegten erforderlichen Aufenthaltszeiten wurden gefiltert, sodass der infrage kommende Personenkreis über eine mögliche Antragstellung vor Ort informiert wurde. Aufgrund der Stichtagsregelung sind die Antragstellungen derzeit sukzessive rückläufig. – 2 – 4. Ist bereits abzusehen, welcher Anteil der Personen, die einen Chancen-Aufenthalt bekommen, am Ende der 18 Monate einen dauerhaften Aufenthaltstitel erhalten werden? (Anschlusstitel nach Paragrafen 25a und 25b AufenthG) Es sind bereits erste Aufenthaltserlaubnisse im Anschluss an das Chancen-Aufenthaltsrecht erteilt worden. Teilweise wurden die Voraussetzzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gem. §§ 25a/b AufenthG bereits vor Ablauf des Chancen- Aufenthaltsrecht erfüllt. Eine Aufenthaltserlaubnis wurde dann vor Ablauf der 18 Monate erteilt. Eine Prognose, welcher Anteil der Personen, die einen Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten haben, am Ende der 18 Monate die Voraussetzungen für einen Anschlusstitel erfüllen, kann derzeit nicht erstellt werden, da jeweils Einzelfallentscheidungen zu treffen sind.
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Niederschrift 2. Plenarsitzung des Gemeinderates 24. September 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 39 der Tagesordnung: Aktueller Stand: Umsetzung Chancen-Aufenthaltsrecht Anfrage: GRÜNE Vorlage: 2024/0757 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 39 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen (keine Wortmeldungen). Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 10. Oktober 2024