Vorläufige Unterbringung der Geflüchteten aus der Ukraine - Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für die Steinhäuserstraße 18 a

Vorlage: 2024/0568
Art: Beschlussvorlage
Datum: 21.05.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 18.06.2024

    TOP: 9

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0568 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Vorläufige Unterbringung der Geflüchteten aus der Ukraine Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für die Steinhäuserstraße 18 a Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Hauptausschuss 04.06.2024 16 N Vorberatung Gemeinderat 18.06.2024 9 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat stimmt - nach Vorberatung im Hauptausschuss - der Vergabe der Sicherheitsdienstleistungen für das ehemalige Schwesternwohnheim der ViDia-Kliniken ab dem 1. August 2024 bis zum 31. Juli 2025 mit optionaler Verlängerung bis zum 31. Juli 2026 an die Firma Sekuris Dienstleistungen GmbH&Co.KG, Lindigstraße 12, 63801 Kleinostheim zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag zu erteilen und den entsprechenden Vertrag mit einem Gesamtwert in Höhe von 4.223.310,56 Euro abzuschließen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 4.223.310,56 € Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: 2.111.655,38 € Gesamteinzahlung: 4.223.310,56 € Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☒ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen 1. Ausschreibungsgegenstand Seit dem 6. Oktober 2022 fungiert das ehemalige Schwesternwohnheim der ViDia-Kliniken in der Steinhäuserstraße 18 a als Einrichtung der vorläufigen Unterbringung und gleichzeitig als sogenannte Drehscheibe für die in Karlsruhe neu angekommenen oder bereits über einen bestimmten Zeitraum in Karlsruhe lebenden, geflüchteten Ukrainern und Ukrainerinnen ohne geeigneten Wohnraum, die nach einer kurzen Verweildauer in dem ehemaligen Schwesternwohnheim in alternative Wohnunterkünfte verteilt werden. An das Schwesternwohnheim grenzt die noch in Betrieb befindliche Strahlenklinik der ViDia-Kliniken. Die im Schwesternwohnheim lebenden Geflüchteten sind auf sechs Wohnetagen verteilt. Durch die ständigen Zu- und Abgänge in dem Gebäude herrscht ein reger Betrieb, und es kann sich keine dauerhaft stabile Hausgemeinschaft entwickeln. Das in der Steinhäuserstraße eingesetzte Sicherheitspersonal agiert vorrangig präventiv und ist für einen reibungslosen Betrieb in und außerhalb des Gebäudes unerlässlich. Der Sicherheitsdienst trägt schon alleine mit seiner Anwesenheit dazu bei, dass die ankommenden Menschen, die oftmals in ihrem Heimatland und auf der Flucht nach Karlsruhe leidvolle Erfahrungen erleben mussten, ein subjektives Gefühl der Sicherheit vermittelt bekommen. Zusammen mit der ebenfalls dort aktiven Sozialbetreuung der AWO trägt der Sicherheitsdienst zu einem guten Miteinander mit und innerhalb der Bewohnerschaft bei. Das im Gebäude eingesetzte Sicherheitspersonal gewährleistet somit einen reibungslosen und geordneten Wohnbetrieb. Zudem ist eine Außenbestreifung des umliegenden Geländes erforderlich. Der Vermieter des Gebäudes legt ausdrücklichen Wert darauf, dass der angrenzende Klinikbetrieb insbesondere auch in der Abend- und Nachtzeit störungsfrei weiterläuft. Wegen des Vertragsablaufs des bisherigen Sicherheitsdienstes wurden die Sicherheitsdienstleistungen für das Objekt Steinhäuserstraße 18 a ab dem 1. August 2024 bis zum 31. Juli 2025 neu ausgeschrieben. Eine optionale Verlängerung bis zum 31. Juli 2026 ist möglich. 2. Art der Vergabe Die Ausschreibung erfolgte europaweit im Rahmen eines öffentlichen Verfahrens nach § 119 Abs. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) und § 14 Abs. 2 Vergabeverordnung (VgV). Das Vergabeverfahren wurde durch die Zentrale Vergabestelle (ZVS) der Stadt Karlsruhe durchgeführt. Die Bekanntmachung im „Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union“ und auf www.karlsruhe.de erfolgte am 16. Februar 2024. Die Ausschreibungsunterlagen wurden über die Ausschreibungsplattform www.subreport.de von 43 Firmen heruntergeladen. Die Angebotsabgabe war ausschließlich elektronisch möglich. Dabei war das Angebot verschlüsselt über die Ausschreibungsplattform subreport/ELVIS hochzuladen. 3. Prüfung und Wertung der Angebote Bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 20. März 2024 gingen 26 Angebote fristgerecht ein. Ein Angebot erfolgte verspätet, weshalb es nach § 57 Absatz 1 Nr. 1 VgV ausgeschlossen wurde. 13 Angebote mussten nach § 57 Abs. 1 Nr. 5 VgV i.V.m. § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen werden, da der nach der Leistungsbeschreibung geforderte Tariflohn und bzw. oder die Zulage für die Einsatzleitung nach den für Baden-Württemberg gültigen allgemeinverbindlichen Mantel- und Lohntarifverträgen für das Wach- und Sicherheitsgewerbe nicht eingehalten wurde. – 3 – Ein weiteres Angebot musste wegen Änderung der Vergabeunterlagen nach § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV ausgeschlossen werden, da der Bieter mit einer Mischkalkulation bzw. Durchschnittspreisen gearbeitet hat und somit ein Vergleich mit anderen eingegangenen Angeboten nicht mehr möglich war. Die restlichen 12 Angebote wurden von der ZVS auf die formelle und rechnerische Richtigkeit geprüft. Nach fachlicher Prüfung und anschließender Wertung gemäß dem Zuschlagskriterium Preis (100 Prozent) ergibt sich folgende Rangliste: Firma pro Jahr brutto Prozentabweichung zum Erstplazierten Bietender 1: Sekuris Dienstleistungen, Kleinostheim 2.111.655,38 Euro Bietender 2: 2.268.880,56 Euro 7,45% Bietender 3: 2.272.764,10 Euro 7,63% Bietender 4: 2.306.649,99 Euro 9,23% Bietender 5: 2.326.664,37 Euro 10,18% Bietender 6: 2.416.856,16 Euro 14,45% Bietender 7: 2.424.139,17 Euro 14,80% Bietender 8: 2.453.400,39 Euro 16,18% Bietender 9: 2.491.338,95 Euro 17,98% Bietender 10: 2.504.473,29 Euro 18,60% Bietender 11: 2.519.389,86 Euro 19,31% Bietender 12: 2.777.053,72 Euro 31,51% Unter Berücksichtigung des Wertungskriteriums Preis wird der Zuschlag nach § 127 Abs. 1 GWB in Verbindung mit § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Es wird daher vorgeschlagen, den Zuschlag auf das Angebot der Firma Sekuris Dienstleistungen zu vergeben. Diese Firma erfüllt die festgelegten Eignungskriterien und wird als fachkundiges, erfahrenes und leistungsfähiges Unternehmen beurteilt. Die Gegenfinanzierung erfolgt durch das Land Baden-Württemberg. Die Aufwendungen für den Sicherheitsdienst im Rahmen der vorläufigen Unterbringung werden gegenüber dem Land Baden-Württemberg bei der Flüchtlingskostenerstattung geltend gemacht und auch grundsätzlich erstattet. Die entstandenen Kosten für die Sicherheitsdienstleistungen werden in zwei Stufen mit dem Land abgerechnet. Zunächst erfolgt die Auszahlung einer finanziellen Aufwandspauschale und mit zeitlichem Versatz eine sogenannte nachlaufende Spitzabrechnung der entstandenen Kosten. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat stimmt - nach Vorberatung im Hauptausschuss - der Vergabe der Sicherheitsdienstleistungen für das ehemalige Schwesternwohnheim der ViDia-Kliniken ab dem 1. August 2024 bis zum 31. Juli 2025 mit optionaler Verlängerung bis zum 31. Juli 2026 an die Firma Sekuris Dienstleistungen GmbH&Co.KG, Lindigstraße 12, 63801 Kleinostheim zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag zu erteilen und den entsprechenden Vertrag mit einem Gesamtwert in Höhe von 4.223.310,56 Euro abzuschließen.

  • Abstimmumsergebnis Top 9
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR 18.06.2024 TOP 9
    Extrahierter Text

    Niederschrift 65. Plenarsitzung des Gemeinderates 18. Juni 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 9 der Tagesordnung: Vorläufige Unterbringung der Geflüchteten aus der Ukraine - Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für die Steinhäuserstraße 18 a Vorlage: 2024/0568 Beschluss: Der Gemeinderat stimmt - nach Vorberatung im Hauptausschuss - der Vergabe der Sicher- heitsdienstleistungen für das ehemalige Schwesternwohnheim der ViDia-Kliniken ab dem 1. August 2024 bis zum 31. Juli 2025 mit optionaler Verlängerung bis zum 31. Juli 2026 an die Firma Sekuris Dienstleistungen GmbH&Co.KG, Lindigstraße 12, 63801 Kleinostheim zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag zu erteilen und den entsprechenden Vertrag mit einem Gesamtwert in Höhe von 4.223.310,56 Euro abzuschließen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Zustimmung. Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 9 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Hauptausschuss am 4. Juni 2024. Stadträtin Fenrich (parteilos): Ich würde sehr gerne dieser Vorlage zustimmen, aber die Vor- lage ist meines Erachtens einfach nicht substantiiert dargelegt. Die Vorlage spricht davon, dass Sicherheitsleistungen im Außenbereich vorgenommen werden müssen und vergeben werden sollen und Sicherheitsleistungen innerhalb des Gebäudes. Die Verwaltung hat aber versäumt, diese Sicherheitsleistungen aufzusplitten, also in Sicherheitsleistungen innerhalb des Gebäudes und Sicherheitsleistungen außerhalb des Gebäudes. Die Gesamtkosten be- tragen für zwei Jahre 4,2 Millionen Euro. Das sind monatlich 175.000, fast 176.000 Euro. Das sind keine Peanuts. Aus diesem Grunde hätte meines Erachtens diese Beschlussvorlage einfach dezidierter aufgelistet werden müssen, denn ich denke mir, dass die Sicherheitsleis- tungen im Außenbereich durchaus notwendig sind, auch weil die ViDia-Kliniken das auch gefordert haben, aber auch weil man nicht weiß, was außenherum geschieht. Die Einflüsse können vielfältig sein, von daher absolut richtig. – 2 – Was die Sicherheitsleistungen innerhalb des Gebäudes anbelangt, gehe ich doch davon aus, dass die Räume, also innen, das Haus bewohnt ist von Ukrainern, und das sind doch zum Großteil Frauen mit Kindern. Da muss ich ganz ehrlich sagen, erschließt sich mir nicht ganz, weshalb da Sicherheitsleistungen, zumindest mal wohl in erheblichem Umfang auch, eingekauft werden sollen. Von daher ist es meines Erachtens nicht ganz schlüssig, was hier vorgetragen wurde. Ich denke, jeder, der sich hier ehrlich macht und das genau überlegt und auch überlegt, wo unsere Gelder hingehen, dass der Haushalt klamm ist, da wieder- hole ich mich auch zum x-ten Mal, dass wir uns enorme Ausgaben nur dann leisten sollten, wenn sie dringend erforderlich sind, und das ist dieser Beschlussvorlage nicht zu entneh- men. Ich würde mich daher ganz gerne enthalten, das geht aber nicht, denn es wird jetzt abge- stimmt werden über sämtliche Sicherheitsleistungen außen und innen. Deswegen werde ich mit Nein stimmen. Und das, wie gesagt, dieses nicht substantiierte Vortragen seitens der Stadtverwaltung veranlasst mich zu diesem Schritt. Der Vorsitzende: Ich will nur darauf hinweisen, dass solche Diskussionen eigentlich in den Hauptausschuss gehören, und dort sind diese Punkte bisher nicht vorgetragen worden. Ob es Sinn macht, interne Dienstleistungen und externe Dienstleistungen in einem Gebäude auszuschreiben, mit dem Risiko, dass ich dann zwei Sicherheitsfirmen habe, die einmal in- tern, einmal extern arbeiten, wage ich zu bezweifeln. Ich halte das für sinnvoll, dass das aus einer Hand ist. Natürlich ist das viel Geld, aber wir setzen hier die Sicherheitskonzepte um, die sich überall bewährt haben und die auch ein Stück weit dem entsprechen, wie wir es für andere Gruppen, die wir in Großunterkünften unterbringen müssen, auch anwenden und wo wir bisher sehr gute Erfahrungen machen. Hier würde ich davor warnen, jetzt in eine Diskussion einzusteigen, wie setzen sich diese Gruppen zusammen, aus welchen Herkunftsländern kommen die denn. Unsere Erfahrung ist, dass es bei gruppendynamischen Prozessen am Ende relativ egal ist, wo die Menschen herkommen und auch wie sie sich jeweils zusammensetzen. Wir haben da zum Teil auch andere Erfahrungen gemacht als manche anderen. Ich bin aber erst einmal sehr froh, dass wir bisher in den letzten Jahren nie nennenswerte Schwierigkeiten hatten. Aber genau das setzt auch voraus, dass wir hier mit großer Verantwortlichkeit, und das dient auch dem Schutz der jeweiligen Personen, die sich dort befinden, es ist kein Affront gegen diese Per- sonen, da wird, glaube ich, gerade im Moment ein bisschen die Wirkungskette umgedreht, dass wir eigentlich sehr gute Erfahrungen damit machen. Da wir hier in diesen Bereichen doch hoffentlich auch umfassend weiterhin die entsprechenden Kosten erstattet bekom- men, hat es auch nicht unmittelbar etwas mit der sonstigen Finanzkraft des Haushaltes zu tun. Das vielleicht als ein Versuch, hier einfach für die Öffentlichkeit ein paar Punkte aus meiner Sicht noch zu ergänzen. Wir würden jetzt in die Abstimmung einsteigen, und ich bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist eine mehrheitliche Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 2. Juli 2024