Benennung von Ortschaftsratsmitgliedern für den beratenden Allgemeinen Ausschuss des Ortschaftsrates
| Vorlage: | 2024/0743 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 11.07.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Wolfartsweier |
| Erwähnte Stadtteile: | Wolfartsweier |
Beratungen
- Ortschaftsrat Wolfartsweier (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 22.07.2024
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0743 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: OV Wolf Benennung von Ortschaftsratsmitgliedern für den beratenden Allgemeinen Ausschuss des Ortschaftsrates Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wolfartsweier 22.07.2024 8 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Ortschaftsrat beruft die unter a. bis d. in den Erläuterungen genannten Personen als ordentliche Mitglieder sowie die übrigen Fraktionsmitglieder als ihre jeweiligen Stellvertreterinnen / Stellvertreter in den Allgemeinen Ausschuss. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Der Ortschaftsrat Wolfartsweier hat am 11.07.2023 mit dem Beschluss der neuen Geschäftsordnung die Bildung eines Allgemeinen Ausschusses beschlossen. Der Allgemeine Ausschuss dient der Vorberatung von Themen, die den Ortschaftsrat Wolfartsweier betreffen. Die Mitglieder des Allgemeinen Ausschusses und deren Stellvertreterinnen / Stellvertreter werden vom Ortschaftsrat auf die Dauer der jeweiligen Ratsperiode bestellt. Die Geschäftsführung obliegt der Ortsverwaltung Wolfartsweier. Im Übrigen gilt die Geschäftsordnung des Ortschaftsrates. Über die Sitzungen des Allgemeinen Ausschusses werden Niederschriften angefertigt. Die Ortsverwaltung Wolfartsweier hat die Fraktionen des Ortschaftsrates um Meldung der Mitglieder des Allgemeinen Ausschusses gebeten. Es wurden folgende Personen genannt: Als ordentliches Mitglied a) Mirko Hoffmann (SPD) b) Joachim Supper (CDU) c) Thomas Wunderberg (GRÜNE) d) Markus Ziegler (FDP) Als Stellvertreterinnen / Stellvertreter werden die übrigen Mitglieder der jeweiligen Fraktion berufen. Beschluss: Antrag an den Ortschaftsrat 1. Der Ortschaftsrat beruft die unter a. bis d. in den Erläuterungen genannten Personen als ordentliche Mitglieder sowie die übrigen Fraktionsmitglieder als ihre jeweiligen Stellvertreterinnen / Stellvertreter in den Allgemeinen Ausschuss.