Bauantrag Am Knittelberg 79

Vorlage: 2024/0732
Art: Beschlussvorlage
Datum: 04.07.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Grötzingen
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 17.07.2024

    TOP: 4.2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage ohne Pläne
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0732 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Ortsverwaltung Grötzingen Bauantrag Am Knittelberg 79 Erstellung einer Terrassenüberdachung mit Photovoltaikanlage Flurstück: 9322 Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Grötzingen 17.07.2024 4.2 Ö Entscheidung Kurzfassung Die Bauherrenschaft möchte die auf dem Grundstück vorhandene Terrasse erweitern und überdachen sowie auf dem neu geschaffenen Terrassen-Dach eine Photovoltaikanlage installieren. Da die geplante Erweiterung auch außerhalb des Baufensters realisiert werden soll und die zugelassene Grundflächenzahl überschreitet, wird eine Befreiung gemäß § 31 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beantragt. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Geplant ist aus Klimaschutzgründen eine möglichst große Photovoltaikfläche auf dem Haus zu generieren. Neben dem Hausdach soll die gesamte Überdachung der Terrasse mit PV-Modulen belegt werden. Der Bebauungsplan Hälden II vom 20. Januar 1984 schreibt eine maximal bebaubare Grundfläche von 110 Quadratmetern für das 785 Quadratmeter große Grundstück vor. Durch die geplante Terrassenerweiterung wird die zulässige Grundflächenzahl um 5,5 Prozent/ 6 Quadratmeter überschritten. Zum einen handelt es sich um eine geringe Überschreitung, zum anderen wurde das Baufenster nicht vollständig bebaut, weshalb die beantragte Befreiung aus Sicht der Ortsverwaltung genehmigungsfähig ist. Die zulässige Dachneigung ist mit 35 Grad +- 2 Grad angegeben. Die Terrassenerweiterung in südlicher Richtung besteht bereits seit einigen Jahren, sie soll nun weiter in südliche Richtung vorgezogen werden. Es entsteht hierbei eine Dachneigung von 22 Grad. Da bei einer Verlängerung der vorhandenen Terrassenüberdachung keine Änderung der Dachneigung zugunsten der Regelung im Bebauungsplan möglich ist, sollte die Bauherrenschaft in diesem Punkt ebenfalls von der Festsetzung im Bebauungsplan befreit werden. Die Ortsverwaltung empfiehlt dem Ortschaftsrat, dem Bauvorhaben mit der beantragten Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans zuzustimmen. Beschluss: Antrag an den Ortschaftsrat Der Ortschaftsrat stimmt der Stellungnahme der Ortsverwaltung und dem Bauantrag zu.