Wahl der Ortsvorsteherin bzw. des Ortsvorstehers und der Stellvertretung in der Ortschaft Wolfartsweier
| Vorlage: | 2024/0754 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 09.07.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Wolfartsweier |
| Erwähnte Stadtteile: | Wolfartsweier |
Beratungen
- Konstituierende Sitzung Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 23.07.2024
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: gewählt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0754 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Ortsverwaltung Wolfartsweier Wahl der Ortsvorsteherin bzw. des Ortsvorstehers und der Stellvertretung in der Ortschaft Wolfartsweier Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 23.07.2024 7.4 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat wählt auf Vorschlag des Ortschaftsrats Wolfartsweier Herrn Dr. Anton Huber zum Ortsvorsteher in der Ortschaft Wolfartsweier sowie Herrn Ortschaftsrat Joachim Supper zum 1. Stellvertreter, Herrn Ortschaftsrat Tino Huber zum 2. Stellvertreter, des Ortsvorstehers. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Nach § 71 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (im Folgenden: GemO) werden die Ortsvorsteherin bzw. der Ortsvorsteher und ein oder mehrere Stellvertreter nach der Wahl der Ortschaftsräte (§ 69 Abs. 1 GemO) vom Gemeinderat auf Vorschlag des Ortschaftsrats aus dem Kreis der zum Ortschaftsrat wählbaren Bürger, die Stellvertreter aus der Mitte des Ortschaftsrats gewählt. Die Amtszeit der Ortsvorsteherin bzw. des Ortsvorstehers ist an die Amtszeit des Ortschaftsrats gekoppelt. Sie endet mit der fünfjährigen Amtszeit des Ortschaftsrats (vgl. § 71 Abs. 1 Satz 4 GemO). Bis zum Amtsantritt der neugewählten Ortsvorsteherin bzw. des neu gewählten Orts- vorstehers führt die bisherige Ortsvorsteherin bzw. der bisherige Ortsvorsteher die Geschäfte weiter (vgl. § 71 Abs. 1 Satz 6 i. V. m. § 42 Abs. 5 GemO). Der Ortschaftsrat Wolfartsweier hat in seiner Sitzung am 22. Juli 2024 beschlossen, dem Gemeinderat vorzuschlagen: Herrn Dr. Anton Huber zum Ortsvorsteher in der Ortschaft Wolfartsweier sowie Herrn Ortschaftsrat Joachim Supper zum 1. Stellvertreter, Herrn Ortschaftsrat Tino Huber zum 2. Stellvertreter, des Ortsvorstehers zu wählen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat wählt auf Vorschlag des Ortschaftsrats Wolfartsweier Herrn Dr. Anton Huber zum Ortsvorsteher in der Ortschaft Wolfartsweier sowie 2. Herrn Ortschaftsrat Joachim Supper zum 1. Stellvertreter, 3. Herrn Ortschaftsrat Tino Huber zum 2. Stellvertreter, des Ortsvorstehers.
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Extrahierter Text
Niederschrift 1. Plenarsitzung des Gemeinderates 23. Juli 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 7.4 der Tagesordnung: Wahl der Ortsvorsteherin beziehungsweise des Ortsvorste- hers und der Stellvertretung Ortschaft Wolfartsweier Vorlage: 2024/0754 Beschluss: Der Gemeinderat wählt auf Vorschlag des Ortschaftsrats Wolfartsweier 1. Herrn Dr. Anton Huber zum Ortsvorsteher in der Ortschaft Wolfartsweier sowie 2. Herrn Ortschaftsrat Joachim Supper zum 1. Stellvertreter, 3. Herrn Ortschaftsrat Tino Huber zum 2. Stellvertreter, des Ortsvorstehers. Abstimmungsergebnis: Ziffer 1: 39 Ja, 6 Nein, 3 Enthaltungen Ziffer 2: 44 Ja, 1 Nein, 3 Enthaltungen Ziffer 3: 39 Ja, 6 Nein, 3 Enthaltungen Geschäftsordnungsantrag: 5 Ja, 43 Nein Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 7.4 zur Behandlung auf: Wir kommen nach Wolfartsweier. Hier ist uns ein Geschäftsordnungsantrag angekündigt. Wird der aufrecht erhalten? Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Wir haben uns gestern in der Fraktionssitzung sehr gewundert, als wir mitbekommen haben, dass die Wahl im Ortschaftsrat nach der Beratung der Frakti- onen stattfindet. Also praktisch gestern nachdem unsere Fraktionssitzung schon zum größ- ten Teil abgeschlossen war. Wir fragen uns, wie das funktionieren soll? Wir haben die Vor- lage kurz vor 12 Uhr heute bekommen. Wir sind im Ortschaftsrat nicht vertreten. Es hat keiner mit uns vorher gesprochen. Wir hatten überhaupt keine Möglichkeit, das Ganze – 2 – vorzuberaten. Außerdem gab es sonst keine Vorberatung dazu. Ich finde es nicht in Ord- nung, wie die Terminierung stattgefunden hat. Ich möchte wissen, wie man dann als Frak- tion das vorberaten soll, wenn die Entscheidung erst nach der Fraktionssitzung fällt. Des- wegen sind wir der Meinung, dass wir Zeit brauchen, um das vorzuberaten. Das Ganze soll vertagt werden. Stadtrat Cramer (KAL): Auch meine Fraktion ist nicht im Ortschaftsrat. Aber wir haben trotzdem kein Problem, uns auch kurzfristig auf das einzustellen, was im Ortschaftsrat ge- wählt wurde. Ich denke, wenn man so eine große Fraktion ist – ganz rechts außen, die neue Fraktion -, dann sollten Sie doch so clever und so schlau und so schnell, Herr Schnell, sein, dass Sie das jetzt sehr wohl wählen und mittragen können. Aber Sie können auch an- ders abstimmen. Eine Vorberatung – aber das müssten Sie auch wissen – ist in solchen Fäl- len in den letzten 5, 10 Jahren überhaupt nicht Gang und Gäbe gewesen. Wir sehen keine Notwendigkeit, das zu vertagen. Wir sind wahlbereit. Der Vorsitzende: Der Antrag auf Vertagung steht. Das ist ein Geschäftsordnungsantrag. Den stelle ich jetzt zur Abstimmung. Eine Gegenrede gab es auch. Ich bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Der Antrag auf Vertagung ist mehrheitlich abgelehnt. Damit können wir in die Wahlvorgang einsteigen. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Da wir uns nicht abstimmen konnten, beantrage ich jetzt ge- heime Wahl. Der Vorsitzende: Dann eröffne ich die geheime Wahl. Ist das auch damit bedeutend, dass wir jetzt einzeln abstimmen müssen, oder können wir das auch zusammen machen? Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Wir können es auch gerne zusammen machen. Der Vorsitzende: Wir müssen schauen, ob wir das von den Stimmzetteln her machen kön- nen. Wir haben die Stimmzettel vorbereitet. Ich weiß nur nicht, ob wir sie auf einem zu- sammen haben oder ob wir drei getrennte haben. – Drei getrennte. Trauen wir es uns zu, dass wir es in einem Wahlgang hinbekommen? Wenn Sie einfach jedem drei geben und Sie kreuzeln dann da herum. Sie haben für jeden Stimmzettel eine Stimme. Das bekommen wir hin. (Zuruf Bürgermeister Dr. Käuflein) - Verbundene Einzelwahl sagt der Fachmann hier aus dem theologischen Spektrum. Stadtrat Cramer (KAL): Herr Dr. Schmidt: 1 + 1 +1 ist 3! Der Vorsitzende: Jetzt ist es ein normaler Wahlvorgang. Da müssen wir jetzt gar nicht dis- kutieren. Jeder bekommt drei Stimmzettel. Jeder füllt die drei Stimmzettel aus. Dann sam- meln wir sie gemeinsam ein. Dann dauert das Auszählen etwas länger. Aber wir haben uns das Hin- und Herlaufen zweimal gespart. Vielleicht können wir wieder ein bewährtes Team hier nach vorne bitten. Das ist jetzt ein erhöhter Komplexitätsgrad. Das müsste doch eine – 3 – echte Herausforderung sein. Sie können die Stimmzettel getrennt oder alle zusammenver- kruschdelt einwerfen. Wir werden sie sowieso aufteilen in die drei verschiedenen. (Die Stimmzettel werden ausgeteilt, Beginn der Wahlhandlung. Nach Ende der Wahl werden die Stimmzettel ausgezählt und das Ergebnis bekanntgegeben.) Wir haben ein Ergebnis. Auf Dr. Anton Huber als Ortsvorsteher entfielen 39 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen. Auf Joachim Supper als 1. Stellvertreter entfielen 44 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 3 Enthaltungen. Auf Tino Huber zum 2. Stellvertreter entfielen 39 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 3 Ent- haltungen. Damit sind alle mit großer Mehrheit gewählt. Herzlichen Glückwunsch. (Beifall des Hauses) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 12. August 2024