Bauantrag Eugen-Wollfarth-Weg 7

Vorlage: 2024/0747
Art: Beschlussvorlage
Datum: 04.07.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Grötzingen
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 17.07.2024

    TOP: 4.3

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage ohne Pläne
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0747 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Ortsverwaltung Grötzingen Bauantrag Eugen-Wollfarth-Weg 7 Umbau und Aufstockung Wohnhaus, Errichtung einer zweiten Wohneinheit Flurstück 1241/13 Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Grötzingen 17.07.2024 4.3 Ö Entscheidung Erläuterung Das Vorhaben liegt nicht in einem Bebauungsplangebiet, somit ist hier eine Beurteilung nach § 34 des Baugesetzbuches (BauGB) erforderlich. Der Antragsteller plant am Ende des Eugen-Wollfarth-Wegs den Umbau und die Aufstockung des vorhandenen Wohnhauses. Zudem soll eine Anliegerwohnung errichtet werden. Das Gebäude wird in Hanglage gebaut und mit Flachdächern ausgeführt. Es fügt sich nach Art und dem Maß der Nutzung sowie der Bauweise in die vorhandene Bebauung ein. Es wird insbesondere auf das Nachbargrundstück Eugen-Wollfarth-Weg 12 verwiesen, wo der Ortschaftsrat für das ähnliche Bauvorhaben in seiner Offenlage vom 29./30.08.2012 seine Zustimmung erteilt hat. In Bezug auf die Situation der Bäume auf dem vorhandenen Grundstück ist anzumerken, dass das Gartenbauamt im Rahmen des Bauantragsverfahrens eine entsprechende Stellungnahme abgibt beziehungsweise hierbei Anordnungen zum Schutze des Baumbestandes angeordnet werden. Beschluss: Antrag an den Ortschaftsrat Der Ortschaftsrat stimmt der Stellungnahme der Verwaltung und dem Bauantrag zu. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit