Festlegung der Mindestzahl der Mitglieder für die Bildung einer Ortschaftsratsfraktion und Benennung der Fraktionsvorsitzenden und ihrer Stellvertretungen

Vorlage: 2024/0610
Art: Beschlussvorlage
Datum: 03.06.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Wettersbach
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wettersbach - konstituierende Sitzung (öffentlich)

    Datum: 18.07.2024

    TOP: 4

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage Wettersbach
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0610 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Ortsverwaltung Wettersbach Festlegung der Mindestzahl der Mitglieder für die Bildung einer Ortschaftsratsfraktion und Benennung der Fraktionsvorsitzenden und ihrer Stellvertretungen Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wettersbach 18.07.2024 4 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Ortschaftsrat benennt die Fraktionsvorsitzenden und deren Stellvertretungen. Er nimmt von den Vorbemerkungen Kenntnis und beschließt, dass eine im Ortschaftsrat Wettersbach vertretene Partei, mitgliedschaftliche Wählervereinigung sowie nicht mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigung ab einer Stärke von mindestens zwei Ortschaftsrätinnen oder Ortschaftsräten den Status einer Ortschaftsratsfraktion erhält. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Bei der Besprechung von Vertretungen aller im neuen Ortschaftsrat vertretenen Fraktionen am 27.06.2024 wurde Übereinstimmung dahingehend erzielt, dass eine im Ortschaftsrat vertretene Partei, mitgliedschaftliche Wählervereinigung sowie nicht mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigung bei einer Stärke von mindestens zwei Ortschaftsrätinnen oder Ortschaftsräten den Status einer Fraktion erhalten soll. Als Fraktionssprecher*in und deren Stellvertretungen wurden von den einzelnen Parteien benannt: Fraktionsvorsitzende*r Stellvertretung CDU/FW Joudan, Roland Köpfler, Marianne BFW Seliger, Ursula Weber, Sebastian Bündnis 90/ Lüchtrath-Klöckner, Gundula Rabenschlag, Jessica Die Grünen SPD/FDP Fehst, Peter Hock, Sieglinde Beschluss: Der Ortschaftsrat nimmt von den Vorbemerkungen Kenntnis und beschließt, dass eine im Ortschaftsrat Wettersbach vertretene Partei, mitgliedschaftliche Wählervereinigung sowie nicht mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigung ab einer Stärke von mindestens zwei Ortschaftsrätinnen oder Ortschaftsräten den Status einer Ortschaftsratsfraktion erhält.