Bildung eines beschließenden Ausschusses für Finanzen, Verwaltung und Wirtschaft (Finanzausschuss) für die Ortschaft Wettersbach
| Vorlage: | 2024/0612 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 03.06.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Wettersbach |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Ortschaftsrat Wettersbach - konstituierende Sitzung (öffentlich)
Datum: 18.07.2024
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0612 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Ortsverwaltung Wettersbach Bildung eines beschließenden Ausschusses für Finanzen, Verwaltung und Wirtschaft (Finanzausschuss) für die Ortschaft Wettersbach Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wettersbach 18.07.2024 6 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Ortschaftsrat nimmt von den Vorbemerkungen Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Zukünftige Zusammensetzung des beschließenden Ausschusses für Finanzen, Verwaltung und Wirtschaft für die Ortschaft Wettersbach: Beschließender Ausschuss Finanzen, Verwaltung und Wirtschaft (= Finanzausschuss) Fraktion Ordentliches Mitglied Stellvertretung CDU/FW Alexandra Jourdan Marcus Brenk CDU/FW Marianne Köpfler Roland Jourdan CDU/FW Jonas Schaufelberger Harald Ehrler BFW Hartmut Stech Ursula Seliger BFW Sebastian Weber Stephan Becker Bündnis90/Die Grünen Gundula Lüchtrath-Klöckner Jessica Rabenschlag Bündnis90/Die Grünen Dr. Jenny Winkler Jessica Rabenschlag SPD/FDP Peter Fehst Daniel Hailer Nach § 39 i. V. mit § 72 Gemeindeordnung BW (GemO) können durch Beschluss des Ortschaftsrates beschließende Ausschüsse für einzelne Angelegenheiten gebildet werden; sie können durch den Ortschaftsrat jederzeit wieder aufgehoben werden. Die beschließenden Ausschüsse entscheiden selbständig an Stelle des Ortschaftsrates, jedoch kann eine Angelegenheit durch Beschluss des Ausschusses an den Ortschaftsrat zur Entscheidung verwiesen werden. Angelegenheiten, die dem Ortschaftsrat zur Entscheidung vorbehalten sind, sollen dem beschließenden Ausschuss innerhalb seines Aufgabengebietes zur Vorberatung zugewiesen werden. Nach § 40 GemO bestehen die beschließenden Ausschüsse aus dem Vorsitzenden und mindestens 4 Mitgliedern. Der Ortschaftsrat bestellt die Mitglieder und Stellvertretungen in gleicher Zahl widerruflich aus seiner Mitte. Vorsitzender ist die Ortsvorsteherin oder der Ortsvorsteher. Bei der Besprechung von Vertretungen aller im neuen Ortschaftsrat vertretenen Fraktionen am 27.06.2024 wurde Übereinstimmung erzielt, dass zur Entlastung des Ortschaftsrates ein Finanzausschuss gebildet werden soll, der neben dem Vorsitzenden aus 8 ordentlichen Mitgliedern und einer gleichen Zahl von persönlichen Stellvertretungen besteht. Ihre Bestellung erfolgt widerruflich. Auf Verlangen von mindestens 3 Ausschussmitgliedern ist eine Angelegenheit dem Ortschaftsrat zur Entscheidung zu unterbreiten. Über alle anderen Angelegenheiten im Rahmen seines Aufgabengebietes soll der Ausschuss vor der Entscheidung durch den Ortschaftsrat vorberaten. Die Sitzungen des Ausschusses sollen grundsätzlich nichtöffentlich sein. Beschluss: Der Ortschaftsrat beschließt folgendes: 1. Für die Ortschaft Wettersbach wird auf der Grundlage des § 39 i. V. mit § 72 GemO ein beschließender Ausschuss für Finanzen, Verwaltung und Wirtschaft gebildet. Die Sitzungen des Ausschusses sind grundsätzlich nichtöffentlich. 2. Dem Ausschuss gehören neben dem Vorsitzenden acht Mitglieder und die gleiche Zahl von persönlichen Stellvertretungen an. Die Besetzung des Ausschusses erfolgt im Wege der Einigung.