Vorschlag des Ortschaftsrates Wettersbach zur Wahl von Mitgliedern des Ortschaftsrates Wettersbach als Vertreter der Stadt Karlsruhe in der Verbandsversammlung für die Wasserversorgung des Hügellandes zwischen Alb und Pfinz durch den Gemeinderat

Vorlage: 2024/0613
Art: Beschlussvorlage
Datum: 03.06.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Wettersbach
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wettersbach - konstituierende Sitzung (öffentlich)

    Datum: 18.07.2024

    TOP: 7

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage Wettersbach
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0613 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Ortsverwaltung Wettersbach Vorschlag des Ortschaftsrates Wettersbach zur Wahl von Mitgliedern des Ortschaftsrates Wettersbach als Vertreter der Stadt Karlsruhe in der Verbandsversammlung für die Wasserversorgung des Hügellandes zwischen Alb und Pfinz durch den Gemeinderat Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wettersbach 18.07.2024 7 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Ortschaftsrat nimmt von den Vorbemerkungen Kenntnis und beschließt nach den Grundsätzen des § 37 Abs. 7 GemO, dem Gemeinderat vorzuschlagen, folgende Ortschaftsrätinnen oder Ortschaftsräte als ordentliche Vertretungen bzw. Stellvertretungen der Stadt in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes für die Wasserversorgung des Hügellandes zwischen Alb und Pfinz auf die Dauer von 5 Jahren zu bestellen. Ordentliche Mitglieder: Ortsvorsteher*in Ortschaftsrat Harald Ehrler Ortschaftsrat Hartmut Stech Ortschaftsrätin Gundula Lüchtrath-Klöckner Stellvertretungen 1.-3. in folgender Reihenfolge: Ortschaftsrat Peter Fehst Ortschaftsrat Roland Jourdan Ortschaftsrat Sebastian Weber Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Nach § 5 der Satzung des Zweckverbandes für die Wasserversorgung der Gemeinden des Hügellandes zwischen Alb und Pfinz vom 31.05.1976, zuletzt geändert am 26.03.1981, entsendet die Stadt Karlsruhe in die Verbandsversammlung 8 Vertreter. Die Zahl der Vertreter richtet sich nach den sich aus der Anlage zur Verbandssatzung ergebenden Bezugsrechten. Vertretungen in der Verbandsversammlung sind die Ober- oder Bürgermeister*innen oder deren Stellvertretungen im Falle ihrer Verhinderung. Die weiteren Vertretungen (7 für die Stadt Karlsruhe) und die gleiche Zahl von Stellvertretungen werden vom Gemeinderat nach jeder regelmäßigen Gemeinderatswahl aus der Mitte des Gemeinderates, der Ortschaftsräte und der Bediensteten auf die Dauer von 5 Jahren widerruflich gewählt. Scheidet ein als weitere Vertretung gewählte Person als Gemeinderatsmitglied, Ortschaftsrat oder Gemeindebediensteter vorzeitig aus, so endet mit dem Ausscheiden auch die Zugehörigkeit zur Verbandsversammlung. Nach Ziff. 51 der Anlage zur Vereinbarung über die Eingliederung der Gemeinde Wettersbach in die Stadt Karlsruhe vom 19.07.1973 bleibt die Vertretung der Stadt in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes durch die Ortsvorsteherin oder den Ortsvorsteher und Vertretungen des Ortschaftsrates von Wettersbach bestehen. Die Beschlussfassung des Ortschaftsrates über den Vorschlag zur Wahl von Mitgliedern des Ortschaftsrates als Vertretungen der Stadt in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes erfolgt nach den Grundsätzen des § 37 Abs. 7 GemO (siehe hierzu die Ausführungen zur Wahl der Ortvorsteherin oder des Ortsvorstehers TOP 2).Falls unter den Wählervereinigungen Einigung über die zur Wahl vorzuschlagenden Ortschaftsrätinnen und Ortschaftsräten besteht, erscheint es unbedenklich, die Wahl der ordentlichen Mitglieder und die Wahl der Stellvertretungen jeweils en block offen durchzuführen. Nach § 18 Abs. 3 letzter Satz GemO sind die zur Wahl als Vertretungen der Stadt Karlsruhe in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes für die Wasserversorgung des Hügellandes zwischen Alb und Pfinz vorgeschlagenen Ortschaftsrätinnen und Ortschaftsräten bei der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht befangen. Bei der Besprechung von Vertretungen aller im neuen Ortschaftsrat vertretenen Fraktionen am 27.06.2024 wurde Einigung darüber erzielt, dass die Fraktionen Mitglieder des Ortschaftsrates als Vertretungen in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes vorschlagen. Erneut sollen dabei in Anlehnung an den Ortschaftsratsbeschluss vom 12.08.1975 die Stellvertretungen der ordentlichen Mitglieder nicht zu persönlichen Stellvertretungen, sondern zu allgemeinen Stellvertretungen bestellt werden. Dadurch wird verhindert, dass die Stadt Karlsruhe in der Verbandsversammlung bei Verhinderung sowohl der ordentlichen Vertretungen als auch der persönlichen Stellvertretung unterrepräsentiert ist. Ordentliche Mitglieder: Ortsvorsteher*in Ortschaftsrat Harald Ehrler Ortschaftsrat Hartmut Stech Ortschaftsrätin Gundula Lüchtrath-Klöckner Stellvertretungen 1.-3. in folgender Reihenfolge: Ortschaftsrat Peter Fehst Ortschaftsrat Roland Jourdan Ortschaftsrat Sebastian Weber