Erstellung eines Hitzeplans für Schulen in Karlsruhe
| Vorlage: | 2024/0678 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 18.06.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Umwelt- und Arbeitsschutz |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich) - Verabschiedung Gemeinderat
Datum: 16.07.2024
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss
- Ausschuss für Umwelt und Gesundheit (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 15.10.2024
Rolle: Beratung
Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss
- Schulausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 20.11.2024
Rolle: Beratung
Ergebnis: keine Abstimmung
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0678 Eingang: 17.06.2024 Erstellung eines Hitzeplans für Schulen in Karlsruhe Antrag: SPD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 16.07.2024 25 Ö Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 15.10.2024 Ö Behandlung Die SPD-Gemeinderatsfraktion fordert die Verwaltung auf, zur Verbesserung der klimatischen Bedingungen an Karlsruher Schulen die folgenden Maßnahmen zu ergreifen: 1. Erarbeitung eines Hitzeplans: Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit Schulen und weiteren relevanten Stellen (z.B. Gesundheitsamt, Elternvertretungen) bis Ende des Jahres 2024 einen schulspezifischen Hitzeplan zu entwickeln. Dieser Plan soll Maßnahmen zur Prävention und zum Umgang mit extremen Hitzeperioden umfassen. 2. Maßnahmenkatalog: Der Hitzeplan soll konkrete Maßnahmen beinhalten, wie z.B.: • Einbau von Klimaanlagen in bestehenden Schulen sowie deren Vorsehen bei der Planung von Neubauten, die mit Photovoltaik-Anlagen betrieben werden, um klimaneutral zu kühlen. Auch die Nutzung von Fernwärme als Kühloption soll geprüft werden. • Installation zusätzlicher Beschattungsvorrichtungen (z.B. Markisen, Rollos). Hierbei sollen in einem ersten Schritt die Räumlichkeiten betrachtet und angegangen werden, in denen Beratungsgespräche stattfinden und aufgrund der Wahrung von Vertraulichkeit kein Lüften bzw. ein Offenhalten der Türen möglich ist. • Bereitstellung von Trinkwasserstationen und Werben für eine regelmäßige Flüssigkeitsaufnahme. • Sensibilisierung der Schulgemeinschaft für das Thema Hitze und deren Auswirkungen. 3. Finanzierung: Erstellung eines Finanzplans zur Umsetzung der genannten Maßnahmen, einschließlich der möglichen Fördermittel und Zuschüsse von Land und Bund. 4. Bericht und Evaluation: Regelmäßige Berichterstattung an den Gemeinderat über den Fortschritt der Maßnahmen und eine jährliche Evaluation des Hitzeplans zur Sicherstellung seiner Wirksamkeit und zur Anpassung an neue Gegebenheiten. – 2 – Begründung/Einordnung: Die Sommermonate bringen zunehmend höhere Temperaturen mit sich, die sowohl Schüler:innen als auch Lehrende vor erhebliche Herausforderungen stellen. Insbesondere in Klassenräumen ohne ausreichende Kühlmöglichkeiten kann es zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen und einer Minderung der Lern- und Lehrqualität kommen. Um den Schutz und das Wohlbefinden aller Beteiligten zu gewährleisten, ist die Erstellung eines umfassenden Hitzeplans für Schulen in unserer Stadt dringend erforderlich. Bei Neubauten sollte der Hitzeplan von Anfang an berücksichtigt werden, da es einfacher ist, moderne Klimatisierungslösungen und hitzeabweisende Materialien zu integrieren. Bei Bestandsgebäuden hingegen stellen sich größere Herausforderungen, da bestehende Strukturen angepasst und nachgerüstet werden müssen. Angesichts des Klimawandels und der damit einhergehenden Zunahme von Hitzewellen ist es unsere Pflicht, für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Schüler:innen und Lehrenden Sorge zu tragen. Ein strukturierter Hitzeplan trägt nicht nur zur Sicherheit bei, sondern fördert auch eine optimale Lernumgebung. Unterzeichnet von: Yvette Melchien Sibel Uysal Irene Moser Dr. Anton Huber
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0678 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: Umwelt- und Arbeitsschutz Erstellung eines Hitzeplans für Schulen in Karlsruhe Antrag: SPD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 16.07.2024 Ö Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 15.10.2024 Ö Kenntnisnahme Schulausschuss 20.11.2024 Ö Kenntnisnahme Kurzfassung Die Stadt erstellt unter Federführung des Umwelt- und Arbeitsschutzes und unter Einbindung zahlreicher Dienststellen derzeit einen Hitzeaktionsplan für Karlsruhe, der Anfang 2025 den politischen Gremien vorgestellt werden wird. In diesem Hitzeaktionsplan wird es Maßnahmenpakete für unterschiedliche Ziel- und Risikogruppen geben. Dazu zählen auch Kinder. Dieser Plan stellt damit einen koordinierenden Überbau dar. In Abgrenzung dazu dient ein Hitzeschutzplan als konkrete Handlungsanweisung für Institutionen aus dem Gesundheits- und Sozialbereich, die besonders vulnerable Risikogruppen betreuen. Die Erstellung eines Hitzeschutzplans für Karlsruher Schulen kann daher als eine Maßnahme in den Hitzeaktionsplan aufgenommen werden, die auf den Gesundheitsschutz von Kindern abzielt. Für eine individuelle Ausarbeitung von Hitzeschutzplänen für jede Schule/ jedes Schulgebäude stehen der Verwaltung jedoch keine Ressourcen zur Verfügung. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Grüne Stadt Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen 1. Erarbeitung von „Hitzeplänen“ Die Stadt erstellt unter Federführung des Umwelt- und Arbeitsschutzes derzeit einen Hitzeaktionsplan für Karlsruhe. Dies geschieht im Rahmen des Projekts „Plan °C“, einem vom Bund geförderten Verbundprojekt der Städte Karlsruhe und Düsseldorf und dem Deutschen Institut für Urbanistik (Difu). In den Prozess werden viele weitere städtische Dienststellen sowie Akteursgruppen außerhalb der Verwaltung eingebunden. Es ist vorgesehen, den Hitzeaktionsplan Anfang 2025 den politischen Gremien vorzustellen und zum Beschluss zu führen. Im Karlsruher Hitzeaktionsplan wird es Maßnahmenpakete für unterschiedliche Ziel- und Risikogruppen geben. Dazu zählen auch Kinder. Dieser Plan stellt damit einen koordinierenden Überbau dar. Der Hitzeaktionsplan wird für die eigenen und angemieteten Gebäude der Stadt Karlsruhe eine konkrete Zielstellung des sommerlichen Wärmeschutzes enthalten. Maßnahmen zur Umsetzung werden in einer geeigneten Hierarchie benannt sein, ebenso wie die Priorisierung der Umsetzung und das zeitliche Ziel für den relevanten Gebäudebestand. In Abgrenzung dazu dient ein Hitzeschutzplan als konkrete Handlungsanweisung für Institutionen aus dem Gesundheits- und Sozialbereich, die besonders vulnerable Risikogruppen betreuen. Die Erstellung eines Hitzeschutzplans für Karlsruher Schulen kann daher als eine Maßnahme in den Hitzeaktionsplan aufgenommen werden, die auf den Gesundheitsschutz von Kindern abzielt. Für eine individuelle Ausarbeitung von Hitzeschutzplänen für jede Schule/ jedes Schulgebäude stehen der Verwaltung jedoch keine Ressourcen zur Verfügung. 2. Maßnahmenkatalog Der Schutz von Gebäudenutzer*innen vor sommerlicher Hitze muss nach dem TOP-Prinzip gemäß Arbeitsschutzgesetz zunächst technisch und baulich erfolgen, bevor Lösungen organisatorischer oder persönlicher Natur umgesetzt werden. Gemäß der vom Gemeinderat verabschiedeten „Suffizienzstrategie im Bauwesen der Stadt Karlsruhe“ und der Regelungen der „Leitlinie Energieeffizienz und Nachhaltiges Bauen“ ist der Umfang baulicher und technischer Maßnahmen auf das geringst notwendige Maß zu beschränken. Vor dem nachträg- lichen Einbau von Anlagen zur Raumkühlung und deren energieintensivem Betrieb steht deshalb die Reduktion der inneren und äußeren Wärmelasten in städtischen Gebäuden: • Reduzierte interne Wärmelasten über reduzierten und effizienten Einsatz von Gebäudetechnik und nutzungsspezifischer Ausstattung • begrenzter Anteil transparenter Öffnungsflächen in Fassaden und Dachflächen • automatisch geregelter äußerer Sonnenschutz • verbesserter Wärmeschutz durch modernisierte Fensterelemente • geregelte Nachtauskühlung über natürliche Fensterlüftung oder über mechanische Lüftungsanlagen Der nötige Umfang der baulichen Maßnahmen zum Hitzeschutz wird in den meisten Fällen durch thermische Simulationen des jährlichen Temperaturverlaufes bestimmt. Hierzu wird seit 2016 das deutlich heißere Klima der Jahre 2031 bis 2060 angesetzt, um eine zukunftssichere Lösung zu erreichen. In fast allen Schulen in Trägerschaft der Stadt Karlsruhe gibt es Trinkwasserspender. Die Schüler*innen haben somit jederzeit Zugang zu frischem Trinkwasser. Lediglich vier kleinere Schulen haben einen – 3 – Trinkwasserspender bislang abgelehnt aufgrund der Kosten für die Kohlensäure. Zwei Berufliche Schulen haben bereits zwei Geräte vor Ort. Für die regelmäßige Flüssigkeitsaufnahme kann das pädagogische Personal im Rahmen des Unterrichts werben. 3. Finanzierung Der Karlsruher Hitzeaktionsplan wird bis Frühjahr 2025 erstellt. Darin werden die Maßnahmen auch für Schulen formuliert. Die Konzeption des Hitzeaktionsplans wird durch externe Fördermittel finanziert. Die in den nächsten Jahren folgende Umsetzung von Maßnahmen hat als Voraussetzung die Ausstattung mit den erforderlichen Finanz- und Personalressourcen in den künftigen Haushaltsberatungen. Mit Blick auf die strengen Auflagen des Regierungspräsidiums ist der Grundsatz „ein Mehr bedeutet ein Weniger an anderer Stelle“ zu beachten und es müssten ggf. Mittelumschichtungen für die erforderlichen Ressourcen zur Umsetzung von prioritären Maßnahmen erfolgen. 4. Bericht und Evaluation Teil der Beschlussfassung des Hitzeaktionsplans wird ein Vorschlag zur Berichterstattung über Fortschritt der Maßnahmenbewertung und Bewertung ihres Erfolgs sein. In diesem noch festzulegenden Turnus wäre auch die Berichterstattung über Maßnahmen für Kinder enthalten. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Siehe 3.
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Extrahierter Text
Niederschrift 66. Plenarsitzung des Gemeinderates 16. Juli 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 25 der Tagesordnung: Erstellung eines Hitzeplans für Schulen in Karlsruhe Antrag: SPD Vorlage: 2024/0678 Beschluss: Beratung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit am 15. Oktober 2024, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 25 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Ausschuss für Umwelt und Gesundheit verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 2. August 2024