Benennung der Pfleger für die Stadtteilfriedhöfe in Durlach und Aue

Vorlage: 2024/0659
Art: Beschlussvorlage
Datum: 14.06.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtamt Durlach
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach - konstituierende Sitzung (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 17.07.2024

    TOP: 7

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage Benennung der Pfleger für die Stadtteilfriedhöfe
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0659 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: StaDu Benennung der Pfleger für die Stadtteilfriedhöfe in Durlach und Aue Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Durlach 17.07.2024 7 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Ortschaftsrat benennt gemäß § 25 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Ortschaftsrates Durlach jeweils zwei Pfleger oder Pflegerinnen für die im Ortsteil angesiedelten städtischen Friedhöfe, Bergfriedhof Durlach und Friedhof Aue. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Gemäß § 25 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Ortschaftsrates Durlach sind für die im Ortsteil angesiedelten städtischen Friedhöfe, Bergfriedhof Durlach und Friedhof Aue, jeweils zwei Pfleger oder Pflegerinnen zu bestellen. Die Pfleger oder Pflegerinnen können sich nach § 25 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Ortschaftsrates Durlach jederzeit über den Zustand und den Geschäftsgang der von ihnen betreuten Anstalten, beziehungsweise Einrichtungen informieren und zu ihrer Kenntnis kommende Missstände unverzüglich dem Stadtamt Durlach mitteilen. Beschluss: Der Ortschaftsrat benennt - OR Pötzsche - OR Müller als Pfleger oder Pflegerin für den Bergfriedhof Durlach sowie - OR Zwilling - OR Isele als Pfleger oder Pflegerin für den Friedhof Aue.