Vorschlag des Ortschaftsrates Wettersbach zur Berufung von sachverständigen Vertretungen des Ortschaftsrates Wettersbach in den Umlegungsausschuss der Stadt Karlsruhe
| Vorlage: | 2024/0623 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 04.06.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Wettersbach |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Ortschaftsrat Wettersbach - konstituierende Sitzung (öffentlich)
Datum: 18.07.2024
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0623 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Ortsverwaltung Wettersbach Vorschlag des Ortschaftsrates Wettersbach zur Berufung von sachverständigen Vertretungen des Ortschaftsrates Wettersbach in den Umlegungsausschuss der Stadt Karlsruhe Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wettersbach 18.07.2024 9 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Ortschaftsrat benennt vier Mitglieder als sachkundige Einwohner der betroffenen Stadtteile mit Ortschaftsverfassung zur Entsendung in den Umlegungsausschuss. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Gemäß § 3 Abs. 1 Ziff. 4 der Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe wurde der Umlegungsausschuss als beschließender Ausschuss des Gemeinderats gebildet. Er ist gemäß § 8 der Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe für die von der Umlegungsstelle bei Durchführung von Umlegungen nach den §§ 45 ff. und vereinfachten Umlegungsverfahren nach den §§ 80 ff. des Baugesetzbuches (BauGB) zu treffenden Entscheidungen zuständig. Der Umlegungsausschuss besteht aus dem oder der Vorsitzenden sowie 14 Mitgliedern des Gemeinderats. Bei Bedarf werden beratende Sachverständige sowie sachkundige Einwohner aus den betroffenen Stadtteilen mit Ortschaftsverfassung hinzugezogen. Hierzu sind vier sachkundige Einwohner aus Wettersbach zu entsenden. Beschluss: Der Ortschaftsrat benennt Harald Ehrler Ursula Seliger Jessica Rabenschlag Peter Fehst als Mitglieder für den Umlegungsausschuss.