Verlängerung des Erbbaurechts an dem städtischen Grundstück Nr. 7539 mit 4.741 m² Gebäude- und Freifläche, Gustav-Heller-Platz 1

Vorlage: 2024/0566
Art: Beschlussvorlage
Datum: 21.05.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Liegenschaftsamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 18.06.2024

    TOP: 14

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0566 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Liegenschaftsamt Verlängerung des Erbbaurechts an dem städtischen Grundstück Nr. 7539 mit 4.741 m² Gebäude- und Freifläche, Gustav-Heller-Platz 1 Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Hauptausschuss 04.06.2024 17.1 N Vorberatung Gemeinderat 18.06.2024 Ö Entscheidung Kurzfassung 1. Der Gemeinderat genehmigt nach Vorberatung im Hauptausschuss die Verlängerung des Erbbaurechts an dem städtischen Grundstück Nr. 7539 mit 4.741 m² Gebäude- und Freifläche, Gustav-Heller-Platz 1, zugunsten der Senioren- und Pflegeheim Schmitz gGmbH bis zum 31. Dezember 2075. 2. Das Liegenschaftsamt wird ermächtigt, den entsprechenden Nachtragsvertrag abzuschließen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: 85.157,21 € Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen I. Ausgangslage Die Stadt Karlsruhe hat an dem Grundstück Nr. 7539 ein Erbbaurecht zugunsten der Senioren- und Pflegeheim Schmitz gGmbH für die Dauer von 75 Jahren bestellt. Die Laufzeit des Erbbaurechts endet am 23. Dezember 2051. Der Erbbauberechtigte ist berechtigt und verpflichtet, das Erbbaugrundstück zum Betrieb eines Altenpflegeheims zu nutzen. II. Dauer der Laufzeitverlängerung Eine Verlängerung der Laufzeit des Erbbaurechts an dem städtischen Grundstück Nr. 7539 soll auf Wunsch des Erbbauberechtigten vorzeitig bis 31. Dezember 2075 erfolgen, da ein neuer Pachtvertrag über eine Dauer von 30 Jahren zwischen der Senioren- und Pflegeheim Schmitz gGmbH und dem aktuellen Pächter (Betreiber) abgeschlossen werden soll. Außerdem sind mittelfristig Sanierungsarbeiten an dem Gebäude auf dem Erbbaugrundstück notwendig. III. Vertragskonditionen Im Rahmen der Laufzeitverlängerung soll das Erbbaurecht gleichzeitig an die aktuellen städtischen Konditionen angepasst werden. Diese sehen Änderungen bzw. Anpassungen in folgenden Punkten vor: a. Versicherung des Bauwerks b. Veräußerung des Erbbaurechts c. Heimfallanspruch d. Ablauf des Erbbaurechts e. Schiedsvereinbarung f. Anpassung des Erbbauzinses (siehe Punkt IV) IV. Berechnung und Anpassung Erbbauzins Der Erbbauzins basiert auf einem Verkehrswert von 870,00 €/m² gemäß Verkehrswertkurzgutachten vom 17. August 2023. Er beträgt 162.849,35 € (4 % aus dem Bodenwert 4.071.233,81 €). Dieser Betrag wird im Erbbaugrundbuch eingetragen. Abweichend hiervon wird, solange das Grundstück für den Zweck „Altenpflegeheim“ (Gemeinbedarf) genutzt wird, ein reduzierter Erbbauzins gewährt. Er errechnet sich wie folgt: Verkehrswert / m² um 30% reduziert: 610,00 €/m² Verkehrswert 610 €/m² x 4.741 m²: 2.892.010,00 € Verkehrswert abzgl. Erschließungsbeitrag: 2.838.573,81 € Hiervon 3%: 85.157,21 €/jährlich Beide Erbbauzinsbeträge sind wertgesichert und werden jeweils nach Ablauf von fünf Jahren ab Vertragsbeurkundung an gerechnet nach der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes Baden- Württemberg angepasst. Dies entspricht dem Gemeinderatsbeschluss vom 18. Februar 2020. – 3 – Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat genehmigt nach Vorberatung im Hauptausschuss die Verlängerung des Erbbaurechts an dem städtischen Grundstück Nr. 7539 mit 4.741 m² Gebäude- und Freifläche, Gustav-Heller-Platz 1, zugunsten der Senioren- und Pflegeheim Schmitz gGmbH bis zum 31. Dezember 2075. 2. Das Liegenschaftsamt wird ermächtigt, den entsprechenden Nachtragsvertrag abzuschließen.

  • Abstimmungsergebnis TOP 14
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR 18.06.2024 TOP 14
    Extrahierter Text

    Niederschrift 65. Plenarsitzung des Gemeinderates 18. Juni 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 14 der Tagesordnung: Verlängerung des Erbbaurechts an dem städtischen Grundstück Nr. 7539 mit 4.741 m² Gebäude- und Freifläche, Gustav-Heller-Platz 1 Vorlage: 2024/0566 Beschluss: 1. Der Gemeinderat genehmigt nach Vorberatung im Hauptausschuss die Verlängerung des Erbbaurechts an dem städtischen Grundstück Nr. 7539 mit 4.741 m² Gebäude- und Freifläche, Gustav-Heller-Platz 1, zugunsten der Senioren- und Pflegeheim Schmitz gGmbH bis zum 31. Dezember 2075. 2. Das Liegenschaftsamt wird ermächtigt, den entsprechenden Nachtragsvertrag abzuschließen. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung (41 Ja) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 14 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss am 4. Juni 2024: Ich bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Einstimmige Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 5. Juli 2024