Neues Vergabeverfahren zur Erweiterung des Vollservices bei der Wertstoffsammlung
| Vorlage: | 2024/0618/2 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 16.07.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Team Sauberes Karlsruhe |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich) - Verabschiedung Gemeinderat
Datum: 16.07.2024
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Beratung im Fachgremium/Arbeitskreis
- Haupt- und Finanzausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 17.09.2024
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: verwiesen in den Gemeinderat
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 24.09.2024
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: keine Abstimmung
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Ergänzungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0618/2 Eingang: 15.07.2024 Neues Vergabeverfahren zur Erweiterung des Vollservices bei der Wertstoffsammlung Ergänzungsantrag: CDU Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 16.07.2024 14.1 Ö Entscheidung Haupt- und Finanzausschuss 17.09.2024 3 Ö Beratung Gemeinderat 24.09.2024 20.1 Ö Entscheidung Die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe beantragt: 1. Die Stadtverwaltung stellt vor, welche Maßnahmen sie zwischenzeitig eingeleitet hat, um die Zahl der 6.164 aus dem Vollservice herausfallenden Objekte auf ein Minimum zu reduzieren: Wie viele Abfallsammelplätze wurden zwischenzeitig für die betroffenen Haushalte errichtet und wo (Darstellung auf einer Karte)? Wie viele Objekte fallen derzeit noch aus dem jetzt vorliegenden Angebot heraus? 2. Die Stadtverwaltung informiert die Eigentümerinnen und Eigentümer der verbliebenen Objekte über die Möglichkeiten eines Hausmeisterservices und begleitet die Einrichtung weiterer Abfallsammelplätze proaktiv. In regelmäßigen Abständen berichtet die Stadtverwaltung im entsprechenden Gremium über die Anzahl eingerichteter Sammelplätze und die Zahl nicht vom Vollservice erfasster Objekte. 3. Auf Antrag bietet die Stadtverwaltung Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zur Rückzahlung entrichteter Abfallgebühren an, sofern diese nachweisen können, dass ihre Wertstofftonne trotz der Vollservice-Leistung nicht geleert wurde. 4. Die Stadtverwaltung hält das beauftragte Unternehmen K + G dazu an, sich zur Einhaltung der vereinbarten Abholzeiten zu verpflichten, und erhebt bei wiederholten Verstößen gegen die Abfallentsorgungssatzung (bspw. hinsichtlich ordnungsgemäß abgestellter aber nicht geleerter Behälter) entsprechende Schadenersatzforderungen. 5. Die Stadtverwaltung erweitert „KA Feedback“ dahingehend, dass Bürgerinnen und Bürger per Foto-Upload nachweisen können, dass ihre Wertstofftonne trotz ordnungsgemäßer Aufstellung nicht fristgerecht oder überhaupt nicht geleert wurde. Die Beschwerde geht daraufhin automatisiert K + G sowie der Stadtverwaltung zu. Die Stadt erfasst die Zahl der gemeldeten Beschwerden und berichtet im entsprechenden Ausschuss darüber. 6. Die Stadtverwaltung informiert das zuständige Gremium frühzeitig über den Beginn des neuen Vergabeverfahrens für das Jahr 2026. – 2 – Sachverhalt / Begründung Als CDU-Fraktion erkennen wir die Bemühungen der Stadtverwaltung an, dem seit Januar 2024 bestehenden Chaos bei der Wertstoffsammlung wieder Herr zu werden. Gleichwohl sehen wir an keiner Stelle der Beschlussvorlage, inwiefern unser Änderungsantrag aus der Gemeinderatssitzung vom 19. März 2024 Berücksichtigung gefunden hat – obwohl dies protokollarisch festgehalten und zugesagt wurde. Im Änderungsantrag haben wir die Stadtverwaltung zu Nachverhandlungen mit dem Unternehmen K + G aufgefordert, um auch für die damals verbliebenen 6.164 Objekte eine Lösung zu finden, die aufgrund baulicher Hindernisse aus dem Vollservice herausfallen. Nun ist völlig unklar, ob Nachverhandlungen mit welchem Ergebnis stattgefunden haben und welche Maßnahmen die Stadtverwaltung zwischenzeitig eingeleitet hat, um die Zahl dieser Objekte auf ein Minimum zu reduzieren. Gleichzeitig reißen auch die Beschwerden nicht ab, dass Wertstofftonnen überhaupt nicht oder erst Tage nach dem vereinbarten Abfuhrtermin geleert wurden, obwohl sie ordnungsgemäß aufgestellt wurden. In beiden Fällen sehen wir eine klare Fürsorgepflicht der Stadt Karlsruhe gegenüber ihren steuerzahlenden Bürgerinnen und Bürgern. Lösungen müssen her. Aus diesem Grund beantragen wir oben aufgeführte Maßnahmen. Unterzeichnet von: Stadtrat Detlef Hofmann Stadtrat Sven Maier Stadtrat Dr. Thomas Müller
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0618/2 Verantwortlich: Dez. Dienststelle: Team Sauberes Karlsruhe Neues Vergabeverfahren zur Erweiterung des Vollservices bei der Wertstoffsammlung Ergänzungsantrag: CDU Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 16.07.2024 14.1 Ö Entscheidung Haupt- und Finanzausschuss 17.09.2024 3 Ö Beratung Gemeinderat 24.09.2024 20.1 Ö Entscheidung Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16. Juli 2024 beschlossen, vorbehaltlich des für die Stadt positiven Ausgangs des Nachprüfungsverfahrens, das Angebot der Firma Knettenbrech und Gurdulic Service GmbH & Co.KG (K + G) für eine Erweiterung des Vollservices anzunehmen. Die Verwaltung wurde ermächtigt, - im Fall des erfolgreichen Abschlusses des Nachprüfungs- oder Beschwerdeverfahrens - den diesbezüglichen Zuschlag zu erteilen und einen entsprechenden Vertrag abzuschließen. Für den Ergänzungsantrag der CDU vom 15. Juli 2024 wurde seitens der Verwaltung eine Stellungnahme vorgelegt. Der Ergänzungsantrag wurde in den Hauptausschuss am 17. September 2024 verwiesen. Nunmehr hat die Vergabekammer, nachdem ein Nachprüfungsverfahren durch einen Mitbewerber eingeleitet worden war, der Stadt Karlsruhe den Vertragsschluss mit K+G untersagt. Nach eingehender Prüfung des Beschlusses hat sich die Stadt gegen die Einlegung einer Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) entschieden. Dies erfolgte auch vor dem Hintergrund, dass direkt nach der Mitteilung der Vergabekammer K+G zudem öffentlich angekündigt hatte, bei verschlossenen Haus- und Hoftüren zukünftig nicht mehr zu klingeln. Die Stadt hatte im Vorfeld wiederholt schriftlich darauf hingewiesen, dass das durchgängige Klingeln auch im Falle und während der Durchführung eines möglichen Beschwerdeverfahrens dringend geboten ist. Die Stadtverwaltung nimmt diese und weitere in den letzten Monaten festgestellte Minderleistungen von K+G nun zum Anlass, rechtliche Schritte gegen das Entsorgungsunternehmen zu prüfen. Die Stadtverwaltung wird dem Gemeinderat in seiner Sitzung am 24. September 2024 Vorschläge zum weiteren Vorgehen in Sachen Wertstofferfassung machen. Aufgrund des dargestellten aktuellen Sachverhaltes und der Zusagen der Stadtverwaltung wird empfohlen, den Ergänzungsantrag als erledigt zu betrachten. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – 1. Die Stadtverwaltung stellt vor, welche Maßnahmen sie zwischenzeitig eingeleitet hat, um die Zahl der 6.164 aus dem Vollservice herausfallenden Objekte auf ein Minimum zu reduzieren: Wie viele Abfallsammelplätze wurden zwischenzeitig für die betroffenen Haushalte errichtet und wo (Darstellung auf einer Karte)? Wie viele Objekte fallen derzeit noch aus dem jetzt vorliegenden Angebot heraus? Das Team Sauberes Karlsruhe steht im ständigen Kontakt zu Wohnungsbaugesellschaften sowie Eigentümerinnen und Eigentümern, um bei der Überarbeitung von Behälterstandplätzen zu unterstützen und zu beraten. Dabei werden verschiedene Strategien durch verschiedene Akteure verfolgt. Eine große Wohnungsbaugesellschaft hat mittlerweile die komplette Bereitstellung der Wertstofftonnen ab 27 Metern und mehr als einer Stufe vergeben. Eine andere Wohnungsbaugesellschaft verfolgt den Ansatz der baulichen Überarbeitung der Standplätze. Das Team Sauberes Karlsruhe selbst kann keine baulichen Veränderungen auf privaten Flächen vornehmen, um Abfallsammelplätze zu errichten. Das Team Sauberes Karlsruhe erhält dabei keine genaue Rückmeldung über die objektspezifisch eingeleiteten Maßnahmen und kann daher keine Aussage treffen, wie viele Objekte derzeit aus dem vorliegenden Angebot herausfallen. 2. Die Stadtverwaltung informiert die Eigentümerinnen und Eigentümer der verbliebenen Objekte über die Möglichkeiten eines Hausmeisterservices und begleitet die Einrichtung weiterer Abfallsammelplätze proaktiv. In regelmäßigen Abständen berichtet die Stadtverwaltung im entsprechenden Gremium über die Anzahl eingerichteter Sammelplätze und die Zahl nicht vom Vollservice erfasster Objekte. Die Stadtverwaltung informiert bereits seit Beginn der Wertstoffproblematik in ihrer Öffentlichkeitsarbeit über die Möglichkeit eines Hausmeisterservices. Zuletzt wurde dies im Pressegespräch vom 27. März thematisiert und in einer Pressemitteilung vom 28. März nochmals öffentlich kommuniziert. Auch wird bei persönlichen Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Eigentümerinnen und Eigentümern auf diese Dienste hingewiesen. Weiterhin steht das Team Sauberes Karlsruhe beratend bei der Errichtung neuer Abfallsammelplätze bereit. Je nach Ausgang des Vergabeverfahrens wird die Stadtverwaltung die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer nochmals gesondert informieren. Wie unter Punkt 1 beschrieben wird die Stadtverwaltung nicht laufend über die baulichen Veränderungen der Standplätze insbesondere im Hinblick auf Wertstoff informiert. Sie wird aber über den ihr bekannten Sachstand sowie über Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern regelmäßig im Ausschuss informieren. 3. Auf Antrag bietet die Stadtverwaltung Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zur Rückzahlung entrichteter Abfallgebühren an, sofern diese nachweisen können, dass ihre Wertstofftonne trotz der Vollservice-Leistung nicht geleert wurde. Die Abfallgebührensatzung der Stadt Karlsruhe sieht grundsätzlich keine Erhebung von Einzelgebühren für die verschiedenen Abfallarten beziehungsweise Leistungen im Behältersystem vor. Das heißt, es erfolgt keine Bewertung einzelner Objekte oder Auswertung des Nutzungsverhaltens einzelner Bürgerinnen und Bürger. Viel mehr wird die Abfallgebühr der Stadt Karlsruhe im Rahmen einer Einheitsgebühr erhoben. Die Gebührenhöhe bemisst sich am Gesamtaufwand aller Entsorgungsleistungen pro Kalenderjahr und ist abhängig vom Volumen der gestellten Restmüllbehälter. Mit der Erhebung der Gebühr erhalten die Bürgerinnen und Bürger nicht nur die Leerung ihrer Restmüllbehälter, sondern auch die Leerung der Behälter aller anderen Abfallfraktionen sowie zahlreiche weitere Leistungen, wie beispielsweise die Nutzung der Wertstoffhöfe. Daher ist – 3 – eine Teilreduktion der Abfallgebühren - unabhängig davon, dass dabei auch die einzelnen Gebührenbescheide angepasst werden müssten -, nicht vorgesehen und auf einfachen Antrag auch nicht möglich. Die Erhebung der Abfallgebühren inkludiert auch grundsätzlich nur einen kleinen Teil der gebührenfähigen Kosten für die Leerung und Entsorgung des kommunalen Anteils der Wertstoffbehälter (der Anteil stoffgleicher Nichtverpackungen). 4. Die Stadtverwaltung hält das beauftragte Unternehmen K + G dazu an, sich zur Einhaltung der vereinbarten Abholzeiten zu verpflichten, und erhebt bei wiederholten Verstößen gegen die Abfallentsorgungssatzung (bspw. hinsichtlich ordnungsgemäß abgestellter aber nicht geleerter Behälter) entsprechende Schadenersatzforderungen. Das Team Sauberes Karlsruhe steht im regelmäßigen Austausch mit K+G sowie der Firma Landbell als Vertreter der Betreiber Dualer Systeme, um für eine dauerhafte Verbesserung der Situation zu sorgen. Im Einvernehmen mit den BDS werden konkrete Schritte und Maßnahmen gegenüber K + G geprüft und erwogen. In den Gesprächen mit K+G, die in den letzten Tagen geführt wurden, wurde mit Nachdruck die zuverlässige Erbringung der Leistung inklusive einer entsprechenden Öffentlichkeitsarbeit und Erreichbarkeit gefordert. 5. Die Stadtverwaltung erweitert „KA Feedback“ dahingehend, dass Bürgerinnen und Bürger per Foto-Upload nachweisen können, dass ihre Wertstofftonne trotz ordnungsgemäßer Aufstellung nicht fristgerecht oder überhaupt nicht geleert wurde. Die Beschwerde geht daraufhin automatisiert K + G sowie der Stadtverwaltung zu. Die Stadt erfasst die Zahl der gemeldeten Beschwerden und berichtet im entsprechenden Ausschuss darüber. Das Team Sauberes Karlsruhe nimmt den Vorschlag, das ka-feedback um eine Möglichkeit zur Erfassung von Beschwerden zur Wertstofftonne zu erweitern, zur Kenntnis und wird recherchieren, ob und in welcher Form dieser umgesetzt werden kann. Derzeit wird das ka- feedback neu aufgesetzt, daher ist eine konkrete Antwort zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich. Hierzu wird im zuständigen Betriebsausschuss berichtet. Es wird empfohlen, den Antrag mit der Zusage als erledigt zu betrachten 6. Die Stadtverwaltung informiert das zuständige Gremium frühzeitig über den Beginn des neuen Vergabeverfahrens für das Jahr 2026. Die Stadtverwaltung wird das zuständige Gremium frühzeitig über den Verhandlungsstand zur neuen Abstimmungsvereinbarung informieren.
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Extrahierter Text
Niederschrift 1. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss 17. September 2024, 16:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 3 der Tagesordnung: Neues Vergabeverfahren zur Erweiterung des Vollservices bei der Wertstoffsammlung Ergänzungsantrag: CDU Vorlage: 2024/0618/2 Beschluss: Verwiesen in die Gemeinderatssitzung vom 24. September 2024 Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 3 zur Behandlung auf. Er weist auf die überarbei- tete Stellungnahme hin. Das Thema werde auch in der nächsten Gemeinderatssitzung be- handelt. Stadträtin Dr. Dogan (CDU) stellt klar, dass für ihre Fraktion der Antrag nicht erledigt sei. Der Vorsitzende schlägt vor, den Antrag gemeinsam mit der Beschlussvorlage im nächsten Gemeinderat aufzurufen. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, verweist er den Antrag in die nächste Gemeinderatssitzung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 30. September 2024