Wahl der Ortsvorsteherin bzw. des Ortsvorstehers und der Stellvertretung in der Ortschaft Wettersbach

Vorlage: 2024/0756
Art: Beschlussvorlage
Datum: 09.07.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Zentraler Juristischer Dienst
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Konstituierende Sitzung Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 23.07.2024

    TOP: 7.2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: gewählt

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0756 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Ortsverwaltung Wettersbach Wahl der Ortsvorsteherin bzw. des Ortsvorstehers und der Stellvertretung in der Ortschaft Wettersbach Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 23.07.2024 7.2 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat wählt Frau Kerstin Tron zur Ortsvorsteherin in der Ortschaft Wettersbach sowie Herrn Ortschaftsrat Roland Jourdan zum 1. Stellvertreter und Frau Ortschaftsrätin Gundula Lüchtrath-Klöckner zur 2. Stellvertreterin der Ortsvorsteherin. Der Ortschaftsrat Wettersbach hat diese Personen in der Sitzung am 18. Juli 2024 vorgeschlagen und gleichzeitig sein Einvernehmen mit der Wahl durch den Gemeinderat erklärt. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Nach § 71 Abs. 2 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (im Folgenden: GemO) kann die Hauptsatzung für Ortschaften mit einer örtlichen Verwaltung bestimmen, dass eine bzw. ein Gemeindebeamtin bzw. -beamter vom Gemeinderat im Einvernehmen mit dem Ortschaftsrat für die Dauer der Amtszeit der Ortschaftsräte zum Ortsvorsteher bestellt wird. Die Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe sieht dies für den Ortsteil Wettersbach in § 21 Abs. 1 Satz 3 der Satzung vor. Die Amtszeit der Ortsvorsteherin bzw. des Ortsvorstehers ist an die Amtszeit des Ortschaftsrats gekoppelt. Sie endet mit der fünfjährigen Amtszeit des Ortschaftsrats (vgl. § 71 Abs. 1 Satz 4 GemO). Bis zum Amtsantritt der neugewählten Ortsvorsteherin bzw. des neu gewählten Ortsvorstehers führt die bisherige Ortsvorsteherin bzw. der bisherige Ortsvorsteher die Geschäfte weiter (vgl. § 71 Abs. 1 Satz 6 i. V. m. § 42 Abs. 5 GemO). Der Gemeinderat wählt Frau Kerstin Tron zur Ortsvorsteherin sowie Herrn Ortschaftsrat Roland Jourdan zum 1. Stellvertreter und Frau Ortschaftsrätin Gundula Lüchtrath-Klöckner zur 2. Stellvertreterin der Ortsvorsteherin. Der Ortschaftsrat Wettersbach hat in seiner Sitzung am 18. Juli 2024 die zu wählenden Personen vorgeschlagen und gleichzeitig sein Einvernehmen mit der Wahl durch den Gemeinderat erklärt. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat wählt 1. Frau Kerstin Tron zur Ortsvorsteherin in der Ortschaft Wettersbach sowie 2. Herrn Ortschaftsrat Roland Jourdan zum 1. Stellvertreter und 3. Frau Ortschaftsrätin Gundula Lüchtrath-Klöckner zur 2. Stellvertreterin der Ortsvorsteherin.

  • Protokoll GR 23.07.2024 TOP 7.2
    Extrahierter Text

    Niederschrift 1. Plenarsitzung des Gemeinderates 23. Juli 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 7.2 der Tagesordnung: Wahl der Ortsvorsteherin beziehungsweise des Ortsvorste- hers und der Stellvertretung Ortschaft Wettersbach Vorlage: 2024/0756 Beschluss: Der Gemeinderat wählt 1. Frau Kerstin Tron zur Ortsvorsteherin in der Ortschaft Wettersbach sowie 2. Herrn Ortschaftsrat Roland Jourdan zum 1. Stellvertreter und 3. Frau Ortschaftsrätin Gundula Lüchtrath-Klöckner zur 2. Stellvertreterin der Ortsvorsteherin Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt (42 Ja) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 7.2 zur Behandlung auf: Wir kommen zu Wettersbach. Da gibt es einen Vorschlag aus dem Ortschaftsrat mit Frau Tron, Herrn Jourdan zum 1. Stellvertreter und Frau Lüchtrath-Klöckner zur 2. Stellvertrete- rin. Wir können, wenn es keine gegenläufige Meinung gibt, über das elektronische Zählsys- tem abstimmen. Ich darf um Ihr Votum bitten ab jetzt. – Das war jetzt etwas gemein für unser Wahlauszäh- lungs-Team. Aber es würde an den Mehrheiten nichts verändern. Es haben auch einige an- dere nicht mitgestimmt. Gab es technische Probleme? – Zu spät. Gut, das ist der pädagogi- sche Effekt. Damit können wir festhalten, einstimmig wurden die drei Vorgeschlagenen auf ihre Positio- nen gewählt. Herzlichen Glückwunsch, wie ich auch Durlach herzlich beglückwünsche zu den entsprechenden Mehrheiten. – 2 – (Beifall des Hauses) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 12. August 2024