Stiftungen, Rechnungsabschluss 2023

Vorlage: 2024/0586
Art: Informationsvorlage
Datum: 24.05.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Grötzingen
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 12.06.2024

    TOP: 3

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Stiftungen, Rechnungsabschluss 2023
    Extrahierter Text

    Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0586 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: OV Grö Stiftungen der Ortsverwaltung, Rechnungsabschluss 2023 Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Grötzingen 12.06.2024 3 X Kurzfassung Der Ortschaftsrat nimmt den Rechnungsabschluss 2023 der Stiftungen der Ortsverwaltung zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Der Rechnungsabschluss 2023 durch die Stadtkämmerei der Stadt Karlsruhe für die Stiftungen aus Grötzingen liegt mit Schreiben vom 15. Mai 2024 vor. Für Stiftungszwecke werden jährlich unterschiedliche Beträge, die sich am Rechnungsabschluss des Vorjahres orientieren, zur Verfügung gestellt. Grundsätzlich gilt jedoch, dass nicht mehr als 80% der Reinerlöse verwendet werden sollen. Mehrere Jahre können hierbei berücksichtigt werden. STIFTUNG FÜR GRÖTZINGEN a) Stiftungszweck b) Stiftungsvermögen Die Verwaltung empfiehlt eine Ausschüttung von maximal 5.000 Euro. Über die Verwendung entscheidet der Ortschaftsrat Grötzingen auf Vorschlag der Ortsvorsteherin. Jahr Vermögensstand am 01.01. in € Reinerträge in € Transferleistungen für Stiftungszwecke in € Vermögensstand zum 31.12. in € 2020 277.604,08 4.163,64 -2.500,00 279.267,72 2021 279.267,72 4.891,16 -1.000,00 283.158,88 2022 283.158,88 2.501,18 -3.000,00 282.660,06 2023 282.660,06 6.529,64 -0,00 291.212,7 – 3 – KARL-MARTIN-GRAFF-STIFTUNG: Die Satzungszwecke werden insbesondere dadurch verwirklicht, dass je 1/6 der Erträge an a) die Heimatfreunde Grötzingen e.V. b) die Naturfreunde Grötzingen e.V. c) den Katholischer Kindergarten in Grötzingen d) den Evangelischer Kindergarten in Grötzingen e) die Arbeiterwohlfahrt e.V. in Grötzingen f) die/den Ortsvorsteherin/Ortsvorsteher von Grötzingen, eine der vorgenannten Institutionen zugewendet oder dem Kapital der Stiftung zugeführt werden. Die Verwaltung empfiehlt eine Ausschüttung von maximal 9.000 Euro, nachdem im letzten Jahr eine Ausschüttung nicht erfolgen konnte. Alle Begünstigten erhalten demnach 1.500 Euro. GERHARD-HAUENSTEIN-STIFTUNG: Aus dem Stiftungsvermögen können nach Rechnungsabschluss 2023 insgesamt 100 bis 200 € für Bildung und Erziehung zur Verfügung gestellt werden. Die Satzungszwecke werden insbesondere dadurch verwirklicht, dass Schülerinnen und Schüler der Abschlussklasse der Gemeinschaftsschule des Stadtteils Grötzingen, die sich durch außergewöhnliches schulisches oder außerschulisches Verhalten und durch besonderen Einsatz für die Belange des Stadtteils Grötzingen ausgezeichnet haben, einen Geldpreis erhalten. Bei Gründung der Stiftung gab es noch eine Hauptschule, so dass die Verwaltung vorschlägt, die Zuteilung den betreffenden Schülerinnen und Schülern der Abschlussklasse der 9. Klasse zuzuwenden. Nachrichtlich: Die Werner-Stober-Stiftung hat im Jahr 2019 einmalig einen Betrag von 1.000 Euro gespendet für Schülerinnen und Schüler der 10. Klasse der Augustenburg Gemeinschaftsschule, die sich außerordentlich und in besonderem Maße für die Schule und auch innerhalb der Jahrgangs- gemeinschaft engagiert haben. Hiervon werden für 10 Jahre jeweils 100€ verwendet. Junge Menschen motivieren und ihnen eine Perspektive zu geben sowie Leistung und Kreativität durch Zuwendungen und Preise anzuerkennen, das waren die wesentlichen Anliegen, die Werner Stober zur Errichtung einer Stiftung veranlasst haben. Und damit seine Gedanken in diesem Sinne umgesetzt werden, hat der Karlsruher Architekt und Unternehmer dieser Stiftung einen erheblichen Teil seines Vermögens vermacht. Jahr Vermögensstand am 01.01. in € Reinerträge in € Transferleistungen für Stiftungszwecke in € Vermögensstand zum 31.12. in € 2020 397.463,80 13.481,81 -10.250,00 400.695,61 2021 400.695,61 14.461,25 -11.382,36 403.774,50 2022 403.774,50 2.290,01 -13.609,60 392.454,91 2023 392.454,91 12.029,67 -400,00 406.107,58 Jahr Vermögensstand am 01.01. in € Reinerträge in € Transferleistungen für Stiftungszwecke in € Vermögensstand zum 31.12. in € 2020 12.184,88 185,01 0,00 12.369,89 2021 12.369,89 216,18 0,00 12.586,07 2022 12.586,07 97,36 -200,00 12.483,43 2023 12.483,43 286,02 -100,00 14.692,45