Polderurteil der Stadt Rheinstetten - Einschätzung der Stadt Karlsruhe

Vorlage: 2024/0684
Art: Anfrage
Datum: 18.06.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Zentraler Juristischer Dienst
Erwähnte Stadtteile: Knielingen

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 24.09.2024

    TOP: 38

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0684 Eingang: 18.06.2024 Polderurteil der Stadt Rheinstetten - Einschätzung der Stadt Karlsruhe Anfrage: GRÜNE Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 24.09.2024 38 Ö Kenntnisnahme Wie schätzt die Stadtverwaltung das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) Mannheim vom 01. Dezember 2023 ein im Hinblick auf a. die Kritik einer fehlenden Alternativprüfung, um den Flächenverbrauch für den Damm XXV zu reduzieren b. die Kritik an der Durchführung eines Probestaus nach Fertigstellung des Polders c. die Reduzierung des Flächenverbrauchs auf Karlsruher Gemarkung durch Verzicht auf die Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee bzw. zumindest des Verzichts auf den Bau eines zweiten Bahngleises d. die Prüfung, ob der Parkplatz beim Rheinstrandbad Rappenwört auch bei Extremhochwasser nutzbar bleiben muss. Mit dieser Anfrage der grünen Fraktion soll geklärt werden, wie die Stadt Karlsruhe das Urteil des VGH Mannheim zur Klage der Stadt Rheinstetten einschätzt und ob sie eine Möglichkeit für die Prüfung von mehr Walderhalt beim Bau des Polders auf Karlsruher Gemarkung sieht. Die Stadt Rheinstetten hat gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Bau des Retentionsraums (Polder) Bellenkopf/Rappenwört von 2020 geklagt und mit dem Urteil vom 1. Dezember 2023 teilweise recht bekommen. Ihr Ziel, die ökologischen Flutungen zur Wiederherstellung der ursprünglichen Auen zu verhindern, wurde abgelehnt. Der VGH hat allerdings fehlende Alternativenprüfungen zur Reduzierung des Flächenverbrauchs (Waldflächen) für den Damm XXV festgestellt sowie fehlende Alternativenprüfungen statt des Probestaus moniert. Die Stadt Rheinstetten möchte jetzt mit dem Landratsamt/Regierungspräsidium verhandeln, um eine Reduzierung des Waldverlusts für den Polder zu erreichen. Die Stadt Karlsruhe und die Fraktionen des Gemeinderats haben die ökologischen Flutungen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens als unverzichtbar für den Hochwasserschutz und die Wiederherstellung der ursprünglichen Auenlandschaft akzeptiert. Allerdings haben sie mehrere Änderungsanträge zum Erhalt von mehr Bäumen in den Gemeinderat eingebracht, u. a. gegen die Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee. Bis auf wenige kleine Änderungsanträge, so u. a. der Antrag der grünen Fraktion, auf den Entwässerungsgraben zu verzichten, um wertvolle alte Eichen zu erhalten, wurden diese Anträge vom Regierungspräsidium abgelehnt. Jetzt geht es den Umweltverbänden neben der Hermann-Schneider-Allee auch um die Prüfung, ob der Parkplatz beim Rheinstrand Rappenwört auch bei Extremhochwasser nutzbar bleiben muss. Dazu sind vier Meter hohe freistehende Spundwände erforderlich. Die dafür nötigen Drainagen würden das Wurzelwerk der alten Bäume zerstören, so die Naturschutzverbände. Auch die grüne Fraktion hatte bereits Kritik an dieser Einspundung geübt. Sachverhalt / Begründung: – 2 – Nachdem durch das aktuelle Urteil jetzt einige Aspekte der Planung neu betrachtet werden, bitten wir um eine Aussage, ob davon auch Bedenken betroffen sind, die aus dem Karlsruher Gemeinderat benannt wurden. Gleichzeitig betonen wir, dass aus grüner Sicht eine schnelle Umsetzung der Polderplanung geboten ist, um so gut wie möglich auf zukünftige Hochwasser vorbereitet zu sein. Unterzeichnet von: Renate Rastätter Johannes Honné Aljoscha Löffler Dr. Clemens Cremer Christine Weber

  • Stellungnahme Anfrage
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0684 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Zentraler Juristischer Dienst Polderurteil der Stadt Rheinstetten - Einschätzung der Stadt Karlsruhe Anfrage: GRÜNE Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 24.09.2024 38 Ö Kenntnisnahme Einleitung: Das Land Baden-Württemberg plant seit vielen Jahren eine Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein. Der Polder Bellenkopf/Rappenwört ist Teil des sogenannten „Integrierten Rheinprogramms“ (IRP). Das integrierte Rheinprogramm hat zwei Ziele, eines ist die Verwirklichung des Hochwasserschutzes und das zweite ist die Förderung der natürlichen Auenlandschaft. Ausgangspunkt für das Integrierte Rheinprogramm und damit auch für den Polder Bellenkopf/Rappenwört ist ein Staatsvertrag zwischen Deutschland und Frankreich über den Ausbau des Rheines vom 6. Dezember 1982. Um das Ziel eines 200-jährlichen Hochwasserschutzes unterhalb der Staustufe Iffezheim zu erreichen, sind insgesamt 13 Hochwasserrückhalteräume mit einem Gesamtvolumen von ca. 167 Millionen m³ erforderlich. Der geplante Polder Bellenkopf/Rappenwört hat eine Fläche von ca. 510 ha und ein maximales Rückhaltevolumen von 14 Millionen m³. Er beginnt in Rheinstetten-Neuburgweier und endet kurz vor dem Rheinhafen-Dampfkraftwerk. Es handelt sich um einen gesteuerten Polder mit ungesteuerten ökologischen Flutungen. Das bedeutet, dass insgesamt 5 Ein- und Auslassbauwerke in den bisherigen Hauptdamm XXV gebaut werden sollen, die im Regelfall offenstehen, so dass mit dem steigenden Rheinpegel automatisch der Polder nach und nach gefüllt wird und bei fallendem Rheinpegel auch wieder geleert wird (ökologische Flutungen). Bei einer Vorhersage von mehr als 4000 m³/s am Pegel Maxau werden die Einlassbauwerke des Polders geschlossen. Das bedeutet, dass von Süden kein weiteres Wasser zuströmen soll, während das im Polder vorhandene Wasser flussabwärts (nach Norden) abfließen soll, damit der Polder für die Aufnahme des Hochwasserscheitels möglichst leer wird. Ab einem Pegel von 4500 m³/s werden die flussaufwärts (im Süden) liegenden Einlassbauwerke wieder geöffnet, um das Hochwasser aufzunehmen. Ähnlich wird verfahren, wenn eine zweite Hochwasserwelle vorhergesagt wird. Ab dem genannten Rheinabfluss von 4000 m³/s wird die Hermann-Schneider-Allee für den allgemeinen Verkehr gesperrt und ist nur noch für Berechtigte nutzbar. Ein Badebetrieb scheidet damit auch aus. Der Rheinabfluss Quelle: Regierungspräsidium Karlsruhe – 2 – von 4000 m³/s entspricht in etwa 8,53 m am Pegel Maxau und kommt statistisch etwa alle 10 Jahre vor. Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe war an vielen Stellen der Planungen eingebunden. Das gilt sowohl für die interne Planung des Regierungspräsidiums als auch für die formelle Beteiligung im Planfeststellungsverfahren beim Landratsamt Karlsruhe. Der Planfeststellungsbeschluss des Landratsamtes Karlsruhe datiert vom 23. Dezember 2020 und wurde am 1. Februar 2021 öffentlich bekannt gemacht. Anders als die Stadt Rheinstetten hat die Stadt Karlsruhe jedoch nicht gegen den Planfeststellungsbeschluss geklagt. Diese Entscheidung hat der Gemeinderat nach einer Würdigung des Planfeststellungsbeschlusses in seiner Gesamtheit einstimmig am 23. Februar 2021 getroffen. Aus Sicht der Stadt Karlsruhe hat der geplante Hochwasserschutz eine überragend wichtige Bedeutung und die Umsetzung des geplanten Schutzes sollte nicht durch eine Klage gegen das Projekt torpediert werden. Durch den Einsatz des Polders können in Zukunft auch die flussabwärts liegenden Flächen (Rheinhafen, Miro, Knielingen) auf Karlsruher Gemarkung geschützt werden. Gegen den Planfeststellungsbeschluss haben die Stadt Rheinstetten und die dortige „Bürgerinitiative für eine verträgliche Retention im Paminaraum e. V.“ geklagt. Am 28. November 2023 hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden, dass der Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig und nicht vollziehbar ist. Die schriftlichen Urteilsbegründungen wurden erst im zweiten Quartal 2024 veröffentlicht. Die Urteile sind seit dem 25. Mai 2024 rechtskräftig (AZ: 3 S 821/21 (Bürgerinitiative), AZ: 3 S 846/21 (Stadt Rheinstetten)). Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg leidet der Planfeststellungsbeschluss an vier Mängeln: hinsichtlich der Abwägung und Ermittlung von Entscheidungsgrundlagen bezogen auf die Ausgestaltung von Damm XXV, Abwägungsmängel hinsichtlich des Probestaus, ein Ermittlungsfehler bei der Boden- und Gewässersedimentuntersuchung und nicht ausreichend bewältigte Auswirkungen einer Zunahme der Stechmückenbelastung. Alle anderen Regelungen des Planfeststellungsbeschlusses wurden vom Verwaltungsgerichtshof Baden- Württemberg nicht gerügt und bleiben daher gültig. Da im Verfahren vor den Verwaltungsgerichten der Amtsermittlungsgrundsatz gilt, hätte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg auch Fehler aufgreifen können, die von den streitenden Parteien nicht vorgetragen wurden. Die Mängel des Planfeststellungsbeschlusses sind jedoch nicht so gravierend, dass dieser aufgehoben werden musste. Der Planfeststellungsbeschluss wurde lediglich außer Vollzug gesetzt, da die Mängel im Rahmen eines ergänzenden Planfeststellungsverfahrens behoben werden können. Auf Antrag des Regierungspräsidiums hat das Landratsamt am 25. Januar 2024 das Planergänzungsverfahren eingeleitet. Einzelheiten zu veränderten Planungen sind uns noch nicht bekannt, die Stadt Karlsruhe wird rechtzeitig ins Verfahren eingebunden. Für bestimmte einzelne Maßnahmen, die nicht umstritten sind, hat das Regierungspräsidium zwischenzeitlich die Zulassung des vorzeitigen Beginns beantragt, vom Landratsamt wurden einige Genehmigungen erteilt (Beispiel: Errichtung eines Teiches zur Förderung der Zierlichen Moosjungfer, Waldumbau zum Hainsimsen-Buchenwald). – 3 – Stellungnahme zur Anfrage: Wie schätzt die Stadtverwaltung das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) Mannheim vom 1. Dezember 2023 ein im Hinblick auf a. die Kritik einer fehlenden Alternativprüfung, um den Flächenverbrauch für den Damm XXV zu reduzieren Bezogen auf die Planungen für den Damm XXV leidet der Planfeststellungsbeschluss an einem Abwägungsmangel. Die alternativen Bauformen für den Damm XXV seien nicht ausreichend untersucht worden und daher auf nicht tragfähiger Grundlage im Planfeststellungsbeschluss abgelehnt worden. Auch die Stadt Karlsruhe hatte im Vorfeld des Planfeststellungsbeschlusses den Flächenverbrauch beim geplanten Damm XXV gerügt und eine Planung gefordert, die weniger Eingriffe in Waldflächen nach sich zieht. Das Regierungspräsidium hat daraufhin seine Planung überarbeitet und verschiedene Verbesserungen vorgenommen, aber letztlich an der Befahrbarkeit vor allem zur Erreichbarkeit von Bauwerk 2 im Retentionsfall festgehalten. Rein rechtlich wäre es wahrscheinlich möglich, den gerügten Abwägungsfehler im Rahmen eines Planergänzungsverfahrens ohne weitere Änderung an der Planung zu heilen, indem die Entscheidungsgrundlage erweitert und die Argumentation aktualisiert würde. Aus den neueren Gesprächen mit dem Regierungspräsidium ist der Stadtverwaltung bekannt geworden, dass das Regierungspräsidium im Zuge des Planergänzungsverfahrens jedoch verschiedene Varianten (erneut) prüft. Sofern die Prüfung ergibt, dass alle Anforderungen an das Bauwerk auch durch eine flächensparendere Variante erfüllt werden können, wird diese auch auf Karlsruher Gemarkung umgesetzt werden, sofern möglich. Einzelheiten sind derzeit jedoch noch nicht bekannt. Wir gehen davon aus, dass die Stadt Karlsruhe zu gegebener Zeit im Verfahren beteiligt wird und zur Planung Stellung nehmen kann. b. die Kritik an der Durchführung eines Probestaus nach Fertigstellung des Polders Der Polder wurde - wie bisher alle Polder in Baden-Württemberg - auf der Grundlage der DIN 19700- 12 geplant: als Hochwasserrückhaltebecken im Nebenschluss. Nach dieser DIN ist ein Probestau zwingend erforderlich. Aufgrund der gutachterlichen Aussage im Gerichtsverfahren kam der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg jedoch zum Ergebnis, dass der geplante Hochwasserrückhalteraum als Flutungspolder im Sinne der DIN 19712 (Hochwasserschutzanlagen an Fließgewässern) eingestuft werden kann. Die Anforderungen nach dieser DIN sehen nicht zwingend einen Probestau vor. Eine Abwägung für oder gegen den Probestau ist insofern im Planfeststellungsbeschluss unterblieben. Die entsprechende Abwägung könnte in einem Planergänzungsverfahren nachgeholt werden, möglicherweise verzichtet das Regierungspräsidium aber auf eine erneute Beantragung des Probestaus. Der Planfeststellungsbeschluss sah bisher eine Koppelung des Probestaus mit einem Monitoring zur Wirksamkeit der Maßnahmen für europäische Arten vor. Der ursprünglich geplante Probestau wurde daher aus ökologischer Perspektive als Chance gesehen. Sollte ein Probestau vom Regierungspräsidium im ergänzenden Verfahren nicht mehr vorgesehen werden, muss ein vergleichbares Monitoring mit Nachsteuerungsmöglichkeiten sichergestellt werden. Die Einzelheiten werden im ergänzenden Planfeststellungsverfahren geklärt. – 4 – c. die Reduzierung des Flächenverbrauchs auf Karlsruher Gemarkung durch Verzicht auf die Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee bzw. zumindest des Verzichts auf den Bau eines zweiten Bahngleises An der Planung zur Hermann-Schneider-Allee sind dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg keine Abwägungsfehler aufgefallen, infolgedessen wurde die Höherlegung im Urteil auch nicht gerügt. Die geplante Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee beruhte zunächst auf einem Wunsch der Stadt Karlsruhe. Nach einer genauen Betrachtung der Durchfluss-Bedingungen im Polder wurde jedoch klar, dass hierfür auch ökologische Gründe sprechen. Würde man die Hermann-Schneider-Allee auf dem derzeitigen Niveau belassen, hätte sie eine blockierende Wirkung und würde zu stehenden Wasserflächen führen. Durchlässe unter der Straße würden sich sehr schnell zusetzen, da die Durchlassgröße begrenzt wäre. Eine Erhöhung des Straßendammes mit größeren Durchlässen führt daher zu einer besseren Durchströmung des Polders und begrenzt das Risiko von zu lange stehenden „toten“ Wasserflächen. Im Übrigen hätten die Verkehrsbetriebe den Betrieb einer Straßenbahnlinie auf einer immer wieder überfluteten Straße nicht aufrechterhalten können. Die Hermann-Schneider-Allee würde ab einem Pegelstand von ca. 7,27 m am Pegel Maxau überströmt, wenn sie auf dem derzeitigen Niveau bliebe. Beim diesjährigen Hochwasser wurde dieser Pegelstand ungefähr vom 1. Juni 2024 bis 12. Juni 2024 überschritten. Wäre der Polder gebaut und in Betrieb gewesen, wäre die Hermann-Schneider-Allee beim Belassen der derzeitigen Höhe an diesen Tagen überflutet gewesen. Danach hätte die Straße zunächst auf Schäden überprüft und gegebenenfalls instandgesetzt werden müssen, bevor sie wieder für den Verkehr hätte freigegeben werden können. In dieser Zeit wären außer dem Freibad auch das Naturschutzzentrum, die Kanuvereine und das Naturfreundehaus nicht erreichbar. Auch aus Sicht der Wasserwehr ist eine erhöhte Hermann-Schneider-Allee wichtig, damit die zu kontrollierenden und die zu schützenden Einrichtungen im Hochwasserfall zugänglich bleiben. Der derzeitige Straßendamm hätte aber auf jeden Fall erneuert werden müssen, selbst wenn die Höhenlage der Straße unverändert bliebe, weil der Straßenunterbau nicht dafür geeignet ist, vom Wasser umströmt zu werden. Der Abschnitt der Hermann-Schneider-Allee, der innerhalb des Bereiches des Planfeststellungsbeschlusses liegt, ist ca. 900 m lang. Lediglich 90 m davon sind zweigleisig vorgesehen. An dieser Stelle kann ein Doppelzug mit Fahrtrichtung Rheinpark vor dem Beginn des eingleisigen Abschnittes warten. Die Planung der Gleise entspricht weitestgehend dem heutigen Zustand. Die Stadt Karlsruhe hatte bereits im Planungsverfahren u.a. eine veränderte Anordnung der Verkehrsflächen auf der Hermann-Schneider-Allee vorgeschlagen. Ziel sollte sein, die Kronenbreite des Straßendammes zu reduzieren und damit auch den gesamten Straßendamm in seiner Flächeninanspruchnahme zu reduzieren. Die Planfeststellungsbehörde hat diesen Vorschlag als nicht vorzugswürdig zurückgewiesen (Näheres siehe Gemeinderatsvorlage Nr. 2021/0145 vom 23. Februar 2021 und Planfeststellungsbeschluss vom 23. Dezember 2020 S. 113/114). d. die Prüfung, ob der Parkplatz beim Rheinstrandbad Rappenwört auch bei Extremhochwasser nutzbar bleiben muss Der Rheinpark Rappenwört wird vor den ökologischen Flutungen und vor Hochwässern durch eine Umschließung geschützt. Zu den geschützten Einrichtungen zählen nicht nur der Parkplatz vor dem Rheinstrandbad und das denkmalgeschützte Bad selbst, sondern auch die denkmalgeschützte Gaststätte, die denkmalgeschützte Eiswiese, die Straßenbahnwendeschleife, die Kanuvereine und das – 5 – Naturfreundehaus. Die Umschließung wird als Spundwandmauer ausgeführt und ist damit technisch die Variante mit dem geringsten Flächenverbrauch. Im Bereich der Vereine wird die Spundwand auf ca. 190 m Länge niedriger gebaut und mit aufsetzbaren mobilen Hochwasserschutzelementen ausgerüstet. Die Mauerhöhe liegt dort zwischen 1,0 m und 1,2 m über Gelände. Im Bereich der Bootstreppen wird ein Durchgang vorgesehen. Im weiteren Verlauf liegen die Spundwandhöhen zwischen 3 m im Wald südlich der Eiswiese und ca. 4 m im Bereich der Parkplatzfläche. Die Hermann-Schneider-Allee durchfährt die Spundwand und wird mit mobilen Dammtafeln und einem Hochwasserschutztor verschlossen. Inzwischen liegt ein Konzept zur Begrünung der Spundwand vom Gartenbauamt vor. Eine enge Abstimmung diesbezüglich mit der Stadt ist auch vom Vorhabenträger vorgesehen. Durch die ökologischen Flutungen wird sich der Grundwasserstand erhöhen. Um Schäden zu vermeiden, werden beispielsweise im Bereich der Vereine Drainagen verlegt. Im Bereich der Eiswiese und des Straßenbahnkreisels wird ein Grundwasseranstieg bis an die Geländeoberfläche zugelassen. Im Bereich des Parkplatzes sind nach Planfeststellungsbeschluss derzeit ebenfalls Drainagen vorgesehen. Es kommt jedoch bereits jetzt vor, dass Parkplätze bei hohen Rheinständen unter Wasser stehen, so auch in diesem Jahr. Die Verwaltung prüft deshalb, ob auf die Drainagen im Bereich der Parkplätze ganz oder teilweise verzichtet werden kann. Mit dem Ergebnis der Prüfung kommen wir erneut auf die Fraktionen zu. Eine Nutzbarkeit der Parkplätze bei „Extremhochwasser“ ist im Planfeststellungsbeschluss nicht vorgesehen, da die Hermann-Schneider-Allee ab einem Wasserstand von 8,53 m am Pegel Maxau für den allgemeinen Verkehr geschlossen wird und nur noch für Berechtigte zugänglich ist.

  • Protokoll GR 24.09.2024 TOP 38
    Extrahierter Text

    Niederschrift 2. Plenarsitzung des Gemeinderates 24. September 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 38 der Tagesordnung: Polderurteil der Stadt Rheinstetten – Einschätzung der Stadt Karlsruhe Anfrage: GRÜNE Vorlage: 2024/0684 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 38 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen (keine Wortmeldungen). Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 10. Oktober 2024