Antrag zur Mitarbeit am E-Ladekonzept der Stadt Karlsruhe für den Stadtteil Wolfartsweier

Vorlage: 2024/0718
Art: Antrag
Datum: 25.06.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Wolfartsweier
Erwähnte Stadtteile: Wolfartsweier

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wolfartsweier (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 22.07.2024

    TOP: 11

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Antrag Wolfartsweier
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0718 Eingang: 15.06.2024 Antrag zur Mitarbeit am E-Ladekonzept der Stadt Karlsruhe für den Stadtteil Wolfartsweier Interfraktioneller Antrag der FDP-, CDU- und SPD-Ortschaftsratsfraktionen Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wolfartsweier 22.07.2024 11 Ö Entscheidung Wir bitten den Ortschaftsrat dem Antrag zuzustimmen und somit die Verwaltung mit der weiteren Veranlassung zu beauftragen. Antrag zur Mitarbeit am E-Ladekonzept der Stadt Karlsruhe für den Stadtteil Wolfartsweier Am 13.07.2021 haben die FDP- und CDU-Ortschaftsratsfraktionen einen Antrag zur „Einrichtung von öffentlichen und privaten Ladesäulen für E-Mobile in Wolfartsweier“ gestellt. In der Stellungnahme der Stadt Karlsruhe wurde darauf verwiesen, dass bis Ende 2021 ein stadtweites Konzept zur E- Ladestruktur erarbeitet werden soll und vorher keine Aussagen für Wolfartsweier getroffen werden können. Die Erkenntnisse aus diesem Konzept haben für Wolfartsweier keine Standorte ergeben, die für die Bevölkerung von Wolfartsweier akzeptabel wären. Da das im Jahr 2021 vorgestellte Konzept derzeit überarbeitet wird, bitten wir die Stadt Karlsruhe, den Ortschaftsrat an der konkreten Ausgestaltung des E-Ladekonzepts der Stadt Karlsruhe für den Ortsteil Wolfartsweier zu beteiligen. Begründung Aufgrund der mehrjährigen intensiven Bearbeitung dieses Themas durch den Bauausschuss des Ortschaftsrats Wolfartsweier und dessen Ortskenntnissen gehen wir davon aus, dass wir gemeinsam mit der Stadt Karlsruhe die geeignetsten Plätze für die öffentlichen Ladesäulen definieren können. Wir sind außerdem der Meinung, dass wir für die Belange der Bevölkerung in Wolfartsweier hinsichtlich der ortspezifischen Anforderungen für die private Ladeinfrastruktur geeignete Standorte am besten beurteilen können. Die Möglichkeit, an dem Konzept der Stadt Karlsruhe mitzuarbeiten, würden wir außerordentlich begrüßen. Stellvertretend für die FDP-Ortschaftsratsfraktion – Markus Ziegler Stellvertretend für die CDU-Ortschaftsratsfraktion – Joachim Supper Stellvertretend für die SPD-Ortschaftsratsfraktion – Mirko Hoffmann

  • Stellungnahme Vorlage E-Ladestationen Wolfartsweier
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0718 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: UA Antrag zur Mitarbeit am E-Ladekonzept der Stadt Karlsruhe für den Stadtteil Wolfartsweier Interfraktioneller Antrag der FDP-, CDU- und SPD-Ortschaftsratsfraktionen Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wolfartsweier 22.07.2024 11 Ö Entscheidung Kurzfassung Das „Rahmenkonzept für den Ausbau öffentlicher und öffentlich zugänglicher E-Ladeinfrastruktur der Stadt Karlsruhe“ bildet bisher die Basis für die Ausweisung von öffentlichen Flächen für die Errichtung von Schnellladeinfrastruktur (DC-Laden). Es legt Kriterien für die Eignung von Standorten fest, nach denen Flächen beurteilt werden können und ausgesucht werden, um sie an Ladesäulenbetreiber zu vergeben. Das Konzept wird derzeit von den Fachämtern fortgeschrieben und wird im nächsten Schritt dem Fachausschuss zur Diskussion vorgelegt. Eine Mitwirkung der Ortschaftsräte im Vorfeld ist nicht vorgesehen, da es sich um ein strategisches Konzept der Stadtverwaltung handelt. Die Auswahl konkreter Flächen vor Ort ist nicht Teil des Rahmenkonzepts. Die fachliche Eignung von Flächen bewertet der „Arbeitskreis E-Ladeinfrastruktur“ anhand des geltenden Rahmenkonzepts. Die Meldung von zu prüfenden Flächen an die Verwaltung durch Ortskundige der Ortschaftsräte, Ortsverwaltungen und Bürgerinnen und Bürger ist sehr wertvoll. Auch eine Begutachtung von geeigneten Flächen vor Ort kann mit der Ortsverwaltung erfolgen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Grüne Stadt, Mobilität Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Das „Rahmenkonzept für den Ausbau öffentlicher und öffentlich zugänglicher E-Ladeinfrastruktur der Stadt Karlsruhe“ wurde 2021 unter Beteiligung der zuständigen Fachämter Tiefbauamt, Gartenbauamt, Stadtplanungsamt, Liegenschaftsamt, Ordnungsamt, Wirtschaftsförderung und Umwelt- und Arbeitsschutz erarbeitet und wird derzeit vom gleichen Gremium als fachlich- strategisches Konzept fortgeschrieben. Zu diesem Zweck werden unter anderem technische Kriterien für die Standorteignung für Schnellladesäulen sowie das Ermöglichen von Normalladen auf öffentlichen Flächen überprüft. Die Auswahl konkreter Flächen vor Ort ist nicht Teil des Rahmenkonzepts. Die Flächenprüfung erfolgt anhand der Kriterien des Konzepts. Daher ist die Ortskenntnis der Ortschaftsräte, Ortsverwaltungen wie auch der Bürgerinnen und Bürger sehr wertvoll bei der Auswahl der zu prüfenden Flächen. Die Ortschaftsräte, Ortsverwaltungen und Bürgerinnen und Bürger können jederzeit potenziell geeignete Flächen dem Umwelt- und Arbeitsschutz (UA) melden, die dann im „Arbeitskreis E- Ladeinfrastruktur“ unter Beteiligung der genannten Ämter fachlich geprüft werden. Bisher werden in einem Vor-Ort-Termin Standorte, die gemäß Rahmenkonzept als geeignet eingestuft werden, begutachtet. Hierzu werden regelmäßig die Ortsverwaltungen eingeladen. Auch nach der Überarbeitung des Rahmenkonzepts wird diese Praxis fortgesetzt sowie in der Vergangenheit abgelehnte Standorte nach den überarbeiteten Kriterien erneut überprüft. Die öffentliche Vorstellung und Beschlussfassung des Konzepts sind nach der Neukonstituierung des Gemeinderats und der Ausschüsse im Herbst im Ausschuss für Umwelt- und Gesundheit und im Gemeinderat vorgesehen. Aufgrund der noch nicht erfolgten Vorstellung im Fachausschuss können an dieser Stelle noch keine weiteren Informationen zu den konkret veränderten Rahmenbedingungen für den Aufbau von E- Ladeinfrastruktur gegeben werden. Die Unterlagen zum Ausschuss können bei Versand an die Ausschussmitglieder auch dem Ortschaftsrat zugänglich gemacht werden.