Beförderung von Kindern zu Grundschulförderklassen

Vorlage: 2024/0617
Art: Anfrage
Datum: 04.06.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Schul- und Sportamt
Erwähnte Stadtteile: Beiertheim-Bulach, Grünwinkel

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich) - Verabschiedung Gemeinderat

    Datum: 16.07.2024

    TOP: 27

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0617 Eingang: 04.06.2024 Beförderung von Kindern zu Grundschulförderklassen Anfrage: GRÜNE Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 16.07.2024 27 Ö Kenntnisnahme 1. Wie viele Grundschulförderklassen gibt es im Schuljahr 2023/24 in Karlsruhe, aufgeschlüsselt nach Standorten? 2. Wie viele Schüler*innen besuchen diese Grundschulförderklassen, aufgeschlüsselt nach Schüler*innen aus dem Schulbezirk der Grundschule und Schüler*innen aus anderen Schulbezirken? 3. Wie viele Schüler*innen werden aus anderen Schulbezirken derzeit noch befördert und wie werden diese Beförderungen („freigestellter Schülerverkehr“) durchgeführt? 4. Welche Möglichkeiten gibt es nach Wegfall der Beförderung für die Kinder aus anderen Schulbezirken, zur zugewiesenen Grundschulförderklasse zu gelangen? 5. Mit welchen Auswirkungen rechnet die Stadtstadtverwaltung bezüglich der Teilnahme der betroffenen Kinder an den Grundschulförderklassen bzw. ihren Bildungschancen beim Schulbeginn? 6. Wie schätzt die Stadtverwaltung die Auswirkungen des von der Landesregierung beschlossene Sprachförderkonzepts „SprachFit“ mit neu gebildeten Juniorklassen auf die bestehenden Grundschulförderklassen ein? 7. In welchem Verhältnis stehen nach Einschätzung der Stadtverwaltung die wegfallenden Kosten durch die Haushaltsmaßnahme zu den zusätzlichen Kosten für Kinder, die auf Grund des Wegfalls der Beförderung ein zusätzliches Jahr in einer Kita im Stadtgebiet besuchen (z.B. durch zusätzliche Erstkinderzuschüsse oder Beitragsbefreiung nach städtischer Gebührensystematik oder Geschwisterkindregelung)? Sachverhalt / Begründung: Kindern, die wegen Entwicklungsverzögerungen vom Schulbesuch um ein Jahr zurückstellt werden, wird der Besuch einer Grundschulförderklasse empfohlen, in der sie auf Lernvoraussetzungen der Grundschule vorbereitet werden. Da es nur wenige Grundschulförderklassen an den 44 Grundschulen gibt, müssen viele Kinder den Schulbezirk wechseln, um eine Grundschulförderklasse besuchen zu können. Diese Kinder wurden bisher an den Schulort befördert. Berufstätige Eltern, die ihr Kind für das Schuljahr 2024/25 anmelden wollten, haben sich an uns gewandt, da sie nicht in der Lage sind, ihr Kind in die Grundschulförderklasse zu fahren und wieder abzuholen. Mittlerweile haben wir auch ein Schreiben von Schulleitungen von Grundschulen mit Grundschulförderklassen erhalten. Sie befürchten, dass viele Kinder durch den Wegfall der Beförderung ihr Kind entweder ein Jahr länger in der Kita lassen, es jetzt trotz fehlender – 2 – Voraussetzung in der Grundschule anmelden, oder - im schlimmsten Fall - das Kind ein Jahr zuhause bleibt. Sie haben Bedenken, dass dadurch die Bildungschancen der betroffenen Kinder bereits bei Schulbeginn ungünstig verlaufen. Wenn Kinder, die noch nicht schulreif sind, keine Grundschulförderklasse in einem anderen Schulbezirk besuchen können, weil nicht dorthin gelangen können, werden sie in vielen Fällen weiterhin in der bisherigen Kita verbleiben. Für diese Plätze werden hohe städtische Betriebskostenzuschüsse fällig – und in vielen Fällen auch Zuschüsse zum Elternbeitrag. Diese Plätze stehen anderen Kindern, die ebenfalls eine Förderung benötigen würden, dann nicht zur Verfügung. Das von der Landesregierung beschlossene Sprachförderkonzept „SprachFit“ mit neu gebildeten Juniorklassen schafft auch in Bezug auf die Grundschulförderklassen neue Sachverhalte. Da dieser Haushaltsvorschlag für die Streichung der Beförderungskosten zudem von der Verwaltung eingebracht wurde, halten wir es für notwendig, dass die Verwaltung sich im Licht der landesweiten Reform erneut mit den Auswirkungen dieser Sparmaßnahme beschäftigt und bei Bedarf dafür sorgt, dass sich die Bildungschancen der betroffenen Kinder nicht verschlechtern. Unterzeichnet von: Renate Rastätter Benjamin Bauer Jorinda Fahringer

  • Stellungnahme Anfrage
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0617 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: Schul- und Sportamt Beförderung von Kindern zu Grundschulförderklassen Anfrage: GRÜNE Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 16.07.2024 27 Ö Kenntnisnahme Die Verwaltung nimmt wie folgt zu den Fragen Stellung: 1. Wie viele Grundschulförderklassen gibt es im Schuljahr 2023/24 in Karlsruhe, aufgeschlüsselt nach Standorten? Im aktuellen Schuljahr gibt es im Stadtgebiet Karlsruhe an den nachfolgend aufgeführten sieben Schulen je eine Grundschulförderklasse: Grundschule Bulach, Oberwaldschule, Heinrich-Köhler-Schule, Grundschule Grünwinkel, Schillerschule, Viktor-von-Scheffel-Schule und Friedrich-Ebert-Schule 2. Wie viele Schüler*innen besuchen diese Grundschulförderklassen, aufgeschlüsselt nach Schüler*innen aus dem Schulbezirk der Grundschule und Schüler*innen aus anderen Schulbezirken? Grundschule mit Grundschulförderklasse Gesamtanzahl Kinder in der Grundschulförder- klasse davon Kinder aus dem eigenen Schulbezirk davon Kinder aus anderen Schulbezirken In Schulbustouren beförderte Kinder aus anderen Schulbezirken Grundschule Bulach 16 6 10 10 Friedrich-Ebert-Schule 7 1 6 0 Grundschule Grünwinkel 12 6 6 6 Heinrich-Köhler-Schule 12 5 7 5 Oberwaldschule 13 3 10 8 Schillerschule 12 2 10 6 Viktor-von-Scheffel- Schule 17 8 9 7 Gesamtzahl 89 31 58 42 3. Wie viele Schüler*innen werden aus anderen Schulbezirken derzeit noch befördert und wie werden diese Beförderungen („freigestellter Schülerverkehr“) durchgeführt? Die Anzahl der aktuell im Rahmen eines freigestellten Schülerverkehrs beförderten Kinder zu einer Grundschulförderklasse ist in der Tabelle unter 2. in Spalte 5 aufgeführt. – 2 – 4. Welche Möglichkeiten gibt es nach Wegfall der Beförderung für die Kinder aus anderen Schulbezirken, zur zugewiesenen Grundschulförderklasse zu gelangen? Neben den individuellen Transportmöglichkeiten können die Kinder den ÖPNV nutzen, und die Stadt Karlsruhe übernimmt nach der Schülerbeförderungssatzung ab einer Mindestentfernung von einem Kilometer die vollen Kosten für ein deutschlandweit gültiges JugendticketBW. 5. Mit welchen Auswirkungen rechnet die Stadtverwaltung bezüglich der Teilnahme der betroffenen Kinder an den Grundschulförderklassen bzw. ihren Bildungschancen beim Schulbeginn? Die Verwaltung rechnet nach den Erfahrungen des Landkreises Karlsruhe, wo es trotz längerer Schulwege keine Beförderungen zu den Grundschulförderklassen gibt, damit, dass der Großteil der betroffenen Familien selbstständig eine Möglichkeit finden wird, die Beförderung des Kindes auf andere Art und Weise zu organisieren und den für ein Jahr bestehenden Mehraufwand beispielsweise für die Begleitung durch einen Erwachsenen in Kauf nehmen wird. Wenn in Einzelfällen schwierige persönliche oder finanzielle Voraussetzungen vorliegen, können die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Angeboten der Jugend- oder Eingliederungshilfe oder von Stiftungsmitteln zur Inanspruchnahme der angebotenen Bildungschance geprüft werden. 6. Wie schätzt die Stadtverwaltung die Auswirkungen des von der Landesregierung beschlossenen Sprachförderkonzepts „SprachFit“ mit neu gebildeten Juniorklassen auf die bestehenden Grundschulförderklassen ein? Das bereits im Kindergarten vorgesehene Sprachförderprogramm und die für die Juniorklassen geplante Schulpflicht ermöglichen künftig eine frühzeitigere Förderung, wobei die bestehenden Grundschulförderklassen ohne Schulpflicht durch die neu gebildeten Juniorklassen mit Schulpflicht ersetzt werden sollen. Die Auswirkungen insbesondere auch der Sprachfördermaßnahmen vor dem Schuleintritt auf die Anzahl der Schülerinnen und Schüler in den künftigen Juniorklassen kann die Verwaltung noch nicht einschätzen, da zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Details zu den geplanten Standortangeboten zur Umsetzung des von der Landesregierung beschlossenen Sprachförderkonzeptes in den Grundschulen vorliegen. 7. In welchem Verhältnis stehen nach Einschätzung der Stadtverwaltung die wegfallenden Kosten durch die Haushaltsmaßnahme zu den zusätzlichen Kosten für Kinder, die auf Grund des Wegfalls der Beförderung ein zusätzliches Jahr in einer Kita im Stadtgebiet besuchen (z.B. durch zusätzliche Erstkinderzuschüsse oder Beitragsbefreiung nach städtischer Gebührensystematik oder Geschwisterkindregelung)? Daten zur Anzahl von Geschwisterkindern und zur Abschätzung von Beitragsbefreiungen liegen der Verwaltung nicht vor. Durch die im Verhältnis zu den Kita-Gebühren deutlich höheren Tagespreise für die tägliche Beförderung in einem Kleinbus (zwischen etwa 90 und 400 Euro) würden sich selbst vollständige Kostenübernahmen der Kitakosten für die möglicherweise weiter in der Kita verbleibenden Kinder kaum auf die Einsparungen der Stadt Karlsruhe auswirken.

  • Protokoll GR 16.07.2024 TOP 27
    Extrahierter Text

    Niederschrift 66. Plenarsitzung des Gemeinderates 16. Juli 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 27 der Tagesordnung: Beförderung von Kindern zu Grundschulförderklassen Antrag: GRÜNE Vorlage: 2024/0617 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 27 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen (keine Wortmeldungen). Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 2. August 2024