Informationen zur Zukunft der Horte und der Rechtsanspruch auf Ganztagesschulen

Vorlage: 2024/0587
Art: Anfrage
Datum: 24.05.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Schul- und Sportamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich) - Verabschiedung Gemeinderat

    Datum: 16.07.2024

    TOP: 30

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0587 Eingang: 24.05.2024 Informationen zur Zukunft der Horte und der Rechtsanspruch auf Ganztagesschulen Anfrage: FW | FÜR Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 16.07.2024 30 Ö Kenntnisnahme 1. Was bedeutet der gesetzliche Rechtsanspruch auf die Ganztagsschule für die kommenden Schuljahre für die Karlsruher Schulen? 2. Wie trägt das Schulkind-Bildungs- und Betreuungssystem (SKiBB) zur Umsetzung des Rechtsanspruchs bei? 3. Wurden und werden die freien Träger an der Entwicklung des SKiBB beteiligt? 4. Wie wird die bisherige Hortlandschaft in das neue SKiBB inkludiert? 5. Verändert sich der Betreuungsschlüssel an den jetzigen Horten im SKiBB? 6. Müssen neue Betreuungsräume geschaffen werden? 7. Falls neue Betreuungsräume geschaffen werden sollen, wie und an welcher Stelle plant die Stadt Karlsruhe die Umsetzung dieser? 8. Welche Kosten kommen auf die Elternschaft und die Stadt Karlsruhe bei den jeweiligen Systemen zu? Begründung "Ab dem Schuljahr 2026/27 soll für Grundschülerinnen und Grundschüler bis zum Beginn der fünften Klassenstufe ein Rechtsanspruch auf ein ganztägiges Betreuungsangebot gelten", heißt es im Strategiepapier zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Betreuung für Kinder im Grundschulalter der Stadt Karlsruhe. Das sogenannte Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) sieht die Einführung stufenweise beginnend mit der ersten Klassenstufe im Jahr 2026 vor. Dabei soll ein Betreuungsumfang von acht Stunden an fünf Werktagen gelten, dies gilt auch in den Ferien mit Abzug von maximal vier Wochen Schließzeit, die von den Ländern zu regeln ist. § 4a Schulgesetz Baden-Württemberg ist hier im Blick auf die Einführung von Ganztagesschulen in Pflicht- oder Wahlbetrieb zu berücksichtigen. Der neue gesetzliche Rechtsanspruch und die drohende Schließung von Horten in Karlsruhe führt zu einer großen Unsicherheit bei Eltern, Schulen und pädagogischen Fachkräften. Um diesen Prozess möglichst transparent zu gestalten, müssen u.a. die genannten Fragen ausführlich und klar beantwortet werden. So können wir Planungssicherheit für alle Beteiligten schaffen. Unterzeichnet: Jürgen Wenzel Friedemann Kalmbach Petra Lorenz

  • Stellungnahme Anfrage
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0587 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SuS Informationen zur Zukunft der Horte und der Rechtsanspruch auf Ganztagesschulen Anfrage: FW | FÜR Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 16.07.2024 30 Ö Kenntnisnahme Gerne nehmen wir Stellung zur Zukunft der Horte im Zuge der Umsetzung des Ganztagsförderungs- gesetzes ab Schuljahr 2026/27, das in der Stadt Karlsruhe eine Neustrukturierung des schulischen Ganztags mit sich bringen wird. 1. Was bedeutet der gesetzliche Rechtsanspruch auf die Ganztagsschule für die kommenden Schuljahre für die Karlsruher Schulen? Die Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes wird in den kommenden Jahren einige Änderungen im schulischen Ganztag an den Grundschulen mit sich bringen. Die konkrete Ausgestaltung ist aktuell im Bearbeitungsprozess. Die Projektstruktur sieht für die Entwicklung der neuen Konzepte mehrere thematische Arbeitsgruppen vor (Pädagogisches Konzept, Räume, Personalbedarf, Finanzen, Kooperationen, Ferienbetreuung und Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren). 2. Wie trägt das Schulkind-Bildungs- und Betreuungssystem (SKiBB) zur Umsetzung des Rechtsanspruchs bei? Der schulische Ganztag wird ab Schuljahr 2026/27 zum einen über die gesetzlichen Ganztagsgrundschulen nach § 4a Schulgesetz Baden-Württemberg abgedeckt. Zum anderen wird an Halbtagsgrundschulen ein kommunales Betreuungsangebot in modularer Form angeboten, welches ebenso den Anspruch von 8 Stunden an 5 Tagen abdecken soll. 3. Wurden und werden die freien Träger an der Entwicklung des SKiBB beteiligt? Die freien Träger wurden und werden über die neue Ausrichtung informiert; in den oben angeführten Arbeitsgruppen sind sie nicht vertreten. Auch im neuen Betreuungssystem ist die Betreuung durch freie Träger geplant. 4. Wie wird die bisherige Hortlandschaft in das neue SKiBB inkludiert? Die Horte werden in die neue Betreuungsstruktur integriert. An Standorten von gesetzlichen Ganztagsgrundschulen gehen Horte in diese über und an Standorten von Halbtagsgrundschulen wird aus den Horten das modulare Betreuungssystem (siehe unter 2.). – 2 – 5. Verändert sich der Betreuungsschlüssel an den jetzigen Horten im SKiBB? Der zukünftige Betreuungsschlüssel wird derzeit in den Gremien diskutiert. 6. Müssen neue Betreuungsräume geschaffen werden? Bestehende Hort-Räume beziehungsweise Hort-Gebäude werden im Rahmen von SKiBB weiterhin genutzt. Maßgebend ist das Musterraumprogramm für Grundschulen. Einige Machbarkeitsstudien sind noch beim zuständigen Fachamt in Bearbeitung, folglich liegt hier auch noch kein Ergebnis über gegebenenfalls erforderliche bauliche Maßnahmen innerhalb des Gebäudebestands beziehungsweise auf dem Schulareal vor. 7. Falls neue Betreuungsräume geschaffen werden sollen, wie und an welcher Stelle plant die Stadt Karlsruhe die Umsetzung dieser? An manchen Standorten wird nur eine Mensa benötigt, an manchen Standorten sind auch Betreuungs- und Personalräume notwendig. Dies kann teilweise im Gebäudebestand der einzelnen Schulen erfolgen. An manchen Standorten kann aufgrund des Bestands oder auch wegen fehlender Erweiterungsoptionen nicht das komplette Raumprogramm erfüllt werden. Daher und aufgrund der Suffizienzstrategie im Bauwesen der Stadt Karlsruhe wird es an einigen Schulen auch zu Doppelnutzungen von Räumen kommen. Die Schaffung neuer Betreuungsräume ist abhängig von den finanziellen Mitteln. Vorrang hat bei Bedarf die Herstellung der Mensa, um die Esseneinnahme zu gewährleisten. 8. Welche Kosten kommen auf die Elternschaft und die Stadt Karlsruhe bei den jeweiligen Systemen zu? Die gesetzliche Ganztagsgrundschule ist mit Ausnahme des Mittagessens kostenlos; die Beiträge für das modulare System stehen noch nicht fest.

  • Protokoll GR 16.07.2024 TOP 30
    Extrahierter Text

    Niederschrift 66. Plenarsitzung des Gemeinderates 16. Juli 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 30 der Tagesordnung: Informationen zur Zukunft der Horte und der Rechtsanspruch auf Ganztagesschulen Antrag: FW|FÜR Vorlage: 2024/0587 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 30 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen (keine Wortmeldungen). Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 2. August 2024