Benennung eines Mitgliedes für den Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe durch den Ortschaftsrat
| Vorlage: | 2024/0673 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 17.06.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtamt Durlach |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
- Ortschaftsrat Durlach - konstituierende Sitzung (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 17.07.2024
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0673 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: StaDu Benennung eines Mitgliedes für den Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe durch den Ortschaftsrat Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Durlach 17.07.2024 9 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Ortschaftsrat schlägt dem Gemeinderat ein Mitglied sowie eine Stellvertretung für die Wahl in den Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe vor. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Gemäß § 3 Abs. 1 Ziff. 5 der Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe wurde der Jugendhilfeausschuss als beschließender Ausschuss des Gemeinderats gebildet. Die Zusammensetzung regelt sich nach dem Achten Buch des Sozialgesetzbuches, dem Landesjugendhilfegesetz sowie der Satzung für das Jugendamt der Stadt Karlsruhe. Gemäß § 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Karlsruhe gehören dem Jugendhilfeausschuss Mitglieder der Vertretungskörperschaft oder von ihr gewählten Frauen und Männer, welche in der Jugendhilfe erfahren sind, an. Für den Stadtteil Durlach und Aue ist derzeit ein Sitz reserviert. Der Ortschaftsrat benennt daher ein Mitglied sowie eine Stellvertretung zur Wahl in den Jugendhilfeausschuss durch den Gemeinderat. Beschluss: Der Ortschaftsrat schlägt - OR Isele als Mitglied, sowie - OR Graf als Stellvertretung zur Wahl in den Jugendhilfeausschuss durch den Gemeinderat vor.