Verpflichtung der neu- und wiedergewählten Mitglieder des Ortschaftsrates Hohenwettersbach (Legislaturperiode 2024 - 2029)
| Vorlage: | 2024/0656 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 17.07.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Hohenwettersbach |
| Erwähnte Stadtteile: | Hohenwettersbach |
Beratungen
- Ortschaftsrat Hohenwettersbach konstituierende Sitzung (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 17.07.2024
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0656 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Ortsverwaltung Hohenwettersbach Verpflichtung der neu- und wiedergewählten Mitglieder des Ortschaftsrates Hohenwettersbach (Legislaturperiode 2024 - 2029) Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Hohenwettersbach 17.07.2024 1 Ö Entscheidung Kurzfassung Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Bei der Wahl am 09.06.2024 wurden folgende 8 Bewerberinnen und Bewerber in den Ortschaftsrat Hohenwettersbach (Aufzählung in alphabetischer Reihenfolge) gewählt: Ernemann, Elke SPD/BL Kamlah, Detlef Grüne Kögler, Margarete CDU Dr. Kratzert, Lucius SPD/BL Mangler-Dopf, Petra CDU Mattern, Dirk FDP Mayr, Ursula Grüne Stumpf, Ralf Freie Wähler Alle gewählten Ortschaftsrätinnen und Ortschaftsräte haben mitgeteilt, dass sie ihre Wahl annehmen. In der Sitzung Nr. 41 vom 17.07.2024 hat der Ortschaftsrat in seiner bisherigen Zusammensetzung gem. § 29 Abs. 5 i. V. m. § 72 GemO BW festgestellt, dass bei den bei der Wahl am 09.06.2024 neu- und wiedergewählten Mitgliedern des Ortschaftsrates Hohenwettersbach ein Hinderungsgrund für ihren Eintritt in den Ortschaftsrat nach § 29 Abs. 1 - 4 GemO BW nicht vorliegt. Nach § 32 Abs. 1 i. V. mit § 72 GemO BW verpflichtet der/die Ortsvorsteher/in Ortschaftsrätinnen und Ortschaftsräte in der 1. öffentlichen Sitzung auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten. Dabei liest der/die Ortsvorsteher/in den zu Verpflichtenden folgende Verpflichtungsformel vor: „Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das der Einwohner nach Kräften zu fördern.“ Danach sollen die Gewählten die Verpflichtung durch die gemeinsam gesprochenen Worte „Ich gelobe es auf Ehre und Gewissen.“ bekräftigen. Anschließend wird den Verpflichtenden durch den/die Ortsvorsteher/in der Handschlag abgenommen und von ihnen eine entsprechende Niederschrift über die Verpflichtung unterschrieben. Die Verpflichtung der Ortschaftsräte/innen durch den/die Ortsvorsteher/in gilt nur für die Dauer der Amtszeit, so dass bei wiedergewählten Ortschaftsrätinnen und Ortschaftsräte ein Hinweis auf die frühere Verpflichtung nicht genügt.