Bedenken bezüglich der Gewerbeflächen Gottesauer Feld

Vorlage: 2024/0573
Art: Anfrage
Datum: 22.05.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtplanungsamt
Erwähnte Stadtteile: Neureut

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 18.06.2024

    TOP: 32

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0573 Eingang: 21.05.2024 Bedenken bezüglich der Gewerbeflächen Gottesauer Feld Anfrage: FW|FÜR Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 18.06.2024 Ö Kenntnisnahme 1. Warum wurden alternative Maßnahmen zur Entsiegelung von Ausgleichsflächen nicht geprüft? 2. Können Sie die Grundlagen und Annahmen erklären, die in der Ökobilanz für die Berechnung des Ausgleichs verwendet wurden? 3. Wie wurde festgestellt, dass das bebaute und versiegelte Gewerbegebiet eine höhere Wertigkeit bzgl. Biotopen haben soll als der jetzige Zustand des Gebietes? 4. Warum wurde ein Pappelwald als Ausgleichsgebiet ausgewählt und welche Maßnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass der Erlenwald tatsächlich entsteht? 5. Wurden die Auswirkungen auf landwirtschaftliche Flächen und das Lokalklima ausreichend berücksichtigt? Wenn nicht, welche Maßnahmen werden ergriffen, um diese Aspekte angemessen zu berücksichtigen? Begründung: Im Rahmen der Stellungnahme des B.U.N.D. zur vergangenen Abstimmung zum Gottesauer Feld und die Schaffung eines neuen Gewerbegebiets in unserer Stadt, möchten wir als Fraktionsgemeinschaft der Freien Wähler und "FÜR Karlsruhe" einige Fragen bezüglich der ökologischen Auswirkungen und der getroffenen Maßnahmen stellen. Diese Fragen zielen darauf ab, ein besseres Verständnis für die geplanten Entwicklungen zu erhalten und sicherzustellen, dass alle potenziellen Auswirkungen angemessen berücksichtigt wurden. Uns ist bewusst, dass die Balance zwischen wirtschaftlicher Entwicklung und Umweltschutz eine komplexe Herausforderung darstellt, und daher ist es von größter Bedeutung, dass die Planung sorgfältig durchgeführt wird. Bei der Abstimmung hatte unsere Fraktionsgemeinschaft für das Gewerbegebiet plädiert, die im Nachfeld aufgekommenen Fragen haben uns dazu bewogen Klärung in der Form dieser Anfrage zu erhalten. Angesichts der Bedenken, die vom B.U.N.D. hinsichtlich der potenziellen negativen Auswirkungen auf die Umwelt und das Ökosystem geäußert wurden, ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Stadtverwaltung transparente Informationen bereitstellt. Unterzeichnet: Jürgen Wenzel Friedemann Kalmbach Petra Lorenz

  • Stellungnahme Anfrage
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0573 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Stadtplanungsamt Bedenken bezüglich der Gewerbeflächen Gottesauer Feld Anfrage: FW|FÜR Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 18.06.2024 32 Ö Kenntnisnahme 1. Warum wurden alternative Maßnahmen zur Entsiegelung von Ausgleichsflächen nicht geprüft? Eine Bewertung und Bilanzierung des Eingriffs für alle Schutzgüter, im Rahmen des Umweltberichtes, erfolgte - mit der Entscheidung für die Ausweisung eines Gewerbegebietes - standardmäßig nach den Vorgaben der Ökokontoverordnung des Landes Baden-Württemberg. Im Rahmen der Eingriffs- und Ausgleichbilanzierung wurden alle verfügbaren Ausgleichsflächen geprüft. Erfahrungsgemäß stehen im Stadtgebiet Karlsruhe, mit sehr hohem Nutzungsdruck auf die Flächen, bedauerlicherweise kaum bedeutsame Flächen für eine Entsiegelung zur Verfügung. Für den Eingriff in das Schutzgut Boden mit einem Gesamtdefizit (vor Ausgleichsmaßnahmen) von fast 1 Million Ökopunkten wären für eine Entsiegelung verfügbare, vollversiegelte Flächen von über 6 Hektar Größe notwendig gewesen. Gleichwohl wurde in diesem Verfahren explizit der Ansatz verfolgt, einen möglichst hohen Anteil schutzgutbezogen im Segment Boden, durch im Gebiet liegende oder in unmittelbare Nähe liegende Aufwertungsmaßnahmen auszugleichen. 2. Können Sie die Grundlagen und Annahmen erklären, die in der Ökobilanz für die Berechnung des Ausgleichs verwendet wurden? Zur Beantwortung der Frage, ob durch die im Rahmen der Ausgleichsplanung vorgeschlagenen Maßnahmen der Eingriff im Sinne des § 15 BNatSchG als ausgeglichen anzusehen ist, also keine erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigung der Funktionen des Naturhaushaltes zurückbleibt, wird eine Bilanzierung des Zustandes des Geltungsbereichs vor und nach dem Eingriff bzw. der Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt. Hierzu werden die kartierten und beurteilten Biotope des Geltungsbereichs den Lebensräumen nach Errichtung des Gewerbe- und Wohngebiets sowie der öffentlichen Grünflächen gegenübergestellt. Bei den externen Kompensationsflächen wird ebenfalls der aktuelle Bestand mit dem Ziellebensraum verglichen. Die Bewertung der Biotoptypen erfolgt anhand der Bewertungsmethodik zur Ökokontoverordnung des Landes Baden-Württemberg. Grundsätzlich ist der Eingriff dann als ausgeglichen anzusehen, wenn die neuen Biotoptypen der Rekultivierungs- und Ausgleichsplanung in ihrer Gesamtheit mindestens die gleiche Anzahl an Ökopunkten aufweisen wie der beanspruchte Biotoptypen-Bestand. – 2 – Der Geltungsbereich weist im Bestand insgesamt einen Biotopwert von 1.244.980 Ökopunkten auf. Demgegenüber hat der Geltungsbereich nach der vollständigen Umsetzung der Bebauung sowie der dortigen grünordnerischen Maßnahmen einen Wert von 1.468.946 Ökopunkten. In der Bilanzierung mit dem aktuellen Bestand ergibt sich für den Geltungsbereich demnach rechnerisch eine Aufwertung von 223.966 Ökopunkten. Abschließend kann festgestellt werden, dass der durch den geplanten Bebauungsplan Gewerbegebiet Gottesauer Feld hervorgerufene Eingriff in Natur und Landschaft vollständig ausgeglichen wird. 3. Wie wurde festgestellt, dass das bebaute und versiegelte Gewerbegebiet eine höhere Wertigkeit bzgl. Biotopen haben soll als der jetzige Zustand des Gebietes? Der Geltungsbereich zeichnet sich im planungsrechtlichen Ist-Zustand aktuell überwiegend durch landwirtschaftliche Nutzflächen aus. Unterbrochen werden die Äcker von Feldhecken und Feldgehölzen, wenigen Streuobstbäumen und zwei Gartenparzellen. Ein südwestlicher Teilbereich weist verbrachtes Grünland mit Feldhecken auf. Im Süden existieren sowohl eine Wohnbebauung als auch Gewerbegebietsflächen. Innerhalb des Geltungsbereichs kommt es durch die geplante Errichtung von Gewerbe- und Wohnflächen sowie von Erschließungsstraßen zu einer großflächigen Inanspruch- nahme der vorhandenen Lebensräume. Einige Biotope im Geltungsbereich liegen jedoch außerhalb der eigentlichen Eingriffsflächen und bleiben insbesondere als Öffentliche Grünflächen erhalten. Die naturschutzfachliche Bedeutung der betroffenen Lebensräume reicht von sehr geringwertig bis hochwertig. Den weitaus größten Flächenanteil besitzen jedoch die sehr geringwertigen, intensiv genutzten Äcker mit fragmentarischer Unkrautvegetation. Betroffen sind jedoch auch hochwertige Feldhecken, die gesetzlich geschützte Biotope sind. Um die Beanspruchung dieser gesetzlich geschützten Feldhecken bzw. von Brutvogellebensräumen auszugleichen und die Einbindung der geplanten Bebauung in die Landschaft zu fördern, sollen in der westlichen und nördlichen Randzone des Geltungsbereichs einige Hecken angelegt werden. Begleitend zu den vorgesehenen Feldhecken soll südlich vorgelagert ein arten- und blütenreicher Krautsaum entstehen. Zur Entwicklung ist auf den dort derzeit vorhandenen geringwertigen Ackerflächen eine geeignete Einsaat mit gebietsheimischem Saatgut durchzuführen. Dadurch wird eine höherwertiger Planungszustands (im Vergleich zum Ist-Zustand) in diesem Bereich erreicht. Insbesondere der Westteil des Geltungsbereichs weist aktuell eine verbrachte Grünlandvegetation bzw. den Biotoptyp „grasreiche ausdauernde Ruderalvegetation“ auf. Die außerhalb der Bebauungsflächen liegenden Bereiche sollen durch regelmäßige Mahd zu einer artenreichen Magerwiese entwickelt werden. Dadurch wird ein höherwertiger Planungszustand (im Vergleich zum Ist-Zustand) in diesem Bereich erreicht. Am Westrand des Geltungsbereichs befindet sich entlang einer Böschung ein von der Robinie dominiertes Feldgehölz, welches Bestandteil des gesetzlich geschützten Biotops „Gehölze Am Zinken“ (Nr. 169162120024) ist. Im Rahmen einer Ausgleichsmaßnahme soll das Feldgehölz in einen Bestand mit gebietsheimischen Laubbaumarten umgewandelt werden. Dadurch wird ein höherwertiger Planungszustand (im Vergleich zum Ist-Zustand) in diesem Bereich erreicht. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Beanspruchung von naturschutzfachlich hochwertigen Biotoptyp daher gleichwertig und vor Ort im – 3 – Geltungsbereich selbst ausgeglichen werden kann. Darüber hinaus sind externe Kompensationsmaßnahmen zur natur- und bodenschutzfachlichen Aufwertung vorgesehen. 4. Warum wurde ein Pappelwald als Ausgleichsgebiet ausgewählt und welche Maßnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass der Erlenwald tatsächlich entsteht? Diese Ausgleichsfläche A 7 liegt außerhalb des Geltungsbereichs, ca. 300 m westlich von diesem entfernt. Sie grenzt westlich an die B 36 bzw. südlich an den Unteren Dammweg und erstreckt sich auf das Flurstück 10347. Bei dem Areal handelt es sich um ein ehemaliges Regenrückhaltebecken, das im Norden von einem älteren Pappel-Bestand eingenommen wird. Im Süden schließt sich ein Komplex aus Land-Schilfröhrichten und von Weiden dominierte Gebüsche mittlerer Standorte (Übergang zu Gebüsch feuchter Standorte) an. Im Zuge von Ausgleichsmaßnahmen wurde der Bereich zu einem Erlenbruchwald entwickelt. Erlenbruchwälder sind nasse, sumpfige Wälder, die auch in Karlsruhe beheimatet und europaweit stark zurückgehen. Sie sind gefährdet durch die Entwässerung und anschließende Nutzung der Gebiete. Häufig erfolgte eine Aufforstung mit biotopfremden Baumarten (z.B. Hybridpappeln). Die Ausgleichsfläche A 7 ist aufgrund Ihrer Lage für die Entwicklung eines solchen Lebensraumtyps geeignet. Dafür war die Entnahme von Teilen des Pappelbestandes vorgesehen. Dabei sollten einige Bäume in ca. 5 m Höhe gekappt und als stehende Totholzbäume Spechten und Fledermäusen Besiedlungsmöglichkeiten bieten. Einige Altbäume bleiben erhalten. Nach erfolgter Beseitigung der Pappeln sollte die gesamte Ausgleichsfläche mit Schwarz-Erlen bepflanzt werden. Die Maßnahmen stellt eine Entwicklung höherwertiger Biotoptypen von Pappel-Bestand (14 Ökopunkte/m²) zu Schwarzerlen-Bruchwald (33 Ökopunkte /m²) nach Ökokontoverordnung des Landes Baden-Württemberg dar. Daher wurde die Maßnahme als fachlich geeignet eingestuft. Die Umsetzung ist bereits fachgerecht durch das Forstamt erfolgt. Standardmäßig hat eine ökologische Baubegleitung die Maßnahme betreut, um die Funktionsfähigkeit dieser zu gewährleisten. Die Fläche wird seitdem regelmäßig gepflegt. Der Wald hat sich dort seitdem sehr strukturreich und vielfältig entwickelt. 5. Wurden die Auswirkungen auf landwirtschaftliche Flächen und das Lokalklima ausreichend berücksichtigt? Wenn nicht, welche Maßnahmen werden ergriffen, um diese Aspekte angemessen zu berücksichtigen? Der Umweltbericht kommt nach qualitativer Analyse für das Schutzgut Klima zu folgendem Ergebnis (S. 33): „Da die bioklimatische Wirksamkeit des Geltungsbereichs keine hohe Bedeutung für den Siedlungsbereich von Neureut einnimmt, werden sich die bioklimatischen Änderungen nach Umsetzung der Baumaßnahmen nur am derzeit bestehenden nördlichen Ortsrand von Neureut auswirken. Eine erhebliche Beeinträchtigung der bioklimatischen Situation infolge des Vorhabens ist daher nicht zu erwarten. [...] Zusammenfassend ist festzuhalten, dass eine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzguts Klima und Luft nicht eintritt.“

  • Protokoll GR 18.06.2024 TOP 32
    Extrahierter Text

    Niederschrift 65. Plenarsitzung des Gemeinderates 18. Juni 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 32 der Tagesordnung: Bedenken bezüglich der Gewerbeflächen Gottesauer Feld Anfrage: FW|FÜR Vorlage: 2024/0573 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 32 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen (keine Wortmeldungen). Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 20. Juni 2024