Aufgesetztes Parken auf Gehwegen

Vorlage: 2024/0653
Art: Antrag
Datum: 13.06.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtamt Durlach
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 10.07.2024

    TOP: 7

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Antrag Aufgesetztes Parken auf Gehwegen
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0653 Eingang: 12.06.2024 Aufgesetztes Parken auf Gehwegen B ́90/DIE GRÜNEN-OR-Fraktion Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Durlach 10.07.2024 7 Ö Kenntnisnahme Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 6. Juni 2024 letztinstanzlich entschieden, dass die vielerorts gelebte Praxis, Parken auf den Gehwegen entgegen der eindeutigen Rechtslage zuzulassen, nicht rechtssicher aufrecht zu erhalten ist. Dies betrifft das sogenannte aufgesetzte Parken mit zwei Rädern auf dem Bürgersteig. Pressemitteilung des Gerichts zum Urteil: https://www.bverwg.de/pm/2024/28 Dieses Urteil wurde grundsätzlich so erwartet, dennoch stellt es einen Paradigmenwechsel dar. Es wird vom Städte- und Gemeindebund und Verkehrsclubs wie z.B. dem VCD begrüßt, da es nun die lange erwartete Rechtssicherheit für alle Beteiligten bietet. Umweltverbände wie z.B. die DUH haben sich bereits klar positioniert und es ist davon auszugehen, dass betroffene, klagebereite Anlieger Unterstützung finden werden. Es kann nun für alle Beteiligten, Stadtverwaltung, Menschen, die Parkflächen benötigen und Menschen, die auf ausreichend breite Gehwege angewiesen sind, nicht das Ziel sein, dass in Karlsruhe Straßenzug für Straßenzug freigeklagt wird. Zudem ließe sich nach Aussage der Stadtverwaltung in Karlsruhe, „relativ problemlos auf die illegalen Stellplätze verzichten – es gebe ja genug freie Plätze in Parkhäusern und anderswo“. So zumindest laut einem Artikel im SPIEGEL 24/2024. Weiterhin bietet dieses Urteil auch die Grundlage für sozialen Sprengstoff, sollten sich Stadtverwaltungen hier ihrer Verantwortung entziehen, den Sachverhalt zeitnah, ausgewogen und nachhaltig zu klären. Der Rechtsanspruch seitens der eingeschränkten Nutzerinnen gegenüber der Kommune ist räumlich begrenzt, d.h. es wird davon auszugehen sein, dass zukünftige Klägerinnen und unmittelbar leidtragende Halter von im öffentlichen Raum abgestellten Fahrzeugen Nachbarn sein werden. Es ist wichtig zu vermeiden, dass hier nachbarschaftlicher Zusammenhalt gefährdet wird. Antrag: Wir beantragen eine städtische Stellungnahme, (1) wie diesem Urteil nun Rechnung getragen werden soll, (2) wann mit einem Konzept, einer Lösung und einer Umsetzung zu rechnen sein wird und (3) wie auf den zu erwartenden Wegfall zahlreicher, heute zum Parken im öffentlichen Raum genutzter, Flächen reagiert werden soll. Wir beantragen zudem, den Ortschaftsrat Durlach in den nun folgenden Schritten eng einzubinden und laufend zu informieren. unterzeichnet von: Johannes Ruf und die Fraktion B90/Die Grünen im OR Durlach

  • Stellungnahme Aufgesetztes Parken auf Gehwegen
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0653 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: OA Aufgesetztes Parken auf Gehwegen B ́90/DIE GRÜNEN-OR-Fraktion Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Durlach 10.07.2024 7 Ö Kenntnisnahme Kurzfassung Die Verwaltung sieht im Hinblick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts keinen Handlungsbedarf für das Stadtgebiet Karlsruhe. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Die Stadt Karlsruhe ist das Thema Gehwegparken bereits vor einigen Jahren angegangen und hat mit dem Projekt „Faires Parken in Karlsruhe“ ein regelkonformes Parken eingeführt. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist daher für Karlsruhe im Ergebnis aktuell nicht relevant und zeitigt keine Handlungsbedarfe. Das Gehwegparken wurde konzeptionell betrachtet, Lösungsmöglichkeiten für die unterschiedlichen Stadtteile und Bestandssituationen erarbeitet und im Anschluss stadtweit umgesetzt. Es ist hier zu erwähnen, dass die Karlsruher Vorgehensweise landesweit als positives Beispiel gedient hat und immer noch dient. Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Parken auf dem Gehweg ohne entsprechende Parkflächenmarkierung oder Verkehrszeichen grundsätzlich verboten. Im Stadtgebiet Karlsruhe wurde das Gehwegparken über Jahrzehnte hinweg geduldet und lediglich im berechtigten Einzelfall durch die Verkehrsüberwachung sanktioniert. Diese Vorgehensweise hat das Gleichgewicht aller Verkehrsarten gestört und wurde schlussendlich durch die Landesbehörden bemängelt. Das daraufhin erarbeitete Konzept zum Gehwegparken wurde 2015/2016 konkretisiert und in den ersten drei Pilotstadtteilen umgesetzt. Im Jahr 2019 wurden die notwendigen Markierungsarbeiten für das legalisierte Gehwegparken in Durlach vorgenommen. Das Gehwegparken wird aktuell lediglich nur noch in der Ellmendinger Straße weiterhin geduldet, da weder eine Übergangslösung noch ein kompletter Umbau bisher zu realisieren waren. Zwischenzeitlich gibt es eine zufriedenstellende Planung für ein längerfristiges Provisorium. Die erforderlichen Maßnahmen zur Anpassung des Straßenraumes sollen noch dieses Jahr umgesetzt werden. Seit 2019 wird das unerlaubte Parken (außer Ellmendinger Straße) auf dem Gehweg im Übrigen stadtweit durch die Verkehrsüberwachung kontrolliert und entsprechend sanktioniert. Mit dem Projekt „Faires Parken in Karlsruhe“ wurden einheitliche Regelungen geschaffen, die den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechen. Hierdurch ist eine Grundlage unter Einbeziehung der schwächsten Verkehrsteilnehmenden für ein verträgliches Miteinander im ruhenden Verkehr entstanden. Die erforderlichen Schritte für eine gleichberechtigte Mobilität aller am Verkehr teilnehmenden Personen wurde in Karlsruhe somit bereits unabhängig des vorliegenden Urteils erfolgreich umgesetzt. Bei Neuplanungen oder Sanierungen des Straßenraumes werden die bestehenden Regelungen zum legalisierten Gehwegparken grundsätzlich verkehrsplanerisch hinterfragt. Im Rahmen der erforderlichen Untersuchungen der möglichen Planvarianten erfolgt auch im Hinblick auf den ruhenden Verkehr eine fachliche Bewertung für den neuen Straßenquerschnitt. Der neue Querschnitt wird in der Regel ohne legalisiertes Gehwegparken geplant und verwirklicht.