Weiterführung des Radwegs an der L623 durch den Ortsteil Wolfartsweier
| Vorlage: | 2024/0571 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 21.05.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Wolfartsweier |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Grünwettersbach, Hohenwettersbach, Oststadt, Palmbach, Wolfartsweier |
Beratungen
- Ortschaftsrat Wolfartsweier (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 22.07.2024
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0571 Eingang: 20.05.2024 Weiterführung des Radwegs an der L623 durch den Ortsteil Wolfartsweier Anfrage der FDP-Ortschaftsratsfraktion Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wolfartsweier 22.07.2024 13 Ö Kenntnisnahme Nachdem in der letzten Ortschaftsratssitzung darüber berichtet wurde, dass die baulichen Anpassungen des Radwegs entlang der L623 zwischen Wolfartsweier und Grünwettersbach von der Planungs- in die Umsetzungsphase übergehen, möchten wir von der FDP-Ortschaftsratsfraktion gerne folgende Fragen klären: • Existiert bereits ein Konzept für die Verkehrswegeführung des Radwegs durch Wolfartsweier? o Falls ja, kann die Stadt Karlsruhe dieses Konzept im Ortschaftsrat vorstellen? o Falls nein, bis wann wird dieses Konzept erstellt? • Wird der Radweg zwischen Wolfartsweier und der Stadt so ertüchtigt, dass er auch in den Wintermonaten genutzt werden kann? Begründung Die Realisierung des Radwegs entlang der L623 stellt eine wesentliche Verbesserung der Verkehrswegeführung für Fußgänger und Fahrradfahrer zwischen den beiden Ortsteilen Wolfartsweier und Grünwettersbach dar. Allerdings ist zu beachten, dass die Mehrzahl der Fahrradfahrer nicht Wolfartsweier als Endziel hat, sondern Karlsruhe. Ettlingen oder Durlach. Daher muss sichergestellt werden, dass die Steigerung des Fahrradverkehrs durch Wolfartsweier keine erhöhten Sicherheitsrisiken für Fußgänger mit sich bringt, insbesondere in der Spielstraße rund um den Kindergarten. Eine frühzeitige Planung der Verkehrswegeführung durch den Ortsteil Wolfartsweier sowie eine Ertüchtigung des Radwegs zwischen Wolfartsweier und der Stadt Karlsruhe, die auch die Wintermonate berücksichtigt, ist dringend geboten. Stellvertretend für die FDP-Ortschaftsratsfraktion - Markus Ziegler
-
Extrahierter Text
Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0571 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: StplA Weiterführung des Radwegs an der L623 durch den Ortsteil Wolfartsweier Anfrage der FDP-Ortschaftsratsfraktion Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wolfartsweier 22.07.2024 13 Ö Kenntnisnahme Konzept für die Verkehrswegeführung des Radwegs durch Wolfartsweier: Das Karlsruher Radnetzkonzept stammt aus dem Jahr 2005. Kleinere Anpassungen finden immer wieder statt. Eine Überarbeitung des Radnetzkonzeptes (mit Beteiligung verschiedener Akteure) steht an, auch mit Berücksichtigung des RadNETZ Baden-Württemberg und der Radschnellverbindungen (Ausschnitt des unabgestimmten Zwischenentwurfs für Wolfartsweier s. Abbildung unten). Derzeit verlaufen durch Wolfartsweier folgende Verbindungen, meist mit Rad-Wegweisung (die Wegweisung muss teils noch aktualisiert werden): • In der Steinkreuzstraße und Hangstraße verläuft das RadNETZ BW Freizeitnetz als Landesrad- fernweg „Badischer Weinradweg“ (in Rot, s. Abbildung), im Süden nach Ettlingen, im Norden durch die Durlacher Altstadt und weiter nach Weingarten. Geradeaus nach Durlach geht außerdem eine reguläre Nebenroute (in Blau) über die Badener Straße. • Verbindung Grünwettersbach-Wolfartsweier entlang der L623 über die Schlossbergstraße • Wettersteinstraße: Anbindung nach Karlsruhe Innenstadt/Oststadt/Durlach-Aue über die Felder und den Oberwald. Hier kreuzt auch der Schwarzwaldradweg des Schwarzwaldvereins. • Am Zündhütle geht es über die Tiefentalstraße nach Hohenwettersbach beziehungsweise nach Palmbach und an der B3 Richtung Durlach-Aue. Ausschnitt Zwischenentwurf Radverkehrsnetzkonzept, Stadtplanungsamt 2024 – 2 – Folgendes Anpassungen sind derzeit vorgesehen: • Voraussichtlich 2025 Bau einer Querungshilfe Badener Straße/Regenrückhaltebecken in Richtung Basler-Tor-Straße im Auftrag des Regierungspräsidiums (RadNETZ BW). • In diesem Zusammenhang wird der Geh-/Radweg auf der Ostseite der Badener Straße zwischen Zündhütle und neuer Querungsinsel verbreitert und für den Radverkehr in zwei Richtungen freigegeben. Damit kommt der Radverkehr direkt in die Hangstraße auch in Fahrtrichtung Süden. Der teils zu schmale Radweg entlang der Steinkreuzstraße auf der Westseite ist dann – abhängig vom Fahrtziel - nicht mehr zwingend zu nutzen. Die Strecke wird im Spätsommer vom Land (RadNETZ BW) befahren. Anschließend wird die Stadt Hinweise erhalten, ob Verbesserungen an der Infrastruktur für den Radfernweg für nötig erachtet werden. • Der seit vielen Jahren mit Ausnahmegenehmigung markierte Schutzstreifen in der Steinkreuzstraße ist derzeit in Prüfung: Das Modellprojekt der Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußgängerfreundlicher Kommunen in BW e.V. (AGFK-BW) hatte den Schutzstreifen mit schmaler Kernfahrbahn positiv beurteilt. Der darauf aufbauende neue Erlass des Landes zu Schutzstreifen mit schmaler Kernfahrbahn ermöglicht es den Kommunen zukünftig unter gewissen Randbedingungen, diese Schutzstreifen selbst anordnen zu können. Es bedarf dann keiner Ausnahmegenehmigung mehr durch das Verkehrsministerium. Die Steinkreuzstraße ist laut Erlass im Grenzbereich. Es wurde Anfang Juni eine Verkehrszählung durchgeführt. Die Unfallzahlen sind weiterhin geringer als vor Markierung des Schutzstreifens. Die Stadt wird nochmals nachhaken, wie mit den positiv bewerteten Modellstrecken zu verfahren ist, wenn die Randbedingungen des Erlasses (z.B. Verkehrsmengen, Markierungsmaße) nicht komplett eingehalten werden. Derzeit ist die Schutzstreifenmarkierung sehr stark abgefahren. Eine Baustelle schränkt die Nutzung ein. Die Stadtverwaltung wird den Ortschaftsrat dazu erneut informieren. • Im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Oberer Säuterich in Durlach ist eine direkte Verbindung entlang der B3 angedacht zwischen nördlicher Bushaltestelle Zündhütle und Hansaplatz. Die Strecke ist aber nicht Teil des Bebauungsplans. Die Verbindung ist in der obigen Radnetz-Abbildung zu sehen, heute ist ein Umweg über Schindweg und Steiermärker Straße nötig. (Hier verläuft auch der Schwarzwaldradweg.) • Die Planung zu einer verbesserten Radverkehrsführung entlang der L623 und der Anpassung der Leitplanke mit veränderter Radführung in die Schlossbergstraße wurde in einer der letzten Ortschaftsratssitzungen behandelt. • Der Bedarf nach einer direkten Verbindung zwischen L623 und B3 Richtung Ettlingen wurde Ende 2020 ans Land gemeldet. Dies erfolgte im Rahmen einer Kreisabfrage zum Bedarfsplan von Radwegen an Bundes- und Landesstraßen. Heute gibt es nur eine umwegige Führung über die Schlossberg- und Steinkreuzstraße. Das Land hat diese Strecke nicht in den Bedarfsplan aufgenommen, da sie nicht Teil des kategorisierten Netzes ist und die Führung über das „parallele“ RadNETZ BW verläuft. Somit sind hier keine Änderungen bei der Wegeführung zu erwarten. Ertüchtigung des Radwegs zwischen Wolfartsweier und der Stadt, dass er auch in den Wintermonaten genutzt werden kann: Die Wettersteinstraße zwischen Steinkreuz- und Nordoststraße ist in einem verhältnismäßig schlechten Zustand und muss saniert werden. Derzeit ist die Maßnahme für 2026/27 vorgesehen. Eine Planung liegt noch nicht vor. – 3 – Der Zustand der Wettersteinstraße Richtung Norden ist ab der Nordoststraße in einem guten Zustand und bedarf keiner Sanierung. Hier liegen auch zwei Wegegrundstücke, die sich nicht im Eigentum der Stadt befinden. Die Zuständigkeit für die Unterhaltung dieser Flächen liegt aber dennoch beim Tiefbauamt. Die weiteren Wege sind Wirtschaftswege. Hier kann es durch die Nutzung von landwirtschaftlichen Fahrzeugen zu Beschädigungen der Oberfläche kommen. Nach Kenntnis der Stadtverwaltung ist dies aber eher nicht der Fall und die Wege sind in einem guten Zustand. Ein Winterdienst ist derzeit auf der Verbindung in Richtung Oberwald auf den Feldern und im Wald nicht vorgesehen und aufgrund des Salzeintrags als kritisch zu beurteilen. Sicherstellung, dass die Steigerung des Fahrradverkehrs durch Wolfartsweier keine erhöhten Sicherheitsrisiken für Fußgänger mit sich bringt, insbesondere in der Spielstraße rund um den Kindergarten: Grundsätzlich wird bei Radverkehrsplanungen entlang von Straßen versucht, den Radverkehr vom Fußverkehr zu trennen und ein eigenes Angebot zu schaffen. Ein Beispiel hierfür ist der Schutzstreifen in der Steinkreuzstraße. Dies ist aufgrund der baulichen Gegebenheiten aber nicht immer möglich und je nach Rad- und Fußverkehrsstärke bei entsprechender Wegebreite auch nicht nötig. Insbesondere Verbindungswege wie beispielsweise zwischen Hangstraße und Zündhütle oder die Feldwege Richtung Oberwald sind oftmals attraktive Strecken für Radfahrende abseits des Autoverkehrs, können eine direktere Verbindung darstellen und ermöglichen ein schnelleres und attraktiveres Vorankommen im Stadtteil oder zwischen Stadtteilen. Abhängig von verschiedensten Randbedingungen kommen folglich unterschiedliche planerische Elemente zum Einsatz. In der Wettersteinstraße auf Höhe der Kindertagesstätte befindet sich ein verkehrsberuhigter Bereich. Dies bedeutet, dass alle am Verkehr Teilnehmenden, also auch Radfahrende, Schrittgeschwindigkeit einhalten müssen und sich den Verkehrsraum auf einer gemeinsamen Fläche teilen. Fußverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden; wenn nötig, muss gewartet werden. Allgemein gilt gegenseitige Rücksichtnahme aller am Verkehr Teilnehmenden im Straßenverkehr. Die Platzflächen verdeutlichen dies, auch ist ein Piktogramm aufgebracht, das auf Kinder hinweist. (Bei der Sanierung des Straßenabschnitts muss das Thema Fußverkehr und Kindergarten mitbedacht werden.) Für Kontrollen des fließenden Verkehrs ist das Polizeipräsidium zuständig. Fußverkehrsunfälle sind in der Wettersteinstraße keine bekannt. Laut Polizeipräsidium ereigneten sich in den vergangenen drei Jahren in der kompletten Wettersteinstraße lediglich zwei Verkehrsunfälle mit Sachschaden. In beiden Fällen beschädigten fahrende Pkw geparkte Pkw und entfernten sich unerlaubt von der Unfallstelle. Die letzten beiden Verkehrsunfälle mit anderen Verkehrsteilnehmenden ereigneten sich 2019. Jeweils kamen aus der Wettersteinstraße (Fortsatz der Hausnummern 39-43) in die eigentliche Wettersteinstraße abbiegende Radfahrende zu Fall: in einem Fall im Konflikt mit einem entgegenkommenden abbiegenden Pkw aus der Talwiesenstraße, einmal alleinbeteiligt. An derselben Kreuzung kam es 2015 zu einem Unfall mit einem daraufhin schwerverletzten Radfahrer, der aus der Talwiesenstraße kommend die Vorfahrt eines auf der Wettersteinstraße nach Norden fahrenden Radfahrers (leichtverletzt) missachtete. Weitere Konflikte mit Rad- und Fußverkehr sind bei der Polizei nicht aktenkundig.