Neues Vergabeverfahren zur Erweiterung des Vollservices bei der Wertstoffsammlung
| Vorlage: | 2024/0618/1 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 09.07.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Team Sauberes Karlsruhe |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich) - Verabschiedung Gemeinderat
Datum: 16.07.2024
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0618/1 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: Team Sauberes Karlsruhe Neues Vergabeverfahren zur Erweiterung des Vollservices bei der Wertstoffsammlung Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Hauptausschuss 02.07.2024 14 N Vorberatung Gemeinderat 16.07.2024 14 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss, vorbehaltlich des für die Stadt positiven Ausgangs des Nachprüfungs- oder eines etwaigen Beschwerdeverfahrens, das Angebot der Firma Knettenbrech und Gurdulic Service GmbH & Co.KG (K + G) anzunehmen. Die Verwaltung wird ermächtigt, - im Fall des erfolgreichen Abschlusses des Nachprüfungs- oder Beschwerdeverfahrens - den diesbezüglichen Zuschlag zu erteilen und einen entsprechenden Vertrag abzuschließen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 2.843.890,56 € Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: 2024: 477.831,41 € + 295.459,15 (Rüstkosten) 2025: 1.035.300,00 € 2026: 1.035.300,00 € Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☒ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Die Betreiber Dualer Systeme (BDS) haben im Zuge der Umsetzung des Verpackungsgesetzes und auf Grundlage der zwischen der Stadt Karlsruhe und den BDS geschlossenen Abstimmungsvereinbarung die Verantwortung für die Sammlung der Wertstoffe zum 1. Januar 2024 übernommen. Daraufhin haben die BDS die Sammlung der Wertstoffe europaweit ausgeschrieben und an die Firma Knettenbrech und Gurdulic (K+G) vergeben. Kurze Zeit nach der Übernahme der Wertstoffsammlung durch K+G stellte sich allerdings heraus, dass eine nachträgliche Präzisierung des Vollservices in Karlsruhe notwendig ist. Während die Stadt Karlsruhe im Sinne eines bürgerorientierten kommunalen Dienstleisters den Vollservice bei den Fraktionen Restmüll, Bioabfall und Altpapier und bis Ende 2023 auch bei den Wertstoffen sehr kundenfreundlich ausgelegt hat und sämtliche Tonnen auch über Treppen, größere Entfernungen und Steigungen geleert hat, orientiert sich K+G beim Vollservice eng an der Definition der Gestaltung von Behälterstandplätzen in der Karlsruher Abfallentsorgungssatzung. In Verhandlungen mit K+G wurde der Vollservice präzisiert. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 19. März 2024 beschlossen, das entsprechende Angebot über die präzisierten Vollserviceleistungen bei der Wertstoffsammlung mit Wegstrecken bis zu 27 m und einer Treppenstufe sowie Klingeln für ein Entgelt in Höhe von 870.000 Euro netto pro Jahr bis zum 31.12.2026 anzunehmen. Im Zuge der Umsetzung des Gemeinderatsbeschlusses hat ein Mitbewerber der Firma K+G im Ausschreibungsverfahren der BDS eine Verfahrensrüge erhoben und dann einen Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer gestellt. Die Vergabekammer hat die Stadt bei fortbestehender Vergabeabsicht verpflichtet, über die Wahl der Verfahrensart unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Vergabekammer neu zu entscheiden und die Entscheidung sorgfältig zu begründen. Demnach muss konkret dargelegt werden, warum und mit welcher Vergabeverfahrensart die benötigten Beschaffungen durchgeführt werden sollen. Auch müssen alle Maßnahmen des Auftraggebers, in denen dieser Wertung- und Beurteilungsspielräume ausfüllt, dokumentiert werden. Die Wahl der Verfahrensart muss zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe der Angebote geprüft und unter Einhaltung der Voraussetzungen des §14 Abs.4 VgV abgewogen sein. Die Stadt Karlsruhe hat, da die Vergabeabsicht weiterhin fortbesteht, ein Verfahren gemäß den Vorgaben des Vergaberechts und der Vergabekammer durchgeführt. I. Ausschreibungsgegenstand Die Stadt Karlsruhe - Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe - als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger möchte für die im Auftrag der Betreiber Dualer Systeme (BDS) von der Knettenbrech und Gurdulic Service GmbH & Co. KG (K+G) durchgeführte Leerung der Wertstoffbehälter im Karlsruher Stadtgebiet eine Erweiterung des Vollservices vergeben. Die Ausschreibung wird durch die Aufhebung des ursprünglichen Vergabeverfahrens durch ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer notwendig. Gegenstand der Ausschreibung ist die Erweiterung des im Stadtgebiet erbrachten Vollservices für Wertstofftonnen von bisher 15 Meter und stufenlos auf 27 Meter und eine Stufe inklusive des Klingelns an geschlossenen Haustüren. Auf die Gemeinderatsvorlage vom 19.03.2024 wird verwiesen. Die Vergabe hat eine Laufzeit vom 17.07.2024 bis zum 31.12.2026. Zwischen der Stadt Karlsruhe und dem aktuellen Entsorger K+G besteht bereits ein „Vertrag über die Konditionen und Vergütung für die Miterfassung der stoffgleichen Nichtverpackungen (Wertstofftonne) im Rahmen der Sammlung von Leichtverpackungen gem. § 14 Abs. 1 VerpackG“. Dieser hängt maßgeblich mit der zu – 3 – vergebenden Leistung zusammen, da die dortige Vollserviceleistung erweitert werden soll. Sollte dieser bestehende Vertrag außerordentlich vor dem 31.12.2026 enden, endet der nun abzuschließende Vertrag zum selben Zeitpunkt. II. Art der Vergabe Die Ausschreibung der Dienstleistung erfolgte im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 119 Abs. 5 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b und c sowie § 17 Vergabeverordnung (VgV). Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b und c VgV kann eine Vergabe im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden, wenn der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, weil b) aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist oder c) wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten. So liegt hier der Fall. Die Leistung kann nur von dem aktuell mit K+G als mit der Erfassung beauftragten Entsorgungsunternehmen durchgeführt werden, da nur diese als Eigentümerin der Behälter über die Möglichkeit der Durchführung der Vollserviceleistung verfügt und somit mit dem Eigentum an den Abfallbehältern ein Ausschließlichkeitsrecht innehat. Darüber hinaus kann die Leistung nur von dem aktuell mit der Erfassung beauftragten Entsorgungsunternehmen durchgeführt werden, da die erforderlichen Leistungen so eng mit den bereits bestehenden Leistungen verbunden sind, dass die Ausführung durch einen Dritten nicht in Betracht kommt. Die Firma K+G hat für die Durchführung der ihr übertragenen Dienstleistungen das Eigentum an den Wertstofftonnen von der Auftraggeberin erworben, um den Entsorgungsauftrag bestmöglich ausführen zu können. Dieses Eigentum stellt ein ausschließliches Recht dar. Als Eigentümerin der Wertstofftonnen verfügt K+G über eine umfassende Sachherrschaft i.S.d. § 903 BGB, kraft derer sie nach Belieben mit diesen verfahren darf und andere von jeder Einwirkung ausschließen darf. Sie hat daher allein die Berechtigung zur wirtschaftlichen Verwertung und kann Einwirkungen, wie etwa die Wegnahme oder die Benutzung der Sache, verbieten. Soweit also K+G als aktueller Erfasser und Eigentümerin der Behälter sich das Recht zur konkreten Nutzung vorbehalten kann und will, besteht insofern ein Alleinstellungsmerkmal, dass K+G mit der Leistung beauftragt werden kann und muss. Denn im Umkehrschluss ist die Stadt vielmehr daran gehindert, den Auftrag überhaupt einem anderen Unternehmen zu erteilen. Die Auftraggeberin war hinsichtlich der Feststellung der objektiven Voraussetzungen des Ausnahmetatbestandes des § 14 Abs. 4 Nr. 2 c) damit kein Ermessen eröffnet. Ergänzend ist auch allein die Firma K+G technisch in der Lage, den vorgesehenen Dienstleistungsauftrag der Antragsgegnerin zu erfüllen, sodass die Voraussetzungen des Ausnahmetatbestandes nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV gegeben sind. Kern der Ausnahmevorschrift des Abs. 4 Nr. 2 lit. b) ist der Gedanke, dass in bestimmten Konstellationen aus objektiven Gründen ein Wettbewerb nicht besteht, weil aufgrund bestimmter äußerer Umstände nur ein Anbieter beziehungsweise Unternehmen für die Leistungserbringung in Betracht kommt. In diesem Falle soll es weder dem Auftraggeber noch anderen Interessenten zugemutet werden, einen letztlich fruchtlosen Bieterwettbewerb durchzuführen, dessen Ergebnis ohnehin zwingend vorgezeichnet ist. Die Leistung kann nur von dem aktuell mit der Erfassung beauftragten Entsorgungsunternehmen durchgeführt werden, da die erforderlichen Leistungen so eng mit den bereits bestehenden Leistungen verbunden sind, dass die Ausführung durch einen Dritten nicht in Betracht kommt. Denn die Firma K+G hat aufgrund der ohnehin von ihr durchgeführten Entleerung der Wertstofftonnen plus eines An- und Abtransports der Tonnen über eine Distanz von bis zu 15 Metern eine besondere Befähigung für die Durchführung der hier in Rede stehenden zusätzlichen Dienstleistung. Es ist – 4 – aufgrund der äußeren Umstände schon weder vorstellbar noch praktisch umsetzbar, dass ein anderes Unternehmen die Wertstofftonnen der Firma K+G die zusätzlichen hier zu vergebenen Transportmeter bewegt und sie dann an anderer Stelle bereitstellt, damit ein Mitarbeitender der Firma K+G den restlichen, vom Vertrag mit BDS umfassten Transport, erbringt, die Tonnen entleert, sie wiederum 15 Meter zurückfährt, um dann vom Mitarbeitenden des anderen Unternehmens bis zum endgültigen Abstellpunkt transportiert zu werden. Somit bestehen objektive Gründe dafür, dass ein Wettbewerb nicht besteht. Die Beteiligung anderer Unternehmen an dem Vergabeverfahren hatte zwangsläufig für diese nur ins Leere laufen können, da das Ergebnis der Beauftragung der Beigeladenen ohnehin zwingend vorgezeichnet gewesen ist. Allein K+G hat die faktische Befähigung, das Handling der Wertstofftonnen durchzuführen. Ihr kommt aufgrund der Tatsache, dass sie bereits die Kerndienstleistungen erbringt, die faktische Stellung vergleichbar eines Monopolisten zu. Die Einladung zur Abgabe eines ersten Angebotes erfolgte am 13. Juni 2024 über das elektronische Vergabeinformationssystem „subreport ELVIS“. Bis zum Ende der Angebotsfrist am 18. Juni 2024 ging ein Angebot form- und fristgerecht ein. Das Angebot wurde in der ersten Verhandlungsrunde am 20. Juni 2024 verhandelt. Am 24. Juni 2024 erfolgte dann die Einladung zum zweiten Angebot. Bis Ende der Angebotsfrist am 26. Juni 2024 wurde das Angebot erneuert und wie folgt finalisiert. Nr. Firma Wertungsergebnis (Preis) 1 Knettenbrech und Gurdulic Service GmbH & Co. KG 2.843.890,56 Euro, brutto III. Prüfung und Wertung der Angebote Das 2. Angebot wurde formal, rechnerisch und fachlich von der Zentralen Vergabestelle und dem Eigenbetrieb TSK geprüft. Das Angebot ist wertbar. In Anbetracht aller Alternativen ist dieses Angebot die kostengünstigste Variante. Weder eine Erbringung der Leistung durch TSK noch die Beauftragung eines Dritten zur Bereitstellung der Behälter stellt eine wirtschaftlichere, praktikable und einfachere Lösung dar. Die Kosten sind dabei voraussichtlich zu 36,5 % (entspricht dem kommunalen Anteil der Wertstoffsammlung) aus dem Gebührenhaushalt und zu 63,5 % aus dem Steuerhaushalt zu decken. Die Annahme einer Präzisierung des Vollservices führt zu einer Serviceerweiterung im Vergleich zur aktuellen Situation bei vielen Bürgerinnen und Bürgern und schafft darüber hinaus Klarheit für alle Betroffenen. Die Gegenfinanzierung von 2.843.890,56 Euro kann derzeit nicht konkret aufgezeigt werden, jedoch hat TSK den Auftrag, einen Gegenfinanzierungsvorschlag im Laufe des Jahres 2024 zu erarbeiten, um die Vorgaben des Regierungspräsidiums sicherzustellen. Die Vergabezuständigkeit für die Auftragsvergabe für Lieferungen und Leistungen ab 2 Millionen Euro liegt gemäß Betriebssatzung des Eigenbetriebs Team Sauberes Karlsruhe - Abfallwirtschaft und Stadtreinigung - sowie Anlage 1 a - Wertgrenzen beim Gemeinderat. Die Bekanntmachung, dass der Auftrag vergeben werden soll, wird gemäß § 135 Abs. 3 GWB vor Auftragsvergabe im Amtsblatt der europäischen Union erfolgen. – 5 – Vergabevorschlag Unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien wird der Zuschlag nach § 127 Absatz 1 GWB in Verbindung mit § 58 Absatz 1 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das alleinige Zuschlagskriterium ist der Preis (Gesamtwertungssumme brutto). Es wird daher vorgeschlagen, der Firma Knettenbrech und Gurdulic Service GmbH & Co. KG, Wiesbaden den Zuschlag zu erteilen, vorbehaltlich des für die Stadt positiven Ausgangs des Nachprüfungsverfahrens. Ein Mitbewerber im ursprünglichen Vergabeverfahren hinsichtlich der Sammlung der Wertstofftonne hat mit anwaltlichem Schreiben vom 6. Juli 2024 die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb mit der Behauptung gerügt, das zugrunde gelegte Alleinstellungsmerkmal nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) und ergänzend aus lit. c) VgV, existiere nicht, sodass dann die beabsichtigte Auftragsvergabe rechtswidrig sei. Die Stadt hat auf die Rüge erwidert und mitgeteilt, an der Vergabeabsicht, vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats festhalten zu wollen. Ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer wurde mittlerweile eingeleitet. Die Stadt wird dem Nachprüfungsantrag entgegentreten. Es wird davon ausgegangen, dass die Vergabekammer innerhalb der nächsten fünf Wochen eine Entscheidung treffen wird. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss, vorbehaltlich des für die Stadt positiven Ausgangs des Nachprüfungsverfahrens, das Angebot der Firma Knettenbrech und Gurdulic Service GmbH & Co.KG (K + G) anzunehmen. Die Verwaltung wird ermächtigt, - im Fall des erfolgreichen Abschlusses des Nachprüfungs- oder Beschwerdeverfahrens - den diesbezüglichen Zuschlag zu erteilen und einen entsprechenden Vertrag abzuschließen
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Niederschrift 66. Plenarsitzung des Gemeinderates 16. Juli 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 14 der Tagesordnung: Neues Vergabeverfahren zur Erweiterung des Vollservices bei der Wertstoffsammlung Vorlage: 2024/0618/1 Punkt 14.1 der Tagesordnung: Neues Vergabeverfahren zur Erweiterung des Vollservices bei der Wertstoffsammlung Ergänzungsantrag: CDU Vorlage: 2024/0618/2 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss, vorbehaltlich des für die Stadt positiven Ausgangs des Nachprüfungsverfahrens, das Angebot der Firma Knet- tenbrech und Gurdulic Service GmbH & Co.KG (K + G) anzunehmen. Die Verwaltung wird ermächtigt, - im Fall des erfolgreichen Abschlusses des Nachprüfungs- oder Beschwerde- verfahrens - den diesbezüglichen Zuschlag zu erteilen und einen entsprechenden Vertrag abzuschließen Abstimmungsergebnis: Beschlussvorlage: Mehrheitliche Zustimmung (35 Ja, 8 Nein, 2 Enthaltungen) Ergänzungsantrag: Verwiesen in den Hauptausschuss Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 14 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Hauptausschuss am 2. Juli 2024: Da es sich hier doch um eine immer komplexer werdende Geschichte handelt, führt uns Frau Bürgermeisterin Lisbach kurz ein. Bürgermeisterin Lisbach: Sie hatten das Thema Erweiterung des Vollservices oder Präzisie- rung des Vollservices bereits in der Gemeinderatssitzung am 19. März hier beraten und auch eine Erweiterung beschlossen. Damals ging es um ein Angebot der Firma KNETTEN- BRECH + GURDULIC, das damals Wegstrecken bis zu 27 Meter umfasst. Das ist auch das, was heute in dem Angebot, das Ihnen vorliegt oder beziehungsweise zu dem die Be- schlussvorlage erstellt wurde, der Fall ist. Dann ging es noch um eine Treppenstufe – 2 – inklusive des Klingelns an Haus und Hoftüren. Wir wollten damals natürlich den Gemeinde- ratsbeschluss umsetzen, konnten aber den Auftrag an die Firma K+G eben nicht vergeben. Grund war, dass eine Verfahrensrüge erfolgt ist von einem Konkurrenzunternehmen der Firma K+G. Das führte dann zu einem Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer. Die Vergabekammer hat dann entschieden und die Stadt verpflichtet, ein neues Verfahren auf- zusetzen, wenn sie vorhat, den Auftrag weiter zu vergeben und dabei auch über die Wahl der Verfahrensart neu zu entscheiden und diese Entscheidung dann auch sorgfältig zu be- gründen und zu dokumentieren. Jetzt war natürlich unser Ziel, die Gemeinderatsentschei- dung vom 19.03. möglichst auch umzusetzen oder ihr möglichst weitgehend zu entspre- chen. Wir haben ein neues Vergabeverfahren aufgesetzt gemäß den Vorgaben der Verga- bekammer und haben uns dabei auch insbesondere mit der Frage auseinandergesetzt, wel- che Verfahrensart hier zu wählen ist. Jetzt ist es so, dass gemäß Vergaberecht eine Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb dann durchgeführt werden kann, wenn der Auftrag nur von einem ganz bestimmten Unterneh- men erbracht werden kann. Unserer Auffassung nach ist es vorliegend hier der Fall. Zum einen ist die Firma K+G im Besitz der Wertstofftonnen, der Abfallbehälter und hat zumin- dest ein Ausschließlichkeitsrecht. Zum anderen hat auch nur K+G die faktische Befähigung, den erweiterten Vollservice zu erbringen, weil sie bereits die Kerndienstleistung erbringt. Das heißt, die Kerndienstleistung, nämlich grundsätzlich den Vollservice für die Wertstoff- behälter, der ist unumstritten bereits im Auftrag der K+G enthalten. Es geht jetzt um die Erweiterung bzw. Präzisierung, also um den Transport von 15 bis 27 Metern, um die eine Treppenstufe und um das Klingeln an Haus und Hoftür. Diese beiden Leistungen sind un- mittelbar miteinander verknüpft. Die müssen auch zum selben Zeitpunkt erfolgen, also völ- lig synchronisiert sein. Insofern sehen wir nur, dass K+G diese Leistung auch sinnvoll erbrin- gen kann und faktisch nur K+G auch den Auftrag ausführen kann. Deshalb und mit dieser Begründung, die auch sauber dokumentiert ist, hat die Stadt nur K+G zur Abgabe eines neuen Angebotes aufgefordert für diesen erweiterten Vollservice. Das Angebot entspricht inhaltlich dem, was Sie bereits im März auch kannten. Es ist aber dankenswerterweise etwas billiger geworden. Es beläuft sich jetzt auf rund 2,8 Millionen für den Zeitraum. Es ist immer noch ein ordentlicher Preis, bis Ende 2026. Ursprünglich wa- ren das für den Zeitraum dann 3,1 Millionen. Wir haben jetzt noch eine Aktualisierung der Vorlage herumgeschickt. Das hängt damit zu- sammen, dass erneut ein Mitbewerber ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer angestrengt hat. Wir gehen davon aus, dass die Vergabekammer über dieses Verfahren in- nerhalb von fünf Wochen entscheiden wird. Das heißt, wir müssen so lange auch wieder abwarten mit dem Zuschlag. Bis dahin wird der Wertstoff, so ist es mit K+G vereinbart, weiter den Vorgaben der Satzung entsprechend abgeholt, wobei wir natürlich laufend auch jetzt gerade wieder eine deutliche Qualitätsverbesserung des Leerungsservices von K+G einfordern. Das heißt also, wo die Tonnen ebenerdig und höchstens 15 Meter von der Straße entfernt stehen, ist am Abholtag so wie bisher nichts zu veranlassen. In allen ande- ren Fällen müssen wir die Bürger und Bürgerinnen leider weiter bitten, die Behälter am Lee- rungstag möglichst auf dem Gehweg bereitzustellen. Wir bitten Sie, dieser Vorlage so zuzustimmen, damit wir in die Lage versetzt werden, dann K+G den Zuschlag zu erteilen, vorausgesetzt, dass die Vergabekammer in unserem Sinne – 3 – entscheidet, was wir sehr hoffen und was wir meinen, dass wir auch sehr gut begründet haben. Jetzt hat die CDU noch einen Ergänzungsantrag eingereicht, der sich vor allem mit diesen etwas über 6.000 Objekten beschäftigt, die durch diese Präzisierung des Vollservices nicht erfasst sind. Wir haben Ihnen, soweit in der Kürze der Zeit möglich, jetzt noch eine Stel- lungnahme fertiggestellt, in der zumindest dargestellt ist, was wir bereits tun und woran wir auch arbeiten. Wir würden Ihnen aber vorschlagen, das im Hauptausschuss noch ein- mal intensiver zu beraten, weil es doch auch um viele Details geht, und das wird man dann gerne auch mit Ihnen besprechen. Soweit von meiner Seite. Stadträtin Wolf (GRÜNE): Frau Bürgermeisterin Lisbach, erst einmal vielen Dank für die Ein- führung noch einmal. Das ist schon eine ziemlich lange nicht enden wollende Odyssee mit dieser Wertstofftonne. Ich will erst einmal festhalten, dass eigentlich niemand im Gemein- derat diese grundsätzlichen Änderungen wollte, aber 2017 hat sich ein Bundesgesetz ge- ändert. Die Idee war erst einmal nicht schlecht. Verantwortlich für den Verpackungsmüll sollten die Verursachenden sein, und das sind hier die Herstellenden. Aber ich glaube, wir sind uns hier auch absolut einig, dass die GroKo dieses Gesetz einfach sehr schlecht ge- macht hat, denn die Müllentsorgung ist immer noch Teil der Daseinsvorsorge. Dafür wer- den wir als Stadt und auch wir als Gemeinderat verantwortlich gemacht, und dafür wollen wir auch verantwortlich sein. Nur wir dürfen das an der Stelle halt nicht. Dann gab es an manchen Stellen eine unpassende oder eine nicht ganz passende Müllsat- zung. Dann gab es eine schlechte Ausschreibung von BDS/Landbell, und seither gibt es den Streit um diesen Begriff was ist Vollservice. Heute geht es darum, dass K+G unsere Defini- tion von Vollservice an ganz vielen Stellen weitgehend übernimmt. Diesem Kompromiss ha- ben wir hier schon einmal zugestimmt, und es ist sogar ein bisschen günstiger geworden. Wir werden diesem Kompromiss heute wieder zustimmen. Ich finde absolut schlüssig, wie sie das auch noch einmal dargestellt haben, Frau Bürgermeisterin Lisbach, dass kein ande- res Unternehmen diese Aufgabe übernehmen kann. Das wäre wirklich eine absurde Situa- tion, wenn da jemand mitfahren müsste und dann klingeln und die Tonnen von 1,27 Me- ter bis 1,15 Meter mitnehmen müsste und dann an K+G übergeben. Also das ist für uns absolut schlüssig, dass das niemand anders machen kann. Wir hoffen sehr, dass die Verga- bekammer das am Ende auch so sieht. Noch zwei Punkte zum Schluss, es ist in der Tat keine Lösung für alle Haushalte, deswegen auch gut, dass wir im Hauptausschuss noch einmal drüber sprechen und dass wir insge- samt ein neues Konzept für den Vollservice in Karlsruhe neu auflegen. Das ist unsere Auf- gabe für die nächsten Jahre, spätestens bis dieser Vergabezyklus herum ist. Der zweite Punkt ist, die Gegenfinanzierung von diesem Kompromiss ist noch nicht geklärt. Auch da werden vermutlich noch schwierige Entscheidungen auf uns zukommen, aber auch das ist eine Aufgabe für den nächsten Gemeinderat. Der Ergänzungsantrag der CDU wäre für uns dann mit der Antwort der Verwaltung erledigt. Stadtrat Maier (CDU): Ziel muss es sein, dass unsere Bürgerinnen und Bürger den bestmög- lichen Service und das schnellstmöglich erhalten und dass unser TSK gerecht ebenso ver- gleichbar behandelt wird, das als Vorbemerkung. – 4 – Wir haben - Sie, Frau Bürgermeisterin, haben es ausgeführt - seinerzeit schon zugestimmt. Das ist jetzt lediglich ein Update. Folgerichtig stimmen wir auch heute wieder zu. Eine sol- che Nachprüfung, die Klage war ärgerlich, aber ich denke, wir leben in einer Demokratie, wir haben eine Bürokratie, und wenn wir in die Welt um uns herum gucken, dann bin ich manchmal ganz froh, dass es hier Verfahrensschritte gibt, wenn sich jemand ungerecht be- handelt fühlt, dass man auch einmal irgendwo reingrätschen kann. Deswegen müssen wir das ertragen, wie gesagt, ärgerlich, nicht gut, nicht schön, aber in der Sache glaube ich, ein großer Wert, den wir haben und von daher stimmen wir heute zu. Wir haben den Änderungsantrag gestellt, weil wir am Anfang und zwischendrin immer mal wieder den Gedanken hatten, dass die Verwaltung etwas zu wenig Tempo in diese Sache gesteckt hat. Von daher soll und darf das keine Never Ending Story für die Karlsruher Bür- gerinnen und Bürger werden. Zugegebenerweise recht kurzfristig unser Antrag und von daher sind wir erstens dankbar für die ersten Antworten und stimmen auf jeden Fall zu, dass das dann im Hauptausschuss noch einmal vertieft behandelt wird und dann diese Ne- ver Ending Story zu einer hoffentlich guten Geschichte wird und spätestens 2026 wir viel daraus gelernt haben und dann, ich sage es mal einfach so, alles gut wird. Stadtrat Zeh (SPD): Abfall ist ein Millionengeschäft. Das merkt man, wenn hier mit solchen harten Bandagen wie diesem Vergaberecht, Einsprüchen und so weiter, sowohl vorher als auch jetzt für das, was wir heute beschließen, wenn bereits wieder ein Einspruch eingelegt wird. Vergaberecht ist kein einfaches juristisches Thema. Das ist sicherlich Aufgabe von Fachkräften und nicht von uns im Gemeinderat. Wir werden natürlich der neuen Vergabe, die ähnlich ist wie die alte, auch dementsprechend zustimmen. Wir als SPD wollen auch, dass das Verpackungsgesetz geändert wird und wir, die Kom- mune, dafür eindeutig zuständig ist. Wir - die CDU hat es durch die ergänzenden Fragen auf jeden Fall noch einmal deutlich gemacht - lösen zwar für die 41.000 Häuser mit dieser Vereinbarung dann die Probleme, aber über 6.000 bleibt es nach wie vor offen. Aber ei- gentlich - man muss es gerecht sagen - nicht nur für die Wertstofftonne, sondern auch für unseren Restmüll und andere, wo dies dementsprechend steht. Wir setzen uns auch dafür ein, dass die TSK-Mitarbeiter angemessene Arbeitsbedingungen erhalten. Es müssen des- halb die ganzen Standorte, und das ist schon eine große Aufgabe, entsprechend geändert werden. Wichtig ist aber auf jeden Fall auch noch, dass K+G ihre Abholtermine, so wie es auf unse- ren Internetseiten auch veröffentlicht wird, tatsächlich einhält, denn viele stellen ihre Ton- nen dementsprechend raus. Wenn sie erst zwei Tage später abgeholt wird, steht es halt eine ganze Weile draußen, das kann nicht sein. Ebenso muss natürlich die Hotline nach wie vor verbessert werden. Was allerdings bei dem CDU-Ergänzungsantrag auch fehlt, und das ist eigentlich der Kern und die Ursache des ganzen Roten-Tonnen-, Gelben-Tonnen-Prob- lems, die Karlsruher trennen ihren Müll nicht sauber. In der Roten Tonne sind 50 Prozent Schrottmüll drin. Es ist natürlich noch von der alten Tonne teilweise Holz, aber auch eine Babywindel hat da natürlich nichts zu suchen. Man muss auch mal sagen - das hat die BNN auch bis jetzt noch nicht berichtet -, das duale System muss für die Entsorgung des Rest- mülls bezahlen. Das ist nicht durch diese Gebühr, die sie von Verpackungssachen ein- nimmt, tatsächlich abgedeckt. Das wird leider, sage ich für die Zukunft voraus, noch dazu führen, dass viele Tonnen einfach stehenbleiben. Das ist dann der nächste vorprogram- mierte Ärger. – 5 – Abfall bleibt ein Dauerthema, dem ich mich dann leider nicht mehr widmen kann oder Gott sei Dank nicht mehr widmen werde. Ich wünsche den Nachfolgern dementsprechend viel Erfolg beim Thema Abfall. Stadtrat Hock (FDP): Zum Lachen ist mir nicht, auch jetzt nicht nach den Ausführungen von Ihnen, Herr Kollege Zeh, weil es wird einigen Leuten das Lachen ganz gehörig vergehen. Aber eines möchte ich vorwegschicken. Erst einmal bin ich dankbar, Frau Bürgermeisterin, dass Sie sich heute zu der Sache einlassen. Das hat die Karlsruher Bevölkerung auch ver- dient, dass die zuständige Dezernentin zu diesem Punkt spricht. Ich glaube und meine Fraktion glaubt, dass wir nicht so tun können, als ob wir als Verwaltung mit dem Ganzen, wie es jetzt gelaufen ist, nicht viel zu tun haben. Man schiebt es gerne in die Vergabe, und wir mussten das alles umsetzen. Das ist alles richtig, aber ich muss mir für diesen Gemein- derat natürlich und für meine Fraktion schon die Fragen stellen: Haben wir ordentlich mit- gearbeitet bei diesem Prozess? Haben wir ordentlich vorgearbeitet? Haben wir die Dinge benannt, wie sie denn die letzten Jahre von unseren Müllwerkerinnen, Müllwerkern ge- macht wurden? Mitnichten, das muss auch klar gesagt werden. Eines ist auch klar, die In- terpretation, wie es in dieser Stadt so läuft, da hat man gesehen, dass die jetzige Firma das anders auslegt, wie wir das ausgelegt haben. Da frage ich schon, hat man vielleicht in den Wochen der Vorarbeit und der zusammengehörigen Abstimmung vielleicht da das eine oder andere nicht erwähnt, wie es denn die letzten Jahre bei uns lief. Das sind alles Fragen, die sich in diesem Prozess natürlich die Menschen in unserer Stadt auch stellen. Wir kön- nen uns es nicht so einfach machen, jetzt zu sagen, es wird alles gut. Die Anfragen der CDU-Fraktion, der Änderungsantrag dazu, das lese ich alles sehr wohl. Nur auch eines ist klar, für zigtausende Haushalte wird sich mit der neuen Vereinbarung nichts verbessern. Es wird so bleiben. Ich habe das frühzeitig gesagt, das kann man auch gerne nachlesen. Ich glaube nicht, dass die Vergabekammer so positiv, Frau Bürgermeiste- rin, darauf reagiert, wie Sie es jetzt dargestellt haben. Ich bin nicht zuversichtlich, dass die Vergabekammer diesen Punkt so aufnimmt, wie Sie es gerade dargestellt haben. Die Zuver- lässigkeit der Firma, die es jetzt macht, muss man sich auch auf der Zunge zergehen lassen. Da können Sie mit vielen Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt auch gerne sprechen. Die können Ihnen Dinge sagen, die glauben Sie nicht. Und Herr Oberbürgermeister, ich mache es kurz. Meine Fraktion wird diesem Antrag und dieser Vorlage nicht zustimmen. Wir zeigen dieser Vorlage die rote Karte, die Sie mir gleich zeigen wollten. Stadträtin Binder (DIE LINKE.): Ich möchte mich an dieser Stelle zuallererst bei unseren Be- schäftigten und den Müllmännern vom Team Sauberes Karlsruhe bedanken, weil ich glaube, spätestens jetzt können viele Menschen ermessen, was da bislang durch die städti- sche Müllabfuhr an Leistungen erbracht wird von diesen Menschen mit wirklich harter Ar- beit. Deshalb möchte ich mich an der Stelle einfach bei unseren Kolleginnen und Kollegen von der Müllabfuhr bedanken. Die Zuverlässigkeit von KNETTENBRECH + GURDULIC ist gerade schon angesprochen wor- den. Ich sehe noch nicht, dass wir unsere Probleme gelöst kriegen, auch mit dem Nachbes- sern dieser Vergabe und dieses neuen Vertrages. Wir wissen alle, dass nach wie vor noch – 6 – für über 6.000 Standorte das Problem noch nicht gelöst ist, und ob es bei den anderen zu- friedenstellend laufen wird, das sehen wir erst noch. Also ich bin sehr skeptisch. Teil des Problems ist natürlich das duale System als solches. Wir haben es nicht in unserer Hand. Wir müssen eine Zusammenarbeit praktizieren, die einfach absolut katastrophal ist aus meiner Sicht. Für viele Menschen ist das System auch Teil, wie sagt man, einer Unzu- friedenheit, weil sie gar nicht wissen, was passiert denn eigentlich mit ihrem getrennten Müll, und was passiert denn mit dem Zeug, das eigentlich recycelt werden sollte. Wird es recycelt oder landet es irgendwo auf einer Deponie? All das führt dazu, dass die Unzufrie- denheit sehr groß ist. Die Probleme haben wir auch, wenn dieser Vertrag jetzt zustande kommt, noch lange nicht gelöst. Deshalb, wir werden uns jetzt bei dieser Vergabe enthal- ten, weil wir sehen, dass noch ganz vieles behandelt werden muss, ganz viele Probleme zu lösen sind. Ich kann bloß sagen, dann viel Spaß beim weiteren Probleme-Lösen im neuen Gemeinderat. Stadträtin Lorenz (FW|FÜR): Ich nehme es vorweg, wir werden dieser Beschlussvorlage auch nicht zustimmen. Wir haben das letztes Mal auch abgelehnt. Geändert hat sich nur, dass die Dokumentation verbessert oder ausgeweitet wurde. Wir sind nicht zufrieden mit der ganzen Lösung. Und natürlich haben Sie recht, wir werden keinen Anbieter für diese 12 Meter und die eine Stufe extra finden. Das leuchtet mir vollkommen ein. Aber die Grund- satzfrage zu diesem Müllproblem ist, hätte man bei der ursprünglichen Satzungseinrei- chung genau beschrieben, was in Karlsruhe gemacht werden soll, hätte wahrscheinlich ein fremder Dritter auch ein anderes Angebot eingereicht, wie das Geld, was wir jetzt hinter- herwerfen würden. Das ist eigentlich für mich die Grundsatzfrage, die damit nicht gelöst ist, ebenso die Haushalte, für die es noch keine Lösung gibt. Ich möchte aber auch zu bedenken geben, Sie haben das letztes Mal gesagt, und das sehe ich ähnlich, Herr Oberbürgermeister, wir werden überlegen müssen, ob wir diesen Vollser- vice in Zukunft überhaupt aufrechterhalten können und auch wollen. Auf der anderen Seite stehen für uns auch die Mitarbeiter vom TSK, die die weiteren anderen Tonnen in manchen Straßen aus dem dritten Untergeschoss vom Keller hochhieven müssen. Wenn dann ein Kollege noch ausfällt wegen Krankheit und die dann zu uns sagen, nach zwei Jahren haben wir alle Rückenbeschwerden und müssen in Kur, und wir haben eine große Personalfluktuation und auch einen großen Krankenstand, kann das nicht gerecht sein. Da- her sehen wir in dieser Beschlussvorlage nicht die Lösung, die wir uns eigentlich für Karls- ruhe wünschen und die auch zukunftsfähig ist. Wir würden dann eher bevorzugen, wenn tatsächlich komplett neu ausgeschrieben wird mit der richtigen Vorlage, was in Karlsruhe gemacht werden soll. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Eigentlich kann ich mich inhaltlich den Redebeiträgen von Herrn Hock und von der Frau Lorenz anschließen. Dennoch werden wir als AfD heute zu- stimmen, ganz einfach deshalb, weil Frau Lisbach, Sie und TSK, versuchen jetzt, die Situa- tion zu retten, und Sie schlagen uns dafür diesen Weg vor. Ich finde, wir sollten Ihnen dazu die Möglichkeit geben. Wenn es dann wieder nicht funktionieren sollte, dann müssen wir noch einmal darüber reden. Ddann wird es mit der Zustimmung wahrscheinlich auch schwierig werden. Aber unsere Hochachtung dafür, dass Sie versuchen, die Probleme jetzt kurzfristig zu lösen. – 7 – Es ist allerdings richtig, was der Herr Hock und was die Frau Lorenz gesagt haben. Wir ha- ben über Jahre hinweg es vermieden, genau zu beschreiben, was unsere Müllwerker ei- gentlich zu leisten haben. Wir haben festgestellt, als das Team Sauberes Karlsruhe gegrün- det war, dass wir an etlichen Stellen neue Regelungen einführen mussten, weil wir bisher, als es noch das Amt für Abfallwirtschaft war, einfach nicht wirklich die Rechte der Arbeit- nehmer vollständig abgebildet hatten, und das gehört für mich auch dazu. Ich muss sagen, wir gemeinsam als Gemeinderat haben das auch nicht richtig bearbeitet. Ich persönlich wusste von Müllwerkern, die mir erzählt haben, sie müssen am Hirschbuckel die Müllton- nen zwei Stockwerke hochhieven. Wenn man das hört, fragt man sich, wie kann so etwas eigentlich sein, aber wir hätten es eigentlich gemeinsam früher angehen müssen. Wir ha- ben das Ganze auch nicht angefragt, wir haben auch keinen Antrag gestellt dementspre- chend. Deswegen sehe ich uns als Gemeinderat mit in der Schuld. Aber was wir feststellen müssen, wir haben alle gemeinsam, die Verwaltung und der Gemeinderat, dieses Problem, das wir kannten, vor uns hergeschoben. Da meine ich, das Team Sauberes Karlsruhe und die Verwaltung hätte erkennen müssen, dass jetzt mit dieser neuen Situation, wo ein Vertrag geschlossen wird zwischen zwei Leu- ten, zwischen zwei Vertragspartnern, die eigentlich mit uns direkt nichts zu tun haben. Als das sichtbar wurde, dass sich etwas ändert, spätestens da hätte man vonseiten TSK, vonsei- ten der Stadtverwaltung herangehen müssen und hätte diese Dinge definieren müssen. Man hätte sagen müssen, was der Vollservice genau bedeutet. Man hätte dann auch mit den Arbeitnehmern reden müssen, inwieweit man die Regeln ändern muss, und hätte das dann der Bevölkerung auch mitteilen müssen. Da hätte man auch vielleicht noch ein biss- chen mehr Zeit gehabt. Wir haben jetzt das Problem, wir sind jetzt in der Situation, wo das Ganze natürlich aufgeschlagen ist, weil wir uns vorher nicht darum gekümmert haben. Jetzt sind wir unter massivem Zeitdruck, müssen irgendeine Regelung herbeiführen. Das ist genau das Problem, was es so schwierig macht für alle Beteiligten, für die Bürger, die jetzt auf einmal in einer schwierigen Situation sind, und für uns als Verwaltung und für die Mit- arbeiter vom Team Sauberes Karlsruhe. Es wird uns noch eine ganze Weile beschäftigen. Es wäre besser gewesen, wir hätten es im Vorfeld gemacht. Stadtrat Braun (KAL/DIE PARTEI): In aller Kürze, auch wir werden das Vergabeverfahren heute ablehnen. Wir wollen eine Lösung für alle Haushalte und sehen die Lösung, die heute beschlossen werden soll, als einen halbgaren Kompromiss, bei dem der Status quo für viele Haushalte erhalten bleibt, und deswegen lehnen wir ab. Stadträtin Fenrich (parteilos): Es ist meine letzte Haushaltsrede hier in dem Kreis. Da freuen Sie sich auf der linken Seite, ist mir schon klar. Ich wäre, glaube ich, nicht ich, wenn ich nicht doch ein paar kritische Anmerkungen hier machen würde. Wie Sie zu Recht vielleicht auch sagten, Herr Oberbürgermeister, oder nicht zu Recht, aber zumindest süffisant, Frau Fenrich, Stadträtin Fenrich, sie wollen immer recht haben. Nein, ich will nicht immer recht haben, aber es gibt Punkte, wo ich sicherlich recht habe. Deshalb denke ich, dass es sich so verhalten hat, wie der Herr Kalmbach in einer der vorigen Sitzungen sagte. Wir Stadtver- waltung und Gemeinderat, wir haben es verbaselt, sinngemäß. Das haben wir. Warum ha- ben wir es verbaselt? Aus meiner Sicht, und das Gegenteil ist nie diskutiert worden oder bewiesen worden, wir haben hier in der Ausschreibung die Abfallsatzung zugrunde gelegt und haben unter Vollservice aber etwas ganz anderes verstanden. Es war also eine Diskre- panz. Und KNETTENBRECH + GURDULIC haben das Richtige eigentlich daraus gemacht – 8 – und haben gesagt, die Abfallsatzung war der ursprünglichen Ausschreibung zugrunde ge- legen. Deswegen machen wir den Full Service nur gegen entsprechendes Entgelt. Dass Sie das jetzt so versuchen hinzubekommen, um die Bürger zu befrieden, was ich auch damals mit Feuereifer verteidigt habe, ich habe gesagt, es ist eine eine schlechte Stimmung in der Bürgerschaft, und da muss die Stadtverwaltung etwas tun, und deswegen der Full Service muss aufrechterhalten werden. Dass es natürlich so viel kostet, die Stadt hat noch einmal nachverhandelt, ist eine schöne Sache, aber wir dürfen nicht vergessen, das sind fast 3 Millionen Euro, die mehr an Gesamtkosten aufgewandt werden müssen, genauer gesagt 2,84 Millionen Euro. Da hat Herr Hock und Frau Lorenz auch vieles, vieles Richtige gesagt. Wir können uns nicht zurücklehnen. Selbst wenn jetzt die Vergabekammer zu dem Ergebnis kommt, dass diese Beschwerde von dem Mitbewerber eigentlich abgelehnt wer- den muss, können wir dennoch uns nicht zurücklehnen. Wir dürfen nicht vergessen, es könnte aus meiner Sicht auch ein Dritter diese Leistungen, diesen Full Service erbringen. Es bedarf dann nur einer entsprechenden Absprache zwischen KNETTENBRECH + GURDULIC und diesem Bewerber, der dieses dann macht. Möglich ist es, das hat auch der Anwalt die- ses Beschwerdeführers so gesehen. Hoffen wir, dass es nicht so kommt, dass die Stadt hier obsiegt. Ich denke mir, die Stadt sollte sich vielleicht Gedanken machen, dann wirklich sehr intensiv Gedanken machen, was es mit den über 6.000 Haushalten auf sich hat, wie sie das dann letztendlich in der Reihe bringen will. Eines muss ich noch sagen, die Bürger dürfen sich nicht zu früh freuen, denn es werden Erhöhungen auf sie zukommen. Die Erhöhungen wä- ren nicht auf sie kommen, wenn man das Verfahren anders gemacht hätte. Der Vorsitzende: Ich will nun zwei, drei Dinge noch einmal klarstellen. Sie müssen sich ir- gendwann entscheiden, ob die Position von Ihnen, Herr Stadtrat Braun, es muss für alle eine Lösung her, dass die Tonnen abgeholt werden, und die Argumentation, wir müssen aber in Bezug auf unsere eigenen Müllwerkerinnen und Müllwerker möglicherweise die ganze Geschichte noch einmal neu aufziehen. Das sind zum Teil unterschiedliche Zielset- zungen, und da müssen wir uns irgendwann einmal drüber unterhalten. Zweite Bemerkung, auch weil hier gerade von Schuld geredet wurde, mir persönlich, und das müssen Sie mir einfach abnehmen, ich hatte in den letzten zehn Jahren viele Gesprä- che mit dem örtlichen Personalrat, aber dass die Tourenplanung nicht zumutbar ist, habe ich zum ersten Mal jetzt erfahren, seitdem wir diese Diskussion mit K+G haben. Es ist auch alles, was an Tourenplanung ist, mit der Arbeitssicherheit abgestimmt. Wir erleben jetzt, nachdem die Arbeitssicherheit noch intensiver da reinschaut, dass wir doch zu dem Ergeb- nis kommen, wir müssen an der Stelle etwas ändern. Aber es ist nicht so, dass wir bisher an dieser Stelle sozusagen im rechtsfreien Raum von den Menschen irgendetwas verlangt hätten, was so zumindest von der Arbeitssicherheit nicht grundsätzlich möglich gewesen wäre. Das ist mir auch noch einmal ganz wichtig. Dann haben wir nicht ausgeschrieben, dritte Bemerkung, sondern Landbell hat ausge- schrieben, und wir mussten denen in einer Vereinbarung aber klarstellen, was sie denn an der Stelle ausschreiben. Das heißt, wir hätten jetzt auch wenig die Möglichkeit gehabt, al- les völlig alleine zu gestalten. Weil der Herr Kinkel gerade da oben sitzt und immer wieder mich auffordert, mich endlich einmal zu entschuldigen. Ich glaube, Sie waren damals bei der Pressekonferenz dabei im März, wo ich mich entschuldigt habe. Ich werde das jetzt – 9 – aber nicht jede Woche tun, bloß damit das irgendwie passend ist. Wir müssen jetzt gu- cken, wie wir alle diese verschiedenen Aspekte in der Zukunft dann nicht nur für den Wert- stoff, sondern auch für andere Dinge regeln. Und dass wir Ihnen das heute auch mit gutem Gewissen vorschlagen können, liegt daran, dass dieser Teil, den wir jetzt nachträglich ver- einbaren wollen - der hätte am Anfang schon Teil der Ausschreibung sein können -, vorne bei der Kostenaufstellung aufgeführt werden. Es ist nicht so, dass wir hier Geld aufbringen für etwas, was wir unter anderen Bedingungen hätten einsparen können. Hätten wir den Vollservice so ausgeschrieben, dass man sogar über 27 Meter hinaus und über eine Stufe hinaus alles abholt, dann müssten wir hier noch über ganz andere Preise reden. Von daher holen wir jetzt etwas nach, was seinerzeit mit Sicherheit nicht gut gelaufen ist, aber es ist auch nicht so, dass wir deswegen unverhältnismäßig mehr Geld aufwenden müssen, son- dern wäre das schon gleich von vornherein Teil der Vertragsgrundlagen gewesen, und dann hätten wir uns spätestens an der Stelle sowieso darüber unterhalten müssen. Vielen Dank, dass wir den Antrag der CDU noch einmal in den Hauptausschuss nehmen können. Wir müssen bei einzelnen Punkten noch ein bisschen detaillierter nachlegen. Sie haben aber gemerkt an der Antwort, auch wenn Sie die gern früher bekommen hätten, dass wir uns schon sehr intensiv damit beschäftigen. Von daher werden wir das dann kom- plettieren. Und damit kommen wir jetzt zur Abstimmung über die Beschlussvorlage unter Tagesord- nungspunkt 14, und ich bitte Sie um Ihr Votum ab jetzt. - Das ist mehrheitliche Zustim- mung, vielen Dank. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 2. August 2024