Bericht zum Umsetzungsstand des Durlacher Verkehrskonzepts
| Vorlage: | 2024/0594 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 27.05.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtamt Durlach |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
- Ortschaftsrat Durlach - konstituierende Sitzung (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 17.07.2024
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0594 Eingang: 26.05.2024 Bericht zum Umsetzungsstand des Durlacher Verkehrskonzepts B ́90/DIE GRÜNEN-OR-Fraktion Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Durlach 17.07.2024 16 Ö Kenntnisnahme Kontext: Auf der Ortschaftsratssitzung im Dezember 2023 wurden Änderungen am Verkehrskonzept im Durlacher Innenstadtbereich beschlossen. Anfrage: 1. Wann ist zu erwarten, dass dem Ortschaftsrat das ausgearbeitete Beschilderungskonzept vorgestellt wird? Angekündigt war dies innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Beschluss. 2. Wann ist zu erwarten, dass die erforderlichen Satzungsänderungen für die Umwidmung des Straßenraums und die Sondernutzungen in den Fußgängerbereichen dem Gemeinderat zum Beschluss vorgelegt wird? 3. Der Vorgang läuft nun seit Ende 2019. Gibt es aus der Verwaltung irgendwelche Gründe, die der geplanten Umsetzung in Q1/2025 im Wege stehen? 4. Falls solche Gründe bekannt sind: Welche Maßnahmen werden ergriffen, um eine termingerechte Umsetzung zu ermöglichen? unterzeichnet von: Johannes Ruf und die Fraktion B90/Die Grünen im OR Durlach
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Extrahierter Text
Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0594 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: StPlA Bericht zum Umsetzungsstand des Durlacher Verkehrskonzepts B ́90/DIE GRÜNEN-OR-Fraktion Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Durlach 17.07.2024 16 Ö Kenntnisnahme Das Stadtplanungsamt ist derzeit in Abstimmungsgesprächen zur Umsetzung der Fortschreibung des Verkehrskonzeptes 2000 Altstadt Durlach mit Tiefbauamt sowie Ordnungs- und Bürgeramt. Maßgebend für den Beginn der Umsetzungsplanung ist für die Verwaltung das Datum des Beschlusses. Zunächst kann nur die Stufe 1 angegangen werden (siehe Ausschnitt aus der Vorlage). Der Zeitraum für die Erstellung des Beschilderungskonzeptes und des förmlichen Verfahrens zur Teileinziehung des Verkehrsraumes (Erweiterung Fußgängerzone) wurden zum Zeitpunkt des Beschlusses mit mindestens einem Jahr kommuniziert. Voraussichtlich im Herbst 2024 sind Aussagen zum Zeithorizont möglich, und ob sich durch das Verfahren zur Teileinziehung des Straßenraumes Gründe ergeben, die einer Umsetzung entgegenstehen könnten. Die Verwaltung weist noch einmal darauf hin, dass die Teileinziehung des Straßenraumes und Anpassung der Satzung durch den Gemeinderat erfolgen muss. Die Umsetzung steht daher unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Gemeinderat. Ausschnitt aus der Vorlage 2023/1167, Dezember 2023: „Stufe 1: frühestens Ende 2024 Nach Abschluss des straßenrechtlichen Verfahrens erfolgt die Erweiterung der Fußgängerzone bis zur Seboldstraße. Die Erschließung der Querstraßen erfolgt nicht mehr von der Fußgängerzone aus. Der Kfz-Verkehr darf die Fußgängerzone nur noch im Zuge des Altstadtringes queren. Es entfallen keine Kurzzeitparkplätzen im Altstadtring. Die Beschilderungs- und Umsetzungsplanung übernimmt die Verwaltung, dazu gehören u. a. die räumliche Anpassung der Satzung sowie die Anwohnerinfor- mation/-kommunikation. Die Anpassung der Satzung muss durch den Gemeinderat erfolgen. Die Umsetzung steht daher unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Gemeinderat. Die Erweiterung der Fußgängerzone bis zur Karlsburgstraße und Prinzessenstraße ist verkehrlich in Stufe 1 möglich, da es baustellenbedingt bereits eine provisorische Lückenampel am Knotenpunkt B3/Marstallstraße gibt. ...Die zeitliche Umsetzung würde daher nach erneuter Abstimmung je nach zukünftiger Baustellensituation erfolgen.“