Benennung von Urkundspersonen für die Unterzeichnung von Sitzungsprotokollen des Ortschaftsrates und der beschließenden Ausschüsse Wettersbach
| Vorlage: | 2024/0626 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 04.06.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Wettersbach |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Ortschaftsrat Wettersbach - konstituierende Sitzung (öffentlich)
Datum: 18.07.2024
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0626 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Ortsverwaltung Wettersbach Benennung von Urkundspersonen des Ortschaftsrates Wettersbach für die Unterzeichnung von Sitzungsprotokollen des Ortschaftsrates und seiner beschließenden Ausschüsse Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wettersbach 18.07.2024 12 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Ortschaftsrat nimmt von den Vorbemerkungen Kenntnis und stimmt der von den Fraktionen getroffenen Regelung bezüglich der Unterzeichnung der Niederschriften des Ortschaftsrates und seiner beschließenden Ausschüsse zu. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Nach § 38 i. V. mit § 72 GemO BW ist über den wesentlichen Inhalt der Verhandlungen des Ortschaftsrates eine Niederschrift zu fertigen. Die Niederschrift ist von der oder dem Vorsitzenden, dem Schriftführer sowie Mitgliedern des Ortschaftsrates, welche an der Verhandlung teilgenommen haben und der Schriftführung zu unterzeichnen. Beschluss: Der Ortschaftsrat benennt für die Sitzung des Ortschaftsrates Roland Jourdan Ursula Seliger Gundula Lüchtrath-Klöckner Peter Fehst als Urkundspersonen, sowie Harald Ehrler_______________ Hartmut Stech _______ Jessica Rabenschlag _______ Sieglinde Hock _______ als Stellvertretungen der Urkundspersonen für die Unterzeichnung der Protokolle des Ortschaftsrates. Für die Sitzungen des Bauausschusses: Urkundsperson Stellvertretung Sieglinde Hock Daniel Hailer Für die Sitzungen des Finanzausschusses: Urkundsperson Stellvertretung Peter Fehst Daniel Hailer