Vorschlag des Ortschaftsrates Wettersbach zur Wahl von Vertretungen des Ortschaftsrates Wettersbach in den Vermittlungsausschuss nach § 18 des Eingliederungsvertrages
| Vorlage: | 2024/0625 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 04.06.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Wettersbach |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Ortschaftsrat Wettersbach - konstituierende Sitzung (öffentlich)
Datum: 18.07.2024
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0625 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Ortsverwaltung Wettersbach Vorschlag des Ortschaftsrates Wettersbach zur Wahl von Mitgliedern des Ortschaftsrates Wettersbach in den Vermittlungsausschuss nach § 18 des Eingliederungsvertrages Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wettersbach 18.07.2024 11 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Ortschaftsrat nimmt von den Vorbemerkungen Kenntnis und beschließt, Ortschaftsrätinnen und Ortschaftsräte als Mitglieder des Vermittlungsausschusses nach § 18 des Eingliederungsvertrages jeweils erst nach Vorliegen eines konkreten Falles zu wählen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Nach § 18 der Vereinbarung über die Eingliederung der Gemeinde Wettersbach in die Stadt Karlsruhe vom 19.07.1973 wird zur Ausräumung evtl. Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Gemeinderat bzw. der Stadtverwaltung einerseits und dem Ortschaftsrat andererseits einen Vermittlungsausschuss gebildet. Dieser Vermittlungsausschuss besteht aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden, der Ortsvorsteherin oder dem Ortsvorsteher und je drei vom Gemeinderat bzw. Ortschaftsrat aus ihrer Mitte zu wählenden Stadträteinnen oder Stadträten bzw. Ortschaftsrätinnen oder Ortschaftsräten. Bei der Besprechung von Vertretungen aller im neuen Ortschaftsrat vertretenen Fraktionen am 27.06.2024 wurde Übereinstimmung dahingehend erzielt, die Mitglieder des Ortschaftsrates in diesen Vermittlungsausschuss jeweils erst nach Vorliegen eines konkreten Falles zu wählen. Beschluss: Der Ortschaftsrat beschließt, Ortschaftsrätinnen und Ortschaftsräte als Mitglieder des Vermittlungsausschusses nach § 18 des Eingliederungsvertrages jeweils erst nach Vorliegen eines konkreten Falles zu wählen.