Abschluss einer Belegungsvereinbarung zur Unterbringung von obdachlosen Frauen

Vorlage: 2024/0629
Art: Beschlussvorlage
Datum: 04.06.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich) - Verabschiedung Gemeinderat

    Datum: 16.07.2024

    TOP: 9.2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0629 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: Sozial- und Jugendbehörde Abschluss einer Belegungsvereinbarung zur Unterbringung von obdachlosen Frauen Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Hauptausschuss 02.07.2024 11.2 N Vorberatung Gemeinderat 16.07.2024 9.2 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat stimmt, nach Vorberatung im Hauptausschuss, dem Abschluss einer Belegungsvereinbarung über 22 Plätze, Büros und Aufenthaltsräume in der Kaiserallee 71 in 76133 Karlsruhe ab dem 1. August 2024 bis zum 31. Juli 2029 zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Vereinbarung mit Gesamtbelegungskosten in Höhe von 930.000 Euro abzuschließen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 930.000 € Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: 186.000 € Gesamteinzahlung: 570.000 € Jährlicher Ertrag: 114.000 € Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Die Zahl der ordnungsrechtlich untergebrachten wohnungslosen Menschen in Karlsruhe befindet sich seit drei Jahren auf einem konstanten Niveau, zwischen 550 und 600 Personen. Viele wohnungslose Frauen benötigen einen Schutzraum nur für Frauen. Dies wird ihnen seit 2004 in der bestehenden Frauenpension im Gebäude Kaiserallee 71, betreut durch Sozpädal e.V. geboten. Die Frauen werden dort von der Fachstelle Wohnungssicherung ordnungsrechtlich eingewiesen. Das Angebot hat sich als unverzichtbares Element der Wohnungslosenhilfe in Karlsruhe bewährt, das unabhängig von den schwankenden Gesamtzahlen der untergebrachten Personen dauerhaft benötigt wird. Es gelingt im hohen Maß, die Frauen nach intensiver Betreuung wieder mit Wohnraum zu versorgen. Die Vermittlungsquote in eigenen Wohnraum liegt bei fast achtzig Prozent. Das Haus verfügt über 16 Unterbringungszimmer. Davon sind vier Räume als Kinderzimmer geeignet und durch ein Kind oder mehrere Kinder nutzbar. Im Schnitt ist das Haus mit 16 Frauen und 6 Kindern belegt. Das bestehende Belegrecht endet zum 31. Juli 2024. Der Vertragspartner „Steiner Appartement“ ist bereit, erneut mit der Stadt ein Belegrecht über fünf Jahre zu vereinbaren. Der monatliche Belegpreis betrug zuletzt 14.200,00 Euro. Der künftig geforderte Belegpreis beträgt monatlich 15.500 Euro. Das entspricht einem jährlichen Belegpreis in Höhe von 186.000 Euro. Die Nutzung der Immobilie umfasst die Unterbringung der Frauen sowie die Büroräume für die Sozialarbeit, eine Personaltoilette, eine Gemeinschaftsküche, eine kleine Teeküche, ein Spielzimmer und ein Besprechungszimmer. Der Preis ist unter Berücksichtigung der Preissteigerung der letzten Jahre mit einer Festschreibung für die nächsten fünf Jahre angemessen. Für die Unterbringung werden Benutzungsgebühren erhoben. Die Benutzungsgebühren betragen ab 1. Juli 2024 je Unterbringungsplatz und Kalendermonat: ▪ für ein Einzelzimmer 500 Euro ▪ für ein Mehrbettzimmer 400 Euro pro Person. Für Bedarfsgemeinschaften beträgt die Gebühr ab der zweiten Person für jede weitere Person 250 Euro pro Monat. Für Bedarfsgemeinschaften nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und XII und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) mit mindestens einem minderjährigen Kind („Familiengebühr“) beträgt die Summe der Gebühren insgesamt maximal 1.000 Euro pro Monat. Die Gesamteinnahmen aus der Gebührenerhebung sind nicht vollständig bezifferbar und von der Belegung (Alleinstehende Frauen mit und ohne Kind/-er) abhängig. Bei 16 Frauen und 6 Kindern kann sich abhängig von der Familienkonstellation folgende Berechnung ergeben: 12 Frauen ohne Kinder: 12 x 500 Euro = 6.000 Euro 2 Frauen mit einem Kind: 2 x 750 Euro = 1.500 Euro 2 Frauen mit zwei Kindern: 2 x 1.000,00 Euro = 2.000 Euro Monatliche Gebühren gesamt: 9.500 Euro Jährliche Gebühren gesamt: 114.000 Euro Entstehende finanzielle Mehrbelastungen sind bereits in der Haushaltsplanung berücksichtigt. – 3 – Beschluss: Der Gemeinderat stimmt, nach Vorberatung im Hauptausschuss, dem Abschluss einer Belegungsvereinbarung über 22 Plätze, Büros und Aufenthaltsräume in der Kaiserallee 71 in 76133 Karlsruhe ab dem 1. August 2024 bis zum 31. Juli 2029 zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Vereinbarung mit Gesamtkosten in Höhe von 930.000 Euro abzuschließen.

  • Abstimmungsergebnis TOP 9.2
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR 16.07.2024 TOP 9
    Extrahierter Text

    Niederschrift 66. Plenarsitzung des Gemeinderates 16. Juli 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 9 der Tagesordnung: Abschluss von Belegungsvereinbarungen Punkt 9.1 der Tagesordnung: Abschluss einer Belegungsvereinbarung zur Unterbringung von obdachlosen Menschen Vorlage: 2024/0628 Punkt 9.2 der Tagesordnung: Abschluss einer Belegungsvereinbarung zur Unterbringung von obdachlosen Frauen Vorlage: 2024/0629 Punkt 9.3 der Tagesordnung: Abschluss einer Belegungsvereinbarung zur Unterbringung von obdachlosen alleinstehenden Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf Vorlage: 2024/0630 Beschluss: TOP 9.1: Der Gemeinderat stimmt, nach Vorberatung im Hauptausschuss, dem Ab- schluss einer Belegungsvereinbarung über vier Stockwerke mit 38 Betten und zwei Küchen in der Kaiserallee 93 in 76133 Karlsruhe ab dem 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2029 zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Vereinbarung mit Ge- samtbelegungskosten in Höhe von 1.436.400 Euro abzuschließen. TOP 9.2: Der Gemeinderat stimmt, nach Vorberatung im Hauptausschuss, dem Ab- schluss einer Belegungsvereinbarung über 22 Plätze, Büros und Aufenthalts- räume in der Kaiserallee 71 in 76133 Karlsruhe ab dem 1. August 2024 bis zum 31. Juli 2029 zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Vereinbarung mit Ge- samtkosten in Höhe von 930.000 Euro abzuschließen. TOP 9.3: Der Gemeinderat stimmt, nach Vorberatung im Hauptausschuss, dem Ab- schluss einer Belegungsvereinbarung über zwei Stockwerke mit 37 Betten, Büroräumen für Sozialarbeit, Personaltoiletten, einem Schlafraum für den – 2 – Nachtdienst sowie einem Hauswirtschaftsraum in der Sophienstraße 73 in 76133 Karlsruhe ab dem 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2029 zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Vereinbarung mit Ge- samtmietkosten in Höhe von 2.160.000 Euro abzuschließen. Abstimmungsergebnis: TOP 9.1: mehrheitlich zugestimmt (41 Ja, 2 Nein, 3 Enthaltungen) TOP 9.2: mehrheitlich zugestimmt (41 Ja, 2 Nein, 3 Enthaltungen) TOP 9:3: mehrheitlich zugestimmt (41 Ja, 2 Nein, 3 Enthaltungen) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 9 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Hauptausschuss am 2. Juli 2024. Stadträtin Göttel (DIE LINKE.): Wir unterhalten uns heute über diese Vorlage. Das möchte ich begründen, denn natürlich sind wir dafür, dass es übergangsweise, Betonung liegt na- türlich da auf dem Übergangsweise, Unterbringung für wohnungslose Bürger*innen gibt. Aber die Höhe der Mietkosten, die hier aufgerufen werden, machen uns doch ganz schön stutzig. Das sind Quadratmeterpreise, für die ich eher einen Loft erwarten würde. Wenn so einer zur Verfügung gestellt würde, wäre ich vollkommen d'accord und würde hier auch gerne zustimmen. Aber es geht zum Teil um doppelt belegte Zimmer. Da finden wir das nicht wirklich angemessen. Das zeigt die Blüten unserer Wohnungspolitik. Dieser Mangel an vor allem günstigem Wohnraum, der dann dazu führt, dass Menschen den Zugang zu Wohnraum komplett verlieren, und dann der Wahnwitz, dass man vor allem für die, die am wenigsten haben, man am meisten braucht. Und klar, wir stimmen heute über Ver- träge von der Stadt mit privaten Vermieter*innen, aber man darf auch nicht vergessen, wir haben zum Teil sehr gesalzene Eigenbeteiligungen für die Betroffenen. Ich würde, ehrlich gesagt, das Geld für die Mietbeiträge eher in direkte Unterstützung für die Menschen se- hen, zum Beispiel in der Senkung dieser Beträge. Dort würde ich das als definitiv besser aufgehoben betrachten. Stadtrat Braun (KAL/DIE PARTEI): Wir von der Partei DIE PARTEI lehnen diese Vorlage heute aufgrund der gestiegenen Benutzungsentgelte für die Unterbringung obdachloser Men- schen grundsätzlich ab. Aus unserer Sicht ist es ein Armutszeugnis für die Stadt, diesen Weg bereits einstimmig geebnet zu haben und heute diese Belegungsvereinbarung so be- schließen zu wollen. Sie wollen, dass man sich in Karlsruhe selbst das Arm-Sein leisten kön- nen muss. Wir lehnen das entschieden ab. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Wir haben diese Sache im Hauptausschuss diskutiert. Genau diese Fragen habe ich auch gestellt. Die Auskunft vom Bürgermeister Lenz war, dass es teil- weise zu Schäden kommt, weil viele dieser Menschen, um die es hier geht, Episoden ha- ben, in denen sie verwirrt sind. Diese Schäden müssen auch wieder ausgeglichen werden. Die Wohnungen müssen regelmäßig wiederhergestellt werden. Es handelt sich um Men- schen, denen wirklich geholfen werden muss. Die Stadtverwaltung hat uns erklärt, dass es sinnvoll ist, diese Dienste, diese Unterbringung von privaten Firmen erbringen zu lassen, weil es am Ende für die Stadt günstiger kommt. Diese Argumente finden wir stichhaltig und werden heute zustimmen. – 3 – Der Vorsitzende: Ich möchte noch einmal deutlich machen, und Herr Stadtrat Braun, Sie haben es vielleicht auch in der Presseberichterstattung lesen können, da hat man versucht, jemanden zu finden, der sagt, das ist für ihn eine unzumutbare monatliche Belastung. Da muss man erst einmal feststellen, dass die meisten dieser Menschen diese Finanzierung gar nicht aufbringen müssen, sondern das wird quasi gegenverrechnet mit uns. Diese eine Per- son, die dann dort sich geäußert hat, hat gesagt, in Anbetracht dieser hohen Kosten muss ich mich dann vielleicht doch mal um eine eigene Wohnung kümmern. Das heißt, es ist durchaus auch gewollt und entspricht trotzdem jetzt den entsprechenden Kosten, die bei uns anfallen, dass man hier einen Beitrag erhebt von denen, die es sich leisten können. Das sind nur die wenigsten, die vielleicht ein bisschen dann dazu führen, dass man sagt, man verlässt sich nicht darauf, dass man in entsprechenden Unterkünften immer etwas findet, sondern man muss sich auf einen eigenen Weg machen. Da bieten wir über unsere Wohn- raumakquise auch die entsprechenden Angebote an. Es ist nicht so, dass das das Einzige ist, das wir hier anbieten können. Das ist meine erste Bemerkung. Die zweite Bemerkung, es handelt sich hier eben nicht um ein normales Mietverhältnis, wo ich einen Vermieter, eine Vermieterin habe, der sich aussuchen kann, wen er da unter- bringt und wen nicht unterbringt, an wen er vermietet oder nicht, sondern wir kriegen hier ein sozusagen Unterbringungsangebot angeboten, das weit über das hinausgeht, dass man einfach nur Wohnraum hat und das auch mit bestimmten Unsicherheiten leben muss, und dass uns aber auf der anderen Seite sicherstellt, dass wir diese Personen auch sehr kurzfristig unterbringen können und dass das auf alle Fälle immer sinnvoller ist als in ir- gendwelchen großräumigen Gemeinschaftsunterkünften, wie Sie das vielleicht aus anderen Städten auch kennen. Deswegen stehen wir zu dieser konsequenten Linie und bitten hier um Ihre Zustimmung. Und dass wir das über private Anbieter machen, das hat sich seit Jahrzehnten bewährt. Wenn Sie grundsätzlich anderer Meinung wären, müssten Sie es im Fachausschuss noch einmal miteinander diskutieren, aber all das führt jetzt zu diesen Unterbringungsvereinba- rungen oder Belegungsvereinbarungen. Es geht nicht um Mietverträge, sondern Bele- gungsvereinbarungen. Das ist einfach etwas anderes. Ich bin immer wieder froh, dass es private Anbieter gibt, die uns überhaupt ermöglichen, größere Gruppen von Menschen, die kein Obdach haben, so unterzubringen, sodass wir sie dann auch vernünftig dort sozial be- treuen und vielleicht auch bei einem Weg in die eigene Wohnung begleiten können. Bürgermeister Lenz: Ich mache es ganz kurz, aber ich muss einfach etwas sagen. Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren, letzte Woche waren Köln, Bonn und Berlin hier. Bonn ist gleich groß wie wir und hat viermal so viele Wohnungslose. Potsdam ist halb so groß, hat viermal so viele Wohnungslose, und es liegt genau an diesem System der Bele- gungsvereinbarung, wie es Herr Oberbürgermeister geschildert hat. Wenn die Städte dann sagen, in den letzten zehn Jahren sind die Wohnungslosenzahlen explodiert, und wir legen unsere Liste dann auf, Sie kennen alle die Grafik, und das trotz dieser niedrigen Baurate, die wir leider haben in unserer Stadt, dann sehen Sie doch, dass unser System funktioniert. Und deswegen noch einmal der Dank an alle Privaten. Ich wollte nicht diese zehn, zwölf Ein-, Zwei-Sterne-Hotels in städtischer Trägerschaft haben, mit Sanierung, mit Personal und allem, und deutlich unter 30 Euro pro Nacht. Deswegen sage ich das jetzt auch so, weil die Summe so relativ viel wirkt, ist natürlich wenig, aber das Entscheidende ist, da haben Sie völlig recht, Frau Stadträtin Göttel, und da geben wir noch einmal Gas an bestimmten – 4 – Stellen nächstes Jahr für die Fortschreibung des Gesamtkonzepts Wohnungslosenhilfe. Na- türlich müssen wir gucken, dass möglichst schnell im Wohnraum vermittelt wird. Und hät- ten wir die Wohnraumakquise nicht, da hätte man halt 1.000 Wohnungslose, und wie es der Oberbürgermeister gesagt hat, dann kämen wir um diese menschenunwürdigen Ge- samtunterkünfte mit Vier- und Sechs-Bett-Zimmern auch nicht mehr herum. Deswegen kann ich nur immer appellieren, bitte ein einheitliches und klares Zeichen den Privaten, weil ohne sie würden wir es nicht hinbekommen. Wir haben nur noch eine städtische Unter- kunft, und da ist es völlig richtig an der Stelle, mit Privaten das so zu tun. Das musste ich leider noch einmal loswerden, Herr Oberbürgermeister. Der Vorsitzende: Ich rufe auf die Vorlagen unter 9.1 und bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Mehrheitliche Zustimmung. Dann rufe ich auf, jetzt gucken wir mal kurz, nicht dass ich wieder Kritik einsammle, dann rufe ich auf unter 9.2. Da geht es um die obdachlosen Frauen, und bitte um ihr Votum ab jetzt. – Mehrheitliche Zustimmung. Und dann rufe ich auf, jetzt warten wir wieder, unter 9.3, da geht es um eine Belegungs- vereinbarung auch für alleinstehende Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf. Und wir stimmen ab ab jetzt. – Mehrheitliche Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 1. August 2024