Abschluss einer Belegungsvereinbarung zur Unterbringung von obdachlosen alleinstehenden Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf
| Vorlage: | 2024/0630 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 04.06.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Sozial- und Jugendbehörde |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich) - Verabschiedung Gemeinderat
Datum: 16.07.2024
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0630 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: Sozial- und Jugendbehörde Abschluss einer Belegungsvereinbarung zur Unterbringung von obdachlosen alleinstehenden Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Hauptausschuss 02.07.2024 11.3 N Vorberatung Gemeinderat 16.07.2024 9.3 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat stimmt, nach Vorberatung im Hauptausschuss, dem Abschluss einer Belegungsvereinbarung über zwei Stockwerke mit 37 Betten, Büroräumen für Sozialarbeit, Personaltoiletten, einem Schlafraum für den Nachtdienst sowie einem Hauswirtschaftsraum in der Sophienstraße 73 in 76133 Karlsruhe ab dem 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2029 zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Vereinbarungen mit Gesamtbelegkosten in Höhe von insgesamt 2.160.000 Euro abzuschließen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 2.160.000 € Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: 432.000 € Gesamteinzahlung: 1.176.000 € Jährlicher Ertrag: 235.200 € Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Die Zahl der ordnungsrechtlich untergebrachten wohnungslosen Menschen in Karlsruhe befindet sich seit drei Jahren auf einem konstanten Niveau, durchschnittlich sind zwischen 550 und 600 Personen in Häusern und Einrichtungen der Obdachlosenhilfe untergebracht. Viele obdachlose Menschen haben psychische Beeinträchtigungen und zeigen ein auffälliges Verhalten. Sie benötigen neben einer Unterkunft auch sozialarbeiterische Betreuung, die ihnen in der Sozialpension Augustiner seit 15 Jahren durch die AWO Karlsruhe angeboten wird. Für das Angebot ist auch ein Nachtdienst eingerichtet. Die Fachstelle Wohnungssicherung weist Betroffene mit einem entsprechenden Betreuungsbedarf in die Sozialpension Augustiner ordnungsrechtlich ein. Trotz des hohen Unterstützungsbedarfes der dort untergebrachten Personen gelingt es bei 50 Prozent dieser Bewohnerinnen und Bewohnern, sie in passende Anschlussangebote weiterzuvermitteln. Das bestehende Belegrecht endet zum 30. September 2024. Für die beiden Stockwerke gibt es getrennte Vertragspartner: Die Thomas Steiner GmbH sowie die Firma SLB. Beide Vertragspartner sind bereit, erneut mit der Stadt ein Belegrecht über fünf Jahre zu vereinbaren. Der monatliche Belegpreis betrug zuletzt 30.000 Euro. Der künftige Belegpreis soll 36.000 Euro monatlich betragen., somit 432.000 Euro jährlich. Die Nutzung umfasst die Unterbringung in 23 Einzel- und 7 Doppelzimmern sowie drei Büroräume für die Sozialarbeit. Daneben stehen noch zwei Personaltoiletten, ein Schlafraum für den Nachtdienst und ein Hauswirtschaftsraum zur Verfügung. In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Untergebrachten unter stärkeren Verhaltensauffälligkeiten leiden. Nicht behandelte psychische Beeinträchtigungen führen vermehrt zu autoaggressivem Verhalten. Die Folge sind mutwillig verursachte Sachschäden beim Inventar des Hauses. Diese finanziellen Schäden werden in großem Umfang von den Eigentümern selbst getragen. Es gibt wenige derart tolerante Vertragspartner, die bereit sind, für Menschen mit herausforderndem Verhalten in einem Mietobjekt längerfristig einen Unterkunftsplatz anzubieten. Der Preis ist unter Berücksichtigung der Kostensteigerungen der letzten Jahre mit einer Festschreibung für die nächsten fünf Jahre angemessen. Die Benutzungsgebühren betragen ab 1. Juli 2024 je Unterbringungsplatz und Kalendermonat: ▪ für ein Einzelzimmer 500 Euro ▪ für ein Mehrbettzimmer 400 Euro pro Person. Für Bedarfsgemeinschaften beträgt die Gebühr ab der zweiten Person für jede weitere Person 250 Euro pro Monat. Für Bedarfsgemeinschaften nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und XII und dem Asylbewerberleistungsgesetzt (AsylbLG) mit mindestens einem minderjährigen Kind („Familiengebühr“) beträgt die Summe der Gebühren insgesamt maximal 1.000 Euro pro Monat. In der Unterkunft sind nur alleinstehende Menschen untergebracht. Die Gesamteinnahmen aus der Gebührenerhebung sind nicht vollständig bezifferbar und von der Belegung abhängig. Aufgrund regelmäßiger Renovierungen ist nur selten eine Vollbelegung möglich. Bei einer Belegung mit 12 Personen im Doppelzimmer und 20 Personen im Einzelzimmer ergeben sich Einnahmen in Höhe von 19.600 Euro monatlich (12 x 800 Euro + 20 x 500 Euro), jährlich 235.200 Euro. Entstehende finanzielle Mehrbelastungen sind bereits in der Haushaltsplanung berücksichtigt. – 3 – Beschluss: Der Gemeinderat stimmt, nach Vorberatung im Hauptausschuss, dem Abschluss einer Belegungsvereinbarung über zwei Stockwerke mit 37 Betten, Büroräumen für Sozialarbeit, Personaltoiletten, einem Schlafraum für den Nachtdienst sowie einem Hauswirtschaftsraum in der Sophienstraße 73 in 76133 Karlsruhe ab dem 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2029 zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Vereinbarung mit Gesamtmietkosten in Höhe von 2.160.000 Euro abzuschließen.
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Niederschrift 66. Plenarsitzung des Gemeinderates 16. Juli 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 9 der Tagesordnung: Abschluss von Belegungsvereinbarungen Punkt 9.1 der Tagesordnung: Abschluss einer Belegungsvereinbarung zur Unterbringung von obdachlosen Menschen Vorlage: 2024/0628 Punkt 9.2 der Tagesordnung: Abschluss einer Belegungsvereinbarung zur Unterbringung von obdachlosen Frauen Vorlage: 2024/0629 Punkt 9.3 der Tagesordnung: Abschluss einer Belegungsvereinbarung zur Unterbringung von obdachlosen alleinstehenden Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf Vorlage: 2024/0630 Beschluss: TOP 9.1: Der Gemeinderat stimmt, nach Vorberatung im Hauptausschuss, dem Ab- schluss einer Belegungsvereinbarung über vier Stockwerke mit 38 Betten und zwei Küchen in der Kaiserallee 93 in 76133 Karlsruhe ab dem 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2029 zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Vereinbarung mit Ge- samtbelegungskosten in Höhe von 1.436.400 Euro abzuschließen. TOP 9.2: Der Gemeinderat stimmt, nach Vorberatung im Hauptausschuss, dem Ab- schluss einer Belegungsvereinbarung über 22 Plätze, Büros und Aufenthalts- räume in der Kaiserallee 71 in 76133 Karlsruhe ab dem 1. August 2024 bis zum 31. Juli 2029 zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Vereinbarung mit Ge- samtkosten in Höhe von 930.000 Euro abzuschließen. TOP 9.3: Der Gemeinderat stimmt, nach Vorberatung im Hauptausschuss, dem Ab- schluss einer Belegungsvereinbarung über zwei Stockwerke mit 37 Betten, Büroräumen für Sozialarbeit, Personaltoiletten, einem Schlafraum für den – 2 – Nachtdienst sowie einem Hauswirtschaftsraum in der Sophienstraße 73 in 76133 Karlsruhe ab dem 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2029 zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Vereinbarung mit Ge- samtmietkosten in Höhe von 2.160.000 Euro abzuschließen. Abstimmungsergebnis: TOP 9.1: mehrheitlich zugestimmt (41 Ja, 2 Nein, 3 Enthaltungen) TOP 9.2: mehrheitlich zugestimmt (41 Ja, 2 Nein, 3 Enthaltungen) TOP 9:3: mehrheitlich zugestimmt (41 Ja, 2 Nein, 3 Enthaltungen) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 9 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Hauptausschuss am 2. Juli 2024. Stadträtin Göttel (DIE LINKE.): Wir unterhalten uns heute über diese Vorlage. Das möchte ich begründen, denn natürlich sind wir dafür, dass es übergangsweise, Betonung liegt na- türlich da auf dem Übergangsweise, Unterbringung für wohnungslose Bürger*innen gibt. Aber die Höhe der Mietkosten, die hier aufgerufen werden, machen uns doch ganz schön stutzig. Das sind Quadratmeterpreise, für die ich eher einen Loft erwarten würde. Wenn so einer zur Verfügung gestellt würde, wäre ich vollkommen d'accord und würde hier auch gerne zustimmen. Aber es geht zum Teil um doppelt belegte Zimmer. Da finden wir das nicht wirklich angemessen. Das zeigt die Blüten unserer Wohnungspolitik. Dieser Mangel an vor allem günstigem Wohnraum, der dann dazu führt, dass Menschen den Zugang zu Wohnraum komplett verlieren, und dann der Wahnwitz, dass man vor allem für die, die am wenigsten haben, man am meisten braucht. Und klar, wir stimmen heute über Ver- träge von der Stadt mit privaten Vermieter*innen, aber man darf auch nicht vergessen, wir haben zum Teil sehr gesalzene Eigenbeteiligungen für die Betroffenen. Ich würde, ehrlich gesagt, das Geld für die Mietbeiträge eher in direkte Unterstützung für die Menschen se- hen, zum Beispiel in der Senkung dieser Beträge. Dort würde ich das als definitiv besser aufgehoben betrachten. Stadtrat Braun (KAL/DIE PARTEI): Wir von der Partei DIE PARTEI lehnen diese Vorlage heute aufgrund der gestiegenen Benutzungsentgelte für die Unterbringung obdachloser Men- schen grundsätzlich ab. Aus unserer Sicht ist es ein Armutszeugnis für die Stadt, diesen Weg bereits einstimmig geebnet zu haben und heute diese Belegungsvereinbarung so be- schließen zu wollen. Sie wollen, dass man sich in Karlsruhe selbst das Arm-Sein leisten kön- nen muss. Wir lehnen das entschieden ab. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Wir haben diese Sache im Hauptausschuss diskutiert. Genau diese Fragen habe ich auch gestellt. Die Auskunft vom Bürgermeister Lenz war, dass es teil- weise zu Schäden kommt, weil viele dieser Menschen, um die es hier geht, Episoden ha- ben, in denen sie verwirrt sind. Diese Schäden müssen auch wieder ausgeglichen werden. Die Wohnungen müssen regelmäßig wiederhergestellt werden. Es handelt sich um Men- schen, denen wirklich geholfen werden muss. Die Stadtverwaltung hat uns erklärt, dass es sinnvoll ist, diese Dienste, diese Unterbringung von privaten Firmen erbringen zu lassen, weil es am Ende für die Stadt günstiger kommt. Diese Argumente finden wir stichhaltig und werden heute zustimmen. – 3 – Der Vorsitzende: Ich möchte noch einmal deutlich machen, und Herr Stadtrat Braun, Sie haben es vielleicht auch in der Presseberichterstattung lesen können, da hat man versucht, jemanden zu finden, der sagt, das ist für ihn eine unzumutbare monatliche Belastung. Da muss man erst einmal feststellen, dass die meisten dieser Menschen diese Finanzierung gar nicht aufbringen müssen, sondern das wird quasi gegenverrechnet mit uns. Diese eine Per- son, die dann dort sich geäußert hat, hat gesagt, in Anbetracht dieser hohen Kosten muss ich mich dann vielleicht doch mal um eine eigene Wohnung kümmern. Das heißt, es ist durchaus auch gewollt und entspricht trotzdem jetzt den entsprechenden Kosten, die bei uns anfallen, dass man hier einen Beitrag erhebt von denen, die es sich leisten können. Das sind nur die wenigsten, die vielleicht ein bisschen dann dazu führen, dass man sagt, man verlässt sich nicht darauf, dass man in entsprechenden Unterkünften immer etwas findet, sondern man muss sich auf einen eigenen Weg machen. Da bieten wir über unsere Wohn- raumakquise auch die entsprechenden Angebote an. Es ist nicht so, dass das das Einzige ist, das wir hier anbieten können. Das ist meine erste Bemerkung. Die zweite Bemerkung, es handelt sich hier eben nicht um ein normales Mietverhältnis, wo ich einen Vermieter, eine Vermieterin habe, der sich aussuchen kann, wen er da unter- bringt und wen nicht unterbringt, an wen er vermietet oder nicht, sondern wir kriegen hier ein sozusagen Unterbringungsangebot angeboten, das weit über das hinausgeht, dass man einfach nur Wohnraum hat und das auch mit bestimmten Unsicherheiten leben muss, und dass uns aber auf der anderen Seite sicherstellt, dass wir diese Personen auch sehr kurzfristig unterbringen können und dass das auf alle Fälle immer sinnvoller ist als in ir- gendwelchen großräumigen Gemeinschaftsunterkünften, wie Sie das vielleicht aus anderen Städten auch kennen. Deswegen stehen wir zu dieser konsequenten Linie und bitten hier um Ihre Zustimmung. Und dass wir das über private Anbieter machen, das hat sich seit Jahrzehnten bewährt. Wenn Sie grundsätzlich anderer Meinung wären, müssten Sie es im Fachausschuss noch einmal miteinander diskutieren, aber all das führt jetzt zu diesen Unterbringungsvereinba- rungen oder Belegungsvereinbarungen. Es geht nicht um Mietverträge, sondern Bele- gungsvereinbarungen. Das ist einfach etwas anderes. Ich bin immer wieder froh, dass es private Anbieter gibt, die uns überhaupt ermöglichen, größere Gruppen von Menschen, die kein Obdach haben, so unterzubringen, sodass wir sie dann auch vernünftig dort sozial be- treuen und vielleicht auch bei einem Weg in die eigene Wohnung begleiten können. Bürgermeister Lenz: Ich mache es ganz kurz, aber ich muss einfach etwas sagen. Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren, letzte Woche waren Köln, Bonn und Berlin hier. Bonn ist gleich groß wie wir und hat viermal so viele Wohnungslose. Potsdam ist halb so groß, hat viermal so viele Wohnungslose, und es liegt genau an diesem System der Bele- gungsvereinbarung, wie es Herr Oberbürgermeister geschildert hat. Wenn die Städte dann sagen, in den letzten zehn Jahren sind die Wohnungslosenzahlen explodiert, und wir legen unsere Liste dann auf, Sie kennen alle die Grafik, und das trotz dieser niedrigen Baurate, die wir leider haben in unserer Stadt, dann sehen Sie doch, dass unser System funktioniert. Und deswegen noch einmal der Dank an alle Privaten. Ich wollte nicht diese zehn, zwölf Ein-, Zwei-Sterne-Hotels in städtischer Trägerschaft haben, mit Sanierung, mit Personal und allem, und deutlich unter 30 Euro pro Nacht. Deswegen sage ich das jetzt auch so, weil die Summe so relativ viel wirkt, ist natürlich wenig, aber das Entscheidende ist, da haben Sie völlig recht, Frau Stadträtin Göttel, und da geben wir noch einmal Gas an bestimmten – 4 – Stellen nächstes Jahr für die Fortschreibung des Gesamtkonzepts Wohnungslosenhilfe. Na- türlich müssen wir gucken, dass möglichst schnell im Wohnraum vermittelt wird. Und hät- ten wir die Wohnraumakquise nicht, da hätte man halt 1.000 Wohnungslose, und wie es der Oberbürgermeister gesagt hat, dann kämen wir um diese menschenunwürdigen Ge- samtunterkünfte mit Vier- und Sechs-Bett-Zimmern auch nicht mehr herum. Deswegen kann ich nur immer appellieren, bitte ein einheitliches und klares Zeichen den Privaten, weil ohne sie würden wir es nicht hinbekommen. Wir haben nur noch eine städtische Unter- kunft, und da ist es völlig richtig an der Stelle, mit Privaten das so zu tun. Das musste ich leider noch einmal loswerden, Herr Oberbürgermeister. Der Vorsitzende: Ich rufe auf die Vorlagen unter 9.1 und bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Mehrheitliche Zustimmung. Dann rufe ich auf, jetzt gucken wir mal kurz, nicht dass ich wieder Kritik einsammle, dann rufe ich auf unter 9.2. Da geht es um die obdachlosen Frauen, und bitte um ihr Votum ab jetzt. – Mehrheitliche Zustimmung. Und dann rufe ich auf, jetzt warten wir wieder, unter 9.3, da geht es um eine Belegungs- vereinbarung auch für alleinstehende Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf. Und wir stimmen ab ab jetzt. – Mehrheitliche Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 1. August 2024