Vorschlag des Ortschaftsrates zur Wahl der Stellvertretung des Ortsvorstehers beziehungsweise der Ortsvorsteherin durch den Gemeinderat der Stadt Karlsruhe

Vorlage: 2024/0661
Art: Beschlussvorlage
Datum: 14.06.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Hohenwettersbach
Erwähnte Stadtteile: Hohenwettersbach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Hohenwettersbach konstituierende Sitzung (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 17.07.2024

    TOP: 3

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

  • Ortschaftsrat Hohenwettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 25.09.2024

    TOP: 1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage Hohenwettersbach
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0661 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Ortsverwaltung Hohenwettersbach Vorschlag des Ortschaftsrates zur Wahl der Stellvertretung des Ortsvorstehers beziehungsweise der Ortsvorsteherin durch den Gemeinderat der Stadt Karlsruhe Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Hohenwettersbach 25.09.2024 1 Ö Entscheidung Kurzfassung Aus dem Ortschaftsrat erfolgen Vorschläge für die Besetzung der (bisher) beiden ehrenamtlichen Positionen, über welche dann das neue Ortschaftsratsgremium abstimmt. 1. Ortsvorsteher-Stellvertreter/in: Ortschaftsrat/Ortschaftsrätin __________________ 2. Ortsvorsteher-Stellvertreter/in: Ortschaftsrat/Ortschaftsrätin __________________ Anmerkung: Der Tagesordnungspunkt wurde in der Sitzung des Ortschaftsrates Hohenwettersbach am 17. Juli 2024 von der Tagesordnung genommen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Entsprechend der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg wird für den/die Ortsvorsteher/in vom Gemeinderat nach Anhörung des Ortschaftsrates aus dessen Mitte ein oder mehrere Stellvertreter/innen des/der Ortsvorstehers/in gewählt. Ihre Amtszeit richtet sich nach den für den/der Ortsvorsteher/in geltenden Grundsätzen. Die Zahl der zu wählenden Stellvertreter/innen des/der Ortsvorstehers/in kann durch einfachen Beschluss des Ortschaftsrates bestimmt werden. Sind mehrere Stellvertreter/innen bestellt, sind diese nicht gleichzeitig und nebeneinander vertretungsberechtigt und zur Vertretung verpflichtet, sondern nur jeweils derjenige, an dem die Reihenfolge der Stellvertretung ist. Diese Reihenfolge wird bei der Bestellung bestimmt. Bei der Verhinderung des/der Ortsvorstehers/in ist zunächst der/die erste Stellvertreter/in vertretungsberechtigt; erst wenn er/sie verhindert ist (oder sich für verhindert erklärt), tritt an seine Stelle der/die zweite Stell-vertreter/in usw. Werden mehrere Stellvertreter/innen des/der Ortsvorstehers/in bestellt, wird jeder in einem getrennten Wahlgang gewählt. ----------------------------------------------------------- Der Ortschaftsrat wählt die Stellvertretungen und schlägt diese dem Gemeinderat zur Wahl als Stellvertretung der Ortsvorsteherin vor.