Überprüfung der Standortauswahl für die Stellplätze der Durlacher Schloss-Schule nach Abschluss des Bauvorhabens

Vorlage: 2024/0595
Art: Antrag
Datum: 27.05.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtamt Durlach
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach - konstituierende Sitzung (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 17.07.2024

    TOP: 14

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss

Zusätzliche Dateien

  • Antrag Überprüfung Standortauswahl Stellplätze Schloss-Schule Durlach
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0595 Eingang: 26.05.2024 Überprüfung der Standortauswahl für die Stellplätze der Durlacher Schloss-Schule nach Abschluss des Bauvorhabens B ́90/DIE GRÜNEN-OR-Fraktion Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Durlach 17.07.2024 14 Ö Entscheidung Kontext: Die Durlacher Schlossschule wird zurzeit umgebaut und die Bauphase erstreckt sich über voraussichtlich 4 bis 5 Jahre, wovon über die Hälfte bereits verstrichen ist. Während dieser Zeit wurden und werden auf unterschiedlichen Flächen Interims-Pausenhöfe für die knapp 400 Schülerinnen und Schüler eingerichtet. Bei der Nutzung dieser Flächen mussten und müssen auch Kompromisse eingegangen werden; so z. B. während des Durlacher Weihnachtsmarktes und bei der gemeinsamen Nutzung von Flächen zwischen Schulgebäude und Karlsburg. Dies geschieht durch eine enge Abstimmung zwischen Schulleitung, Durlacher Stadtamt und Bauherrin. Im letzten Bauabschnitt sollen neben dem Pausenhof auch die zur Schule gehörenden fünf Stellplätze errichtet werden. Nach ursprünglichem Planungsstand soll zur Errichtung der Stellplätze eine Fläche an der Marstallstraße genutzt werden, die heute zur Aufstellung von Entsorgungseinrichtungen verwendet wird. Die Anfahrung dieser Stellplätze soll nach aktuellem Planungsstand über die Marstallstraße erfolgen. Die zukünftige Nutzung dieser fünf Stellplätze ist aufgrund der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Stadtamt und Schulleitung wie folgt beabsichtigt: zwei Stellplätze sollen der Schulleitung zur Verfügung stehen, zwei Stellplätze dem Stadtamt (z. B. Hauptamtsleitung, Hausmeister Karlsburg, Kommunaler Ordnungsdienst); der fünfte Stellplatz soll (muss) für mobilitätseingeschränkte Nutzerinnen und Nutzer vorgehalten werden. Nach der vom Ortschaftsrat Durlach beschlossenen Erweiterung der Durlacher Fußgängerbereiche, die voraussichtlich im 1. Quartal 2025 umgesetzt werden soll, können diese Stellplätze nur noch durch Fußgängerbereiche angefahren werden. Dies ist aus Sicht der Antragsstellenden ungünstig und scheint nach der Satzung über Sondernutzungen in den Fußgängerbereichen vermutlich bzw. möglicherweise auch nicht zulässig zu sein. Noch ist ausreichend Zeit zur Verfügung, die Planungen anzupassen. Antrag: Wir beantragen eine Prüfung, an welchen, nach heutiger Sachlage besser geeigneten Standorten, diese fünf Stellplätze errichtet werden können oder ob auf bereits existierende Stellplätze zurückgegriffen werden kann, sodass auf eine Errichtung eventuell verzichtet werden kann. Ergänzende Hinweise: Die Errichtung dieser Stellplätze und die Bereitstellung durch die Bauherrin stehen der Schule zu. Die Schulleitung signalisiert grundsätzliche Bereitschaft, dass diese Stellplätze nicht zwangsläufig in unmittelbarer Nähe zur Schule bereitgestellt werden. Bei der Standortwahl sollte die Schulleitung eng eingebunden werden. Inwiefern Freiheitsgrade bei der Herstellung des Behindertenparkplatzes existieren, muss geprüft werden. Hierbei sollte auch der Behindertenparkplatz in der nördlichen Marstallstraße, der ebenfalls verlegt werden muss, berücksichtigt werden. – 2 – Sollten die Beteiligten zum Ergebnis kommen, dass auf bereits bestehende Stellplätze zur Erfüllung dieser Anforderung zurückgegriffen werden kann, dann bieten sich (mindestens) folgende Optionen an: (a) fest angemietete Stellplätze in der Weiherhoftiefgarage oder (b) Stellplätze auf der Ostseite der Marstallstraße in Höhe des Durlacher Finanzamts. Von einer Verwendung der nur temporär zum Parken verwendeten Flächen im Weiherhof sollte abgesehen werden. Bei der Gelegenheit sollte auch geprüft werden, ob die Einrichtung von 2-4 fest dem Stadtamt zugeordneten Stellflächen in Rathausnähe oder ebenfalls in der Weiherhoftiefgarage umsetzbar ist. Als positiver Nebeneffekt könnte der Schulhof bei Verzicht auf die Stellplätze an diesem Ort um ca. 60 bis 80 Quadratmeter größer ausfallen oder es könnte diese Fläche zur Entsiegelung und Bepflanzung verwendet werden. unterzeichnet von: Johannes Ruf und die Fraktion B90/Die Grünen im OR Durlach

  • Stellungnahme Überprüfung Standortauswahl Stellplätze Schloss-Schule Durlach
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0595 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: HGW Überprüfung der Standortauswahl für die Stellplätze der Durlacher Schloss-Schule nach Abschluss des Bauvorhabens B ́90/DIE GRÜNEN-OR-Fraktion Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Durlach 17.07.2024 14 Ö Entscheidung Kurzfassung Das Ordnungs- und Bürgeramt sowie das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft haben im Benehmen mit dem Gartenbauamt jeweils Stellung zum Antrag genommen, siehe hierzu im Folgenden. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Für die Schule wurde im Zuge des Bauantrages ein Bedarf von 6 Stellplätzen berechnet. Die Errichtung dieser Stellplätze ist ein Bestandteil der Baugenehmigung. Die Verwaltung setzt diese Forderung, 6 Stellplätze auf dem Schulgrundstück zu schaffen, um. Gemäß den Planungen zum neuen Verkehrskonzept Durlach wird die Marstallstraße ab der Prinzessenstraße als Fußgängerzone ausgewiesen. Grundsätzlich darf dann die Marstallstraße zukünftig lediglich durch zu Fuß Gehende genutzt werden. Um weiteren Nutzungsansprüchen gerecht werden zu können, besteht gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) die Möglichkeit, bestimmte Verkehrsarten auch innerhalb der Fußgängerzone ausnahmsweise zuzulassen. Hierzu gehört beispielsweise ein zeitlich befristeter Lieferverkehr oder ein noch zu definierender Personen- beziehungsweise Berechtigtenkreis. Dies ist im Rahmen der anzupassenden „Satzung über Sondernutzungen in den Fußgängerbereichen“ zu berücksichtigen. Die geplante Nutzung der Parkflächen innerhalb der Schlossschule wird daher im Rahmen des Verkehrskonzept Durlach berücksichtigt, sodass eine Anfahrt über die Marstallstraße ermöglicht wird. Der Fußgängerverkehr in der Fußgängerzone darf hierbei weder gefährdet noch beeinträchtigt werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten. Darüber hinaus darf lediglich mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.