Psychiatrieplanung für Karlsruhe

Vorlage: 2024/0721
Art: Antrag
Datum: 25.06.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Konstituierende Sitzung Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 23.07.2024

    TOP: 10

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss

  • Sozialausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 02.10.2024

    TOP: 6

    Rolle: Behandlung

    Ergebnis: Beratung im Fachgremium/Arbeitskreis

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0721 Eingang: 25.06.2024 Psychiatrieplanung für Karlsruhe Antrag: GRÜNE Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 23.07.2024 10 Ö Kenntnisnahme Sozialausschuss 02.10.2024 Ö Beratung 1. Die Stadt erstellt eine Psychiatrieplanung für Karlsruhe. 2. Die Planung wird in Zusammenarbeit mit dem Gemeindepsychiatrischen Verbund (GPV) erstellt. Sie wird regelmäßig, mindestens aber alle 5 Jahre, überarbeitet. 3. Die Planung besteht aus a. einer Bestandsaufnahme der Einrichtungen und Angebote in Karlsruhe (samt Anzahl der Plätze/Zielgruppe/ Ausschlusskriterien) b. den aktuellen Bedarfen und möglichen Lücken oder Doppelstrukturen c. Prognosen in Bezug auf Bedarfe d. für die Planung notwendige Schritte. 4. Die Planung soll umfassend, und aussagekräftig sein und alle relevanten Einrichtungen umfassen, um daraus Umsetzungsmaßnahmen ableiten zu können. Begründung/Sachverhalt Die psychiatrische Versorgung gewinnt zunehmend an Bedeutung und die Bedarfe haben insbesondere seit der Corona-Epidemie zugenommen. Häufig sind die Angebote für bestimmte Gruppen wie Kinder, Jugendliche, ältere Menschen und wohnungslose Menschen nicht ausreichend. Deshalb kommt es auf eine gute Koordinierung und Planung der psychiatrischen Einrichtungen an. In Karlsruhe gibt es neben der Psychiatrie des Städtischen Klinikums eine Vielzahl an Einrichtungen, Vereinen, Selbsthilfegruppen und Initiativen, die im Bereich der psychischen Gesundheit tätig sind. Dazu gehört z.B. auch mit häufig entscheidendem Einfluss das Jobcenter Stadt Karlsruhe. Im Bericht zur Eingliederungshilfe aus dem Jahr 2017 ging die Stadtverwaltung beispielsweise neben der Situation von Menschen mit Behinderungen zumindest auf die Wohnsituation psychisch erkrankter Menschen vertieft ein. Einen umfassenden Bericht zur psychiatrischen Versorgung sämtlicher Zielgruppen gibt es allerdings nicht. Wir halten einen regelmäßigen Bericht samt Planung, wie auch in anderen Bereichen, für wichtig. Relevante Einrichtungen, die Teil der Planung sein sollen, sind z.B. • das Jobcenter und die Rentenversicherung • ausgelagerte Angebote des Jobcenters zur Aktivierung – 2 – • weitere Angebote der Aktivierung und spezifischer Qualifizierungen für psychisch kranke Menschen (z.B. EX IN Genesungsbegleitung) und deren Angehörigen (z.B. EX-IN Angehörigenbegleitung) • das Städtische Klinikum, • den Sozialpsychiatrischen Dienst (SPDI), • Beratungsangebote (u.a. auch Arbeitskreis Leben AKL und brücke Karlsruhe) • die Selbsthilfegruppen • Angebote zum Thema Wohnen • die Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle (IBB) Psychiatrie • die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) • und Einrichtungen, die die ambulante Versorgung umfassen Psychiatrieplanungen gibt es z.B. im Landkreis Karlsruhe, in Heidelberg, Esslingen, im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, im Ostalbkreis, in Rheinland-Pfalz oder in Leipzig (Links zu Beispielen s. unten) Unterzeichnet von: Verena Anlauf Michael Borner Jorinda Fahringer Niko Riebel Dr. Iris Sardarabady Benjamin Bauer Beispiele für Psychiatrieplanungen: https://www.landkreis-esslingen.de/site/LRA-Esslingen- ROOT/get/params_E48858110/68986/Psychiatrieplan%202018-2027_06.12.2018.pdf https://www.breisgau-hochschwarzwald.de/pb/site/Breisgau- Hochschwarzwald/get/documents_E967046706/breisgau- hochschwarzwald/Dateien/Dokumente/Dezernat2/290/Psychiatriekonzept%20Landkreis.pdf https://www.ostalbkreis.de/sixcms/media.php/26/THP_OAK_2011.pdf Beschluss zur Fortschreibung: https://web.ostalbkreis.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5689 https://static.leipzig.de/fileadmin/mediendatenbank/leipzig- de/Stadt/02.5_Dez5_Jugend_Soziales_Gesundheit_Schule/53_Gesundheitsamt/Psychiatrie/Zweiter- Kommunaler-Psychiatrieplan_2020.pdf

  • Protokoll GR 23.07.2024 TOP 10
    Extrahierter Text

    Niederschrift 1. Plenarsitzung des Gemeinderates 23. Juli 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 10 der Tagesordnung: Psychiatrieplanung für Karlsruhe Antrag: GRÜNE Vorlage: 2024/0721 Beschluss: Behandlung im Sozialausschuss am 2. Oktober 2024, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 10 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Sozialausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 7. August 2024

  • Stellungnahme Antrag
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0721 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Psychiatrieplanung für Karlsruhe GRÜNE Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 23.07.2024 10 Ö Kenntnisnahme Sozialausschuss 02.10.2024 6 Ö Beratung Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag als erledigt zu betrachten. Die Inhalte der beantragten Psychiatrieplanung werden fortlaufend in der Sozialplanung und im GPV-Netzwerk erarbeitet und sollen im geplanten Teilhabebericht dokumentiert werden. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen 1. Die Stadt erstellt eine Psychiatrieplanung für Karlsruhe. Auf der gesetzlichen Grundlage des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (PsychKHG) hat die Stadt Karlsruhe mit der Psychiatriekoordination ein Aufgabengebiet der Sozialplanung etabliert, welches sich mit der Koordination der Hilfeangebote (§ 8 PsychKHG) für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen mit oder ohne seelischer Behinderung befasst. Die Koordination und (Weiter-)Entwicklung notwendiger Hilfen und bedarfsgerechter Strukturen für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen erfolgt in Karlsruhe entsprechend dem § 7 des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (PsychKHG) seit Jahren im Gemeindepsychiatrischen Verbund (GPV). Im GPV kooperieren „insbesondere Träger ambulanter, teilstationärer und stationärer Versorgungseinrichtungen und Dienste sowie Angebote der Selbst- und Bürgerhilfe“ mit dem Ziel, „eine möglichst bedarfsgerechte, wohnortnahe Versorgung zu erreichen“ (§ 7 PsychKHG). In diesem Prozess zur Versorgungsentwicklung in gemeinsamer Verantwortung übernimmt die Stadt Karlsruhe entsprechend der Empfehlung des PsychKHG die Moderation „im Rahmen ihrer bestehenden Zuständigkeit für die kommunale Sozialplanung“ (§ 7 PsychKHG). Der GPV als Netzwerk mit zahlreichen Gremien und Arbeitsgruppen (siehe Netzwerklandkarte Gemeindepsychiatrischer Verbund Seite 3) ist die zentrale Plattform für diese bislang gut funktionierende Kooperations- und Verantwortungsgemeinschaft. Die (Weiter-)Entwicklung bedarfsgerechter Strukturen ist daher ein fortlaufender Prozess im GPV- Netzwerk. Die Sozialplanung/Psychiatriekoordination bearbeitet Erkenntnisse aus dem GPV sowie aus den Fachbereichen der Sozial- und Jugendbehörde. Sie analysiert gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern des GPV bestehende Bedarfe und die Notwendigkeit der bedarfsgerechten Angebotsentwicklung. Bei Bedarf bildet die Koordinierungsgruppe GPV Leistungen Arbeitsgruppen. Beispielsweise bereitet eine Arbeitsgruppe das GPV-Forum als Partizipationsforum für Akteurinnen und Akteure sowie die interessierte Öffentlichkeit vor. Aus dem letzten GPV-Forum kam unter anderem der Impuls, das Entlassmanagement bei Übergängen zwischen verschiedenen Einrichtungen zu verbessern. Daher hat die Koordinierungsgruppe GPV-Leistungen die AG Entlassmanagement gebildet, die sich interdisziplinär, fach- und sektorenübergreifend mit Übergängen zwischen verschiedenen Einrichtungen befasst, beispielsweise mit dem Übergang von der Klinik in die psychosoziale Betreuung oder Beratung. Die Erkenntnisse aus diesen Arbeitsgruppen werden wieder in die Koordinierungsgruppe GPV Leistungen rückgespiegelt. Im Rahmen der Berichterstattung der Sozialplanung, insbesondere im geplanten Teilhabebericht, werden die Themen der Psychiatriekoordination dargestellt. Des Weiteren ist der Sozialpsychiatrische Dienst (ambulante Hilfe nach § 6 PsychKHG und Bestandteil des Zentrums für seelische Gesundheit) als zentraler Kooperationspartner mit niedrigschwelligen Angeboten zu erwähnen. Dieser wird unter anderem von der Stadt Karlsruhe gefördert. Eine weitere gut etablierte Institution in Karlsruhe ist die Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle (IBB) als zentrale Anlaufstelle für Menschen mit psychischen Erkrankungen geworden. Die EX-IN-Genesungsbegleitung entstand ebenfalls aus dem GPV und wird auf Beschluss des Gemeinderates gefördert. Hier werden Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen und Resilienz-Ressourcen ausgebildet, um andere Betroffene im Umgang mit ihrer psychischen Beeinträchtigung zu unterstützen. Gemäß diesem Modell handelt die Psychiatriekoordination - als Aufgabenfeld der Sozialplanung - koordinierend, vernetzend und vermittelnd. Sie arbeitet fachbereichs- und sektorenübergreifend im GPV und darüber hinaus und ist auf Kooperationen und auf die gemeinsame Verantwortung vieler Stakeholderinnen und Stakeholder angewiesen. Diese Form des Arbeitens im Netzwerk hat sich in der – 3 – Praxis gut bewährt, weil sie flexibel und agil auf neue Bedarfe reagieren kann. Deswegen wird keine Notwendigkeit für die Erstellung einer separaten Psychiatrieplanung gesehen. Schaubild: Netzwerk-Landkarte „Gemeindepsychiatrischer Verbund“ Weitere Arbeitsgruppen des GPV, Netzwerke und Formate, die sich der Zielgruppe „Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen“ widmen: AG Verbesserung von Informationen und Wegen, AG Entlassmanagement, Karlsruher Initiative gegen Depression, Zentrum für seelische Gesundheit. 2. Die Planung wird in Zusammenarbeit mit dem Gemeindepsychiatrischen Verbund (GPV) erstellt. Sie wird regelmäßig, mindestens aber alle 5 Jahre, überarbeitet. Siehe Stellungnahme zu 1. 3. Die Planung besteht aus a. einer Bestandsaufnahme der Einrichtungen und Angebote in Karlsruhe (samt Anzahl der Plätze/Zielgruppe/Ausschlusskriterien) b. den aktuellen Bedarfen und möglichen Lücken oder Doppelstrukturen c. Prognosen in Bezug auf Bedarfe d. für die Planung notwendige Schritte. Gemeindepsychiatrischer Verbund Koordinierungsgruppe GPV- Leistungen Arbeitskreis §35 a SGB VIII IBB Informations-Beratungs-und Beschwerdestelle Runder Tisch Arbeit Netzwerkkonferenz GPV-ForumVorbereitungsgruppe GPV Forum Hilfeplankonferenz GPV Jugend AK Vorbereitung Sitzungen GPV Jugend AG Angebotslandschaft und Multiple Problemstellungen – 4 – Siehe Stellungnahme zu 1. 4. Die Planung soll umfassend, und aussagekräftig sein und alle relevanten Einrichtungen umfassen, um daraus Umsetzungsmaßnahmen ableiten zu können. Siehe Stellungnahme zu 1. – 5 – Anhang Stellungnahme der Kommunalen Behindertenbeauftragten; Sozialausschuss 2. Oktober 2024, TOP 6: Psychiatrieplanung für Karlsruhe Die Kommunale Behindertenbeauftragte trägt die Vorlage mit. Die Kommunale Behindertenbeauftragte hat zu der Vorlage wie folgt Stellung genommen: Aufgrund einer erkennbar steigenden Zahl von Menschen mit psychischen Erkrankungen sollten sich die Rahmenbedingungen weiter verbessern. Eine Psychiatrieplanung könnte helfen, die angemessene und ganzheitliche Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen weiter zu verbessern.