Vorschlag des Ortschaftsrates Wettersbach zur Berufung einer sachverständigen Vertretung des Ortschaftsrates Wettersbach in den Gutachterausschuss der Stadt Karlsruhe
| Vorlage: | 2024/0622 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 04.06.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Wettersbach |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Ortschaftsrat Wettersbach - konstituierende Sitzung (öffentlich)
Datum: 18.07.2024
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0622 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Ortsverwaltung Wettersbach Vorschlag des Ortschaftsrates Wettersbach zur Berufung einer sachverständigen Vertretung des Ortschaftsrates Wettersbach in den Gutachterausschuss der Stadt Karlsruhe Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wettersbach 18.07.2024 8 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Ortschaftsrat schlägt für die Wahl in den Gutachterausschuss eine Vertretung sowie eine Ersatzvertretung vor. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Der Gutachterausschuss wird nach § 192 ff. Baugesetzbuch gebildet. Zu diesem Ausschuss werden die sachverständigen Vertreter der eingegliederten Stadt- und Ortsteile bei Bedarf hinzugezogen, d.h. vor allem, wenn es um die Festsetzung von Bodenrichtwerten in einem der Stadt- oder Ortsteile geht. Sie sind in diesem Ausschuss in beratender Funktion tätig. Die Bestellung der sachverständigen Vertreter der eingegliederten Stadtteile erfolgt auf Grund der Vereinbarungen in den Eingliederungsverträgen. Sie werden in den jeweiligen Ortschaftsräten benannt bzw. gewählt und sodann der Grundstücksbewertungsstelle für die Aufnahme im Gutachterausschuss mitgeteilt. In Ziff. 45 der Anlage zur Vereinbarung über die Eingliederung der Gemeinde Wettersbach in die Stadt Karlsruhe vom 19.07.1973 ist bestimmt, dass die Grundstückswertermittlung für Karlsruhe-Wettersbach von der Stadt aus mitbearbeitet wird, wo die vorgeschriebene Kaufpreissammlung und ein Gutachterausschuss bestehen. Zu den Beratungen des Gutachterausschusses wird im Einzelfall eine Vertretung des Ortschaftsrates als Sachverständiger zugezogen. Die Beschlussfassung des Ortschaftsrates über den Vorschlag zur Berufung einer sachverständigen Vertretung des Ortschaftsrates im Gutachterausschuss der Stadt Karlsruhe erfolgt nach den Grundsätzen des § 37 Abs. 7 GemO. Wegen der weiteren Einzelheiten über die Abstimmung verweisen wir auf unsere entsprechenden Ausführungen zu Tagesordnungspunkt 2 dieser Sitzung. Da Vorzuschlagende aus der Mitte des Ortschaftsrates zu wählen sind, ist in analoger Anwendung des § 18 Abs. 3 Satz 2 GemO während der Wahlhandlung keine Befangenheit gegeben. Beschluss: Der Ortschaftsrat benennt Harald Ehrler______________ als Vertretung sowie Ursula Seliger______________ als Ersatzvertretung für den Gutachterausschuss.