Vorschlag des Ortschaftsrates zur Wahl des Ortsvorstehers/der Ortsvorsteherin durch den Gemeinderat

Vorlage: 2024/0740
Art: Beschlussvorlage
Datum: 11.07.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Wolfartsweier
Erwähnte Stadtteile: Wolfartsweier

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wolfartsweier (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 22.07.2024

    TOP: 3

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage Wolfartsweier
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0740 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: OV Wolf Vorschlag des Ortschaftsrates zur Wahl des Ortsvorstehers/der Ortsvorsteherin durch den Gemeinderat Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wolfartsweier 22.07.2024 3 Ö Entscheidung Kurzfassung Gemäß § 71 Abs. 1 GemO wird die Ortsvorsteherin / der Ortsvorsteher vom Gemeinderat auf Vorschlag des Ortschaftsrates gewählt. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Gemäß § 71 Abs. 1 GemO wird die Ortsvorsteherin / der Ortsvorsteher vom Gemeinderat auf Vorschlag des Ortschaftsrates gewählt. Beschluss: Antrag an den Ortschaftsrat 1. Der Ortschaftsrat schlägt dem Gemeinderat ___________________________________________ als Ortsvorsteherin / Ortsvorsteher für die Ortschaft Wolfartsweier vor.