Vorschlag des Ortschaftsrates Wettersbach zur Berufung sachkundiger Einwohner*innen der Ortschaft Wettersbach in gemeinderätliche Ausschüsse zur Beratung schulischer Belange von Wettersbach
| Vorlage: | 2024/0624 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 04.06.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Wettersbach |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Ortschaftsrat Wettersbach - konstituierende Sitzung (öffentlich)
Datum: 18.07.2024
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0624 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Ortsverwaltung Wettersbach Vorschlag des Ortschaftsrates Wettersbach zur Berufung sachkundiger Einwohner*innen der Ortschaft Wettersbach in gemeinderätliche Ausschüsse zur Beratung schulischer Belange von Wettersbach Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wettersbach 18.07.2024 10 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Ortschaftsrat nimmt von den Vorbemerkungen Kenntnis und beschließt, Ortschaftsrätinnen und Ortschaftsräte als Mitglieder in gemeinderätlicher Ausschüsse zur Beratung schulischer Belange von Wettersbach nach Ziff. 32 Abs. 1 der Anlage zur Vereinbarung über die Eingliederung der Ortschaft Wettersbach in die Stadt Karlsruhe jeweils erst nach Vorliegen eines konkreten Falles zu wählen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen In Ziff. 32 Abs. 1 der Anlage zur Vereinbarung über die Eingliederung der Ortschaft Wettersbach in die Stadt Karlsruhe vom 19.07.1973 ist bestimmt, dass, soweit in den gemeinderätlichen Ausschüssen der Stadt Karlsruhe Angelegenheiten beraten werden, die die schulischen Belange von Karlsruhe- Wettersbach unmittelbar berühren, auf Vorschlag des Ortschaftsrates jeweils drei sachkundige Einwohner*innen von Karlsruhe-Wettersbach zugezogen werden sollen. Bei der Besprechung der Vertreter*innen aller im neuen Ortschaftsrat vertretenen Fraktionen am 27.06.2024 wurde Übereinstimmung dahingehend erzielt, dass der Ortschaftsrat von den Vorbemerkungen Kenntnis nimmt und beschließt, Ortschaftsräte als Mitglieder in gemeinderätliche Ausschüsse zur Beratung schulischer Belange von Karlsruhe-Wettersbach nach Ziff. 32 Abs. 1 der Anlage zur Vereinbarung über die Eingliederung der Ortschaft Wettersbach in die Stadt Karlsruhe jeweils erst nach Vorliegen eines konkreten Falles zu wählen Beschluss: Der Ortschaftsrat beschließt, Ortschaftsrätinnen und Ortschaftsräte als Mitglieder in gemeinderätliche Ausschüsse zur Beratung schulischer Belange von Wettersbach nach Ziff. 32 Abs. 1 der Anlage zur Vereinbarung über die Eingliederung der Ortschaft Wettersbach in die Stadt Karlsruhe jeweils erst nach Vorliegen eines konkreten Falles zu wählen.