Bildung eines beschließenden Ausschusses für Planung, Bauwesen und Umweltschutz (Bauausschuss) für die Ortschaft Wettersbach

Vorlage: 2024/0611
Art: Beschlussvorlage
Datum: 03.06.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Wettersbach
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wettersbach - konstituierende Sitzung (öffentlich)

    Datum: 18.07.2024

    TOP: 5

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage Wettersbach
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0611 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Ortsverwaltung Wettersbach Bildung eines beschließenden Ausschusses für Planung, Bauwesen und Umweltschutz (Bauausschuss) für die Ortschaft Wettersbach Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wettersbach 18.07.2024 5 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Ortschaftsrat nimmt von den Vorbemerkungen Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Zukünftige Zusammensetzung des beschließenden Ausschusses für Planung, Bauwesen und Umweltschutz für die Ortschaft Wettersbach: Beschließender Ausschuss für Planung und Umweltschutz (= Bauausschuss) Fraktion Ordentliches Mitglied Stellvertretung CDU/FW Roland Jourdan Marianne Köpfler CDU/FW Marcus Brenk Alexandra Jourdan CDU/FW Harald Ehrler Jonas Schaufelberger BFW Ursula Seliger Hartmut Stech BFW Stephan Becker Sebastian Weber Bündnis90/Die Grünen Dr. Jenny Winkler Gundula Lüchtrath-Klöckner Bündnis90/Die Grünen Jessica Rabenschlag Gundula Lüchtrath-Klöckner SPD/FDP Sieglinde Hock Daniel Hailer Nach § 39 i. V. mit § 72 Gemeindeordnung BW (GemO) können durch Beschluss des Ortschaftsrates beschließende Ausschüsse für einzelne Angelegenheiten gebildet werden; sie können durch den Ortschaftsrat jederzeit wieder aufgehoben werden. Die beschließenden Ausschüsse entscheiden selbständig an Stelle des Ortschaftsrates, jedoch kann eine Angelegenheit durch Beschluss des Ausschusses an den Ortschaftsrat zur Entscheidung verwiesen werden. Angelegenheiten, die dem Ortschaftsrat zur Entscheidung vorbehalten sind, sollen dem beschließenden Ausschuss innerhalb seines Aufgabengebietes zur Vorberatung zugewiesen werden. Nach § 40 GemO bestehen die beschließenden Ausschüsse aus dem Vorsitzenden und mindestens 4 Mitgliedern. Der Ortschaftsrat bestellt die Mitglieder und Stellvertretungen in gleicher Zahl widerruflich aus seiner Mitte. Vorsitzender ist die Ortsvorsteherin oder der Ortsvorsteher. Bei der Besprechung von Vertretungen aller im neuen Ortschaftsrat vertretenen Fraktionen am 27.06.2024 wurde Übereinstimmung erzielt, dass zur Entlastung des Ortschaftsrates und zur Beschleunigung vom Baugenehmigungsverfahren ein beschließender Ausschuss für Planung, Bauwesen und Umweltschutz gebildet werden soll, der neben dem Vorsitzenden aus 8 ordentlichen Mitgliedern und einer gleichen Zahl von persönlichen Stellvertretungen besteht. Ihre Bestellung erfolgt widerruflich. Auf Verlangen von mindestens 3 Ausschussmitgliedern ist eine Angelegenheit dem Ortschaftsrat zur Entscheidung zu unterbreiten. Über alle anderen Angelegenheiten im Rahmen seines Aufgabengebietes soll der Ausschuss vor der Entscheidung durch den Ortschaftsrat vorberaten. Die Sitzungen des Ausschusses sollen grundsätzlich nichtöffentlich sein. Beschluss: Der Ortschaftsrat beschließt folgendes: 1. Für die Ortschaft Wettersbach wird auf der Grundlage des § 39 i. V. mit § 72 GemO ein beschließender Ausschuss für Planung, Bauwesen und Umweltschutz gebildet. Die Sitzungen des Ausschusses sind grundsätzlich nichtöffentlich. – 3 – 2. Dem Ausschuss gehören neben dem Vorsitzenden acht Mitglieder und die gleiche Zahl von persönlichen Stellvertretungen an. Die Besetzung des Ausschusses erfolgt im Wege der Einigung. 3. Die Zuständigkeit des beschließenden Ausschusses bezieht sich auf die Entscheidung über die „Abgabe von Stellungnahmen zu Baugesuchen“. Über alle anderen Angelegenheiten im Rahmen seines Aufgabengebietes soll der Ausschuss vor der Entscheidung durch den Ortschaftsrat vorberaten.