Feststellung des Vorliegens eines Ablehnungsgrundes sowie Nachrückens der gewählten Ersatzperson
| Vorlage: | 2024/0745 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 04.07.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtamt Durlach |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
- Ortschaftsrat Durlach (öffentlich)
Datum: 17.07.2024
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0745 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: StaDu Feststellung des Vorliegens eines Ablehnungsgrundes sowie Nachrückens der gewählten Ersatzperson Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Durlach 17.07.2024 1 Ö Entscheidung Kurzfassung 1. Der Ortschaftsrat stellt gemäß § 16 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) fest, dass bei Frau Anna Frey ein wichtiger Grund zur Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit im Ortschaftsrat gemäß § 16 Abs. 1 S. 2 Ziff. 4 GemO vorliegt und sie daher nicht Mitglied des neuen Ortschaftsrats der Wahlperiode 2024 – 2029 wird. 2. Gemäß § 31 Abs. 2 i. V. m. § 72 GemO rückt Frau Luna Labenz nach dem Ergebnis der Ortschaftsratswahl vom 9. Juni 2024 als nächste Ersatzperson der Vorschlagsliste „DIE LINKE“ nach. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Frau Anna Frey teilte mit Schreiben vom 30. Juni 2024 mit, dass sie eine neue Beschäftigungsstelle angetreten habe, wodurch ihr keine hinreichenden zeitlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, sich auf die Sitzungen des Ortschaftsrats vorzubereiten oder an den Terminen des Gremiums teilzunehmen. Sie bat aufgrund ihrer beruflichen Situation und des damit verbundenen Zeitaufwands zur beruflichen Weiterbildung um Anerkennung des Vorliegens eines wichtigen Grunds zur Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit im Ortschaftsrat gemäß § 16 Abs. 1 S. 2 Ziff. 4 GemO. Gemäß § 16 Abs. 2 GemO entscheidet bei Ortschaftsräten der Ortschaftsrat über das Vorliegen eines wichtigen Grunds zur Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit. Die häufige oder lang dauernde berufliche Abwesenheit von der Gemeinde stellt gemäß § 16 Abs. 1 S. 2 Ziff. 4 GemO einen wichtigen Grund dar. Dies kann auch dann der Fall sein, wenn Ratssitzungen zwar wahrgenommen werden könnten, aber für die ordnungsgemäße Vorbereitung der Sitzung aufgrund starker beruflicher Belastung keine Zeit verbleibt, vgl. BeckOK KommunalR BW/Fleckenstein, 25. Ed. 1.5.2024, GemO § 16 Rn. 10. Tritt eine gewählte Person nicht in den Ortschaftsrat ein, rückt nach § 31 Abs. 2 i. V. m. § 72 GemO die als nächste Ersatzperson festgestellte Person für diese nach. Nächste Ersatzperson auf der Vorschlagsliste „DIE LINKE“ nach dem Ergebnis der Ortschaftsratswahl vom 9. Juni 2024 ist Frau Luna Labenz. Frau Luna Labenz rückt für Frau Anna Frey in den Ortschaftsrat nach. Sie ist über die Tatsache des Nachrückens in den Ortschaftsrat schriftlich benachrichtigt worden und hat auf entsprechende Anfrage mitgeteilt, die Wahl anzunehmen. Beschluss: 1. Der Ortschaftsrat stellt gemäß § 16 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) fest, dass bei Frau Anna Frey ein wichtiger Grund zur Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit im Ortschaftsrat gemäß § 16 Abs. 1 S. 2 Ziff. 4 GemO vorliegt und sie daher nicht Mitglied des neuen Ortschaftsrats der Wahlperiode 2024 – 2029 wird. 2. Gemäß § 31 Abs. 2 i. V. m. § 72 GemO rückt Frau Luna Labenz nach dem Ergebnis der Ortschaftsratswahl vom 9. Juni 2024 als nächste Ersatzperson der Vorschlagsliste „DIE LINKE“ nach.