Benennung von Urkundspersonen und deren Stellvertretung für die Protokolle durch den Ortschaftsrat
| Vorlage: | 2024/0671 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 14.06.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtamt Durlach |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
- Ortschaftsrat Durlach - konstituierende Sitzung (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 17.07.2024
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0671 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: StaDu Benennung von Urkundspersonen und deren Stellvertretung für das Protokoll durch den Ortschaftsrat Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Durlach 17.07.2024 4 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Ortschaftsrat benennt zwei Urkundspersonen sowie deren Stellvertretung für die Unterzeichnung der Protokolle der Sitzungen des Ortschaftsrats. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Gemäß § 38 i. V. m. § 72 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) sowie § 21 der Geschäftsordnung des Ortschaftsrates Durlach ist über die wesentlichen Inhalte der Verhandlungen des Ortschaftsrats eine Niederschrift zu fertigen und diese von der oder dem Vorsitzenden, dem Schriftführer sowie zwei Mitgliedern des Ortschaftsrates, welche an der Verhandlung teilgenommen haben, zu unterzeichnen. Der Ortschaftsrat benennt für die Unterzeichnung der Protokolle des Ortschaftsrats zwei Urkundspersonen sowie zwei Stellvertretungen. Sollte von den benannten Personen nicht mindestens zwei in der Sitzung des Ortschaftsrates anwesend sein, ist nach § 21 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Ortschaftsrates Durlach vor Eintritt in die Tagesordnung im Einzelfall eine weitere Stellvertretung zu benennen. Beschluss: Der Ortschaftsrat benennt - OR Miersch - OR Dr. Mezger als Urkundspersonen, sowie - OR Tröndle - OR Gaebel als Stellvertretungen der Urkundspersonen für die Unterzeichnung der Protokolle des Ortschaftsrates.