Umsetzungsstand Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung konkretisieren

Vorlage: 2024/0696
Art: Anfrage
Datum: 19.06.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Beiertheim-Bulach, Daxlanden, Grötzingen, Grünwinkel, Hagsfeld, Knielingen, Neureut, Rintheim, Stupferich, Wolfartsweier

Beratungen

  • Konstituierende Sitzung Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 23.07.2024

    TOP: 11

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0696 Eingang: 19.06.2024 Umsetzungsstand Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung konkretisieren Anfrage: CDU Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 23.07.2024 11 Ö Kenntnisnahme 1. Inwieweit werden an Karlsruher Grundschulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) derzeit Elternbefragungen durchgeführt, um künftige Platzbedarfe in den Schulen abzuschätzen? 2. Wie lautet der Personalbedarf zur Sicherstellung der Ganztagsförderung? Wie viele Stellen sind (noch) unbesetzt? Um was für Stellen handelt es sich? Plant die Stadtverwaltung auch den Einsatz von nichtexaminiertem Personal, um in den Schulen die zusätzlichen Verwaltungs- oder Hauswirtschaftsaufgaben wahrzunehmen? 3. Welcher Personalbedarf ist während unterrichtsfreier Zeiten (Schulferien) vorgesehen? 4. Wie lautet der Personalbedarf in den SBBZ? 5. Welche Ergebnisse hinsichtlich der Personal(nach-)qualifizierung konnten aus den Gesprächen zwischen dem baden-württembergischen Städtetag und dem Volkshochschulverband gewonnen werden? Welche Schlüsse hat daraus die Stadt Karlsruhe zwischenzeitig gezogen? 6. Inwiefern bietet die Stadtverwaltung eine Koordinierungsstelle, um Schulen bei der Entwicklung ihres pädagogischen Ganztagskonzept auch in den Austausch mit außerschulischen Akteuren (z.B. Hausaufgabenbetreuung, Sport-, Kunst-, Musikvereine, sonstige ehrenamtlichen Vereine) zu bringen? 7. Wer finanziert das Angebot außerschulischer Akteure in Ganztagsschulen? 8. Wie weit ist die Integration der Ausbildung von pädagogischem Personal im Schul- und Sportamt vorangeschritten? 9. Wird das Verwaltungspersonal der Sozial- und Jugendbehörde, das sich bisher etwa um Ausbildung und Personalangelegenheiten (z.B. auch Rechnungswesen) des Hortpersonals gekümmert hat, die Aufgaben im Schul- und Sportamt fortsetzen oder werden hierfür neue Stellen geschaffen? 10. Was hat die Prüfung der vorhandenen und benötigten Raumkapazitäten an den 44 Grundschulen und 7 SBBZ ergeben, um hier ein entsprechendes Mittagessen und Nachmittagsangebot zu ermöglichen? In welchen Schulen fehlen Räumlichkeiten? Wo werden die baulichen Anforderungen an Schulmensen, Nachmittagsangebot und Lehrerarbeitsplätze nicht erfüllt? Welche Lösungen schlägt die Stadtverwaltung hier vor? 11. Wurden Vorbereitungsklassen und Grundschulförderklassen mittlerweile in das Raumprogramm aufgenommen? 12. Sind die finanziellen Mittel zur Herrichtung der Räumlichkeiten gesichert? Hat die Stadt Karlsruhe entsprechende Anträge auf Förderung beim Land gestellt? 13. Sind die laufenden Kosten zur Sicherstellung der Ganztagsförderung mittlerweile abschätzbar? Werden die vom Bund zugesicherten Betriebskostenzuschüsse von 1,3 Milliarden Euro an die Länder ab 2026 bzw. 2030 ausreichen? In welcher Höhe wird Karlsruhe Zuschüsse erhalten? – 2 – Sachverhalt / Begründung Als CDU-Fraktion ist uns die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein wichtiges Anliegen. Daher sehen wir in der Ganztagsförderung von Grundschulkindern weiterhin einen wichtigen Baustein zur Entlastung von Familien und zur Förderung der Teilhabechancen von Schülerinnen und Schülern. Gleichwohl stellt die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung „die größte Herausforderung im Schulsystem der letzten Jahrzehnte“ (Vorlage-Nr. 2023/1224) dar, da sie zusätzliche Räumlichkeiten, Personalkapazitäten und Betreuungsplätze seitens der Stadt Karlsruhe voraussetzt. Eine weitere Herausforderung für das Gelingen der Ganztagsförderung entsteht durch die aktuelle Bevölkerungsprognose (Vorlage-Nr. 2024/0524 Anlage 1), wonach die Zahl der Kinder im Grundschulalter bis 2040 um +13,4 Prozent ansteigen wird. Auf all diese Herausforderungen muss sich die Stadt Karlsruhe bis zum Schuljahresbeginn 2026/2027 schnellstmöglich vorbereiten. Aus diesem Grund wollen wir in Erfahrung bringen, was sich seit dem letzten Sachstandsbericht zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung getan hat, und bitten um Beantwortung obiger Fragen. Unterzeichnet von: Detlef Hofmann Bettina Meier-Augenstein

  • Stellungnahme Anfrage
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0696 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SuS Umsetzungsstand Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung konkretisieren Anfrage: CDU Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 23.07.2024 11 Ö Kenntnisnahme Gerne nehmen wir Stellung zum Umsetzungsstand des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung für Grundschulkinder. 1. Inwieweit werden an Karlsruher Grundschulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) derzeit Elternbefragungen durchgeführt, um künftige Platzbedarfe in den Schulen abzuschätzen? Es werden keine Elternbefragungen durchgeführt. 2. Wie lautet der Personalbedarf zur Sicherstellung der Ganztagsförderung? Wie viele Stellen sind (noch) unbesetzt? Um was für Stellen handelt es sich? Plant die Stadtverwaltung auch den Einsatz von nichtexaminiertem Personal, um in den Schulen die zusätzlichen Verwaltungs- oder Hauswirtschaftsaufgaben wahrzunehmen? Der zukünftige Stellenbedarf wird derzeit von einer Projektarbeitsgruppe erarbeitet. 3. Welcher Personalbedarf ist während unterrichtsfreier Zeiten (Schulferien) vorgesehen? Siehe Frage 2. 4. Wie lautet der Personalbedarf in den SBBZ? Siehe Frage 2. 5. Welche Ergebnisse hinsichtlich der Personal(nach-)qualifizierung konnten aus den Gesprächen zwischen dem baden-württembergischen Städtetag und dem Volkshochschulverband gewonnen werden? Welche Schlüsse hat daraus die Stadt Karlsruhe zwischenzeitig gezogen? Auch Fragen der Personal(nach-)qualifizierung werden derzeit in der Projektarbeitsgruppe Personalbedarfe bearbeitet. 6. Inwiefern bietet die Stadtverwaltung eine Koordinierungsstelle, um Schulen bei der Entwicklung ihres pädagogischen Ganztagskonzept auch in den Austausch mit außerschulischen Akteuren (z.B. Hausaufgabenbetreuung, Sport-, Kunst-, Musikvereine, sonstige ehrenamtlichen Vereine) zu bringen? Eine Koordinierungsstelle für Schulkooperationen ist zwingend notwendig; bislang hält die Stadtverwaltung hierfür keine Stelle vor. – 2 – 7. Wer finanziert das Angebot außerschulischer Akteure in Ganztagsschulen? Fragen der Finanzierung bzw. Landesförderung von „Verlässlichen Kooperationen“ werden derzeit über den Städtetag mit dem Land diskutiert. 8. Wie weit ist die Integration der Ausbildung von pädagogischem Personal im Schul- und Sportamt vorangeschritten? Auch die Ausbildung von pädagogischem Personal im Schul- und Sportamt wird derzeit in der Projektarbeitsgruppe Personalbedarfe bearbeitet. 9. Wird das Verwaltungspersonal der Sozial- und Jugendbehörde, das sich bisher etwa um Ausbildung und Personalangelegenheiten (z.B. auch Rechnungswesen) des Hortpersonals gekümmert hat, die Aufgaben im Schul- und Sportamt fortsetzen oder werden hierfür neue Stellen geschaffen? Diese Frage wird derzeit im Projekt „Neuzuordnung Schülerhorte“ unter der Leitung des Personal- und Organisationsamtes bearbeitet. 10. Was hat die Prüfung der vorhandenen und benötigten Raumkapazitäten an den 44 Grundschulen und 7 SBBZ ergeben, um hier ein entsprechendes Mittagessen und Nachmittagsangebot zu ermöglichen? In welchen Schulen fehlen Räumlichkeiten? Wo werden die baulichen Anforderungen an Schulmensen, Nachmittagsangebot und Lehrerarbeitsplätze nicht erfüllt? Welche Lösungen schlägt die Stadtverwaltung hier vor? Die Prüfung der 44 Grundschulen auf Grundlage eines Betreuungsbedarfs von 100 Prozent der Klassenstufen 1 bis 4 hat ergeben, dass an den nachfolgenden 15 Schulen der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zum Schuljahr 2026/27 ohne bauliche Maßnahmen, jedoch mit einem dauerhaften Mehrschichtbetrieb in der Mensa sowie Doppelnutzung von Räumen, dargestellt werden kann: Augustenburg-Gemeinschaftsschule, Drais-Grundschule, Eichendorffschule, Grundschule am Wasserturm, Hans-Thoma-Schule, Hebelschule, Heinrich-Köhler-Schule, Marylandschule, Nordschule Neureut, Schillerschule, Schloss-Schule, Südendschule, Tullaschule, Weiherwaldschule und Weinbrennerschule. Bei den anderen Schulen ist das vollständige Raumprogramm noch nicht oder nur teilweise erfüllt. An manchen dieser Schulen wird nur eine Mensa benötigt, an anderen sind auch Betreuungs- und Personalräume notwendig. Dies kann teilweise im Gebäudebestand der einzelnen Schulen erfolgen. An manchen Standorten kann aufgrund des Bestands oder auch wegen fehlender Erweiterungsoptionen nicht das komplette Raumprogramm erfüllt werden. Gemäß der Suffizienzstrategie im Bauwesen der Stadt Karlsruhe wird es an einigen Schulen auch zu Doppelnutzungen von Räumen kommen, um mit einem im Einzelfall genügenden Aufwand möglichst viele Projekte realisieren zu können. Die Schaffung neuer Betreuungsräume ist abhängig von den finanziellen Mitteln. Vorrang hat bei Bedarf die Herstellung der Mensa, um die Esseneinnahme zu gewährleisten. Die Schulen sind im Folgenden mit Lösungsansätzen entsprechend aufgeführt: An folgenden 15 Schulen kann der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung durch Umsetzung einer baulichen Maßnahme erfüllt werden: – 3 – Eichelgartenschule, Gartenschule, Grundschule Am Rennbuckel, Grundschule Bergwald, Grundschule Bulach, Grundschule Daxlanden, Grundschule Grünwinkel, Grundschule Stupferich, Hardtschule, Heinz-Barth-Schule, Leopoldschule, Riedschule, Schule im Lustgarten, Südschule Neureut und Viktor- von-Scheffel-Schule. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ist dauerhaft an folgenden sechs Schulen unter Einbeziehung des nächstgelegenen Hortgebäudes umzusetzen; bauliche Maßnahmen sind erforderlich, die Soll-Flächen werden in reduziertem Maß erreicht: Friedrich-Ebert-Schule, Grundschule Beiertheim, Grundschule Knielingen, Gutenbergschule, Nebeniusschule, Waldschule Neureut. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ist an folgenden acht Schulen bis zur Fertigstellung der Baumaßnahmen interimsweise mit einem Mehrschichtbetrieb in der Mensa umzusetzen: Adam-Remmele-Schule, Anne-Frank-Schule, Grundschule Hagsfeld, Grundschule Rintheim, Grundschule Wolfartsweier, Oberwaldschule Aue, Pestalozzischule und Werner-von-Siemens-Schule. Die Prüfaufträge für die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit Primarstufe stehen noch aus. An SBBZen kann nicht mit einer Doppelnutzung von Klassenzimmern geplant werden, denn die individuellen Bedarfe aufgrund der Einschränkungen der Kinder lassen sich nicht in einer Doppelnutzung von Klassenräumen abbilden. Zudem werden dort von den Lehrkräften Fallbesprechungen abgehalten. Bislang besteht an dieser Schulart kein kommunales Betreuungsangebot an den Schulen, 10 Prozent der Schüler*innen werden in den städtischen Horten betreut. Diese Kinder müssen in das Kontingent an Plätzen für die Grundschulkinder mit einberechnet werden. 11. Wurden Vorbereitungsklassen und Grundschulförderklassen mittlerweile in das Raumprogramm aufgenommen? Die derzeitige Prüfung der Grundschulen erfolgt gemäß dem Muster-Raumprogramm für Ganztagsangebote an Grundschulen (Informationsvorlage Schulbeirat am 23.03.2022). Dieses umfasst die Zügigkeit von Regelklassen. Dauerhaft eingerichtete Vorbereitungs- und Grundschulförderklassen werden hierbei berücksichtigt. 12. Sind die finanziellen Mittel zur Herrichtung der Räumlichkeiten gesichert? Hat die Stadt Karlsruhe entsprechende Anträge auf Förderung beim Land gestellt? Die Kosten sollen entsprechend der finanziellen Möglichkeiten in den Haushaltsplanungen der kommenden Jahre berücksichtigt werden. Anträge gemäß Förderrichtlinie zur Umsetzung des Investitionsprogramms zur Durchführung des Ganztagsfinanzhilfegesetzes (VwV Investitionsprogramm Ganztagsausbau) wurden für insgesamt zehn Schulen (Projekte) gestellt. 13. Sind die laufenden Kosten zur Sicherstellung der Ganztagsförderung mittlerweile abschätzbar? Werden die vom Bund zugesicherten Betriebskostenzuschüsse von 1,3 Milliarden Euro an die Länder ab 2026 bzw. 2030 ausreichen? In welcher Höhe wird Karlsruhe Zuschüsse erhalten? Die Fragen der Finanzierung und Landesförderung sind derzeit noch ungeklärt.

  • Protokoll GR 23.07.2024 TOP 11
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    Niederschrift 1. Plenarsitzung des Gemeinderates 23. Juli 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 11 der Tagesordnung: Umsetzungsstand Rechtsanspruch auf Ganztagesförderung Anfrage: CDU Vorlage: 2024/0696 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 11 zur Behandlung auf und verweist auf die vor- liegende Stellungnahme der Verwaltung. Stadträtin Meier-Augenstein (CDU): Wir hätten noch ein paar Nachfragen und möchten im Vorfeld kurz feststellen, das die Beantwortung dieser Anfrage erst heute, und zwar nach 11 Uhr gekommen ist und es deswegen sehr schwierig war, es noch einmal vorzubereiten. Ich möchte zum einen nachfragen zu unserer Frage 1, da geht es um die Elternbefragung, es wird beantwortet, dass es keine Elternbefragung geben wird. Da fragen wir: Warum? Sollte es nicht unser Ziel sein, dass wir die Eltern in dieser wichtigen Frage mitnehmen, um daraufhin unsere Bedarfe noch genauer ermitteln zu können? Ich möchte weiter fragen in Bezug auf Grötzingen, welches Bildungs- und Betreuungsmo- dell ab dem Schuljahr 2026/27 die Stadtverwaltung für die Augustenburg-Gemeinschafts- schule Grötzingen vorsieht und wann die generelle Entscheidung des Gemeinderates fällt. Ob es für alle Schulen in Karlsruhe auch ein Modell mit drei verbindlichen Tagen gibt. Dann die Nachfrage: Wann werden die Rahmenbedingungen fürs Script festgelegt, aus dem sich sämtliche Handlungsaufträge für Organisations-, Raum- und Personalfragen erge- ben? – 2 – Eine letzte Frage: Welche Lösungen hinsichtlich Hort, Zukunft der VKL-Klassen und auf In- klusion ausgelegte Kooperation mit der Albschule strebt die Stadtverwaltung bezüglich der Augustenburgschule an, um das Defizit zwischen Fehlflächen und notwendiger Raumnut- zung auszugleichen? Wir reichen die Fragen auch gerne schriftlich ein. Der Vorsitzende: Dafür wären wir sehr dankbar. Wir werden sie dann auch schriftlich be- antworten. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 12. August 2024