Zukunft der Grundschul-Radfahrausbildung in den Bergdörfern
| Vorlage: | 2024/0565 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 21.05.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Schul- und Sportamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Grünwettersbach, Stupferich, Waldstadt |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 18.06.2024
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0565 Eingang: 17.05.2024 Zukunft der Grundschul-Radfahrausbildung in den Bergdörfern Anfrage: CDU Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 18.06.2024 30 Ö Kenntnisnahme 1. Kann die Verwaltung bestätigen, dass die mobile Jugendverkehrsschule 1 eingestellt werden soll? Worin liegen nach Kenntnis der Verwaltung die Gründe dafür? 2. Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, um die Grundschul-Radfahrausbildung in den Bergdörfern vor Ort zu bewahren, damit erheblicher Unterrichtsausfall aufgrund der Transferzeiten vermieden wird? 3. Wie bewertet die Stadtverwaltung das Vorgehen der Verkehrswacht, die Radfahrausbildung an stationären Verkehrsschulen zu zentralisieren – insbesondere auch dahingehend, dass die Grundschulkinder die Ausbildung dann nicht mehr auf ihren eigenen Rädern, sondern auf den Rädern der Verkehrswacht absolvieren müssen? 4. Wie schätzt die Stadtverwaltung den Stellenwert der Grundschul-Radfahrausbildung an den Grundschulen im Allgemeinen ein? 5. Wer kommt im Fall der Zentralisierung der Radfahrausbildung für die Kosten des Bustransfers auf? Sachverhalt / Begründung Seit vielen Jahren erhalten die Grundschulkinder der Karlsruher Bergdörfer ihre Radfahrausbildung auf den Schulhöfen der Heinz-Barth-Schule in Grünwettersbach oder der Grundschule in Stupferich. Zu diesem Zweck betreibt die für den Stadt- und Landkreis zuständige Verkehrswacht die mobile Jugendverkehrsschule 1 und gestaltet den jeweiligen Schulhof durch mitgebrachte Verkehrsschilder usw. jeweils zu einem mobilen Verkehrsübungsplatz um. Wie wir infolge einiger Rückmeldungen aus den Schulen der Bergdörfer erfahren haben, soll die mobile Jugendverkehrsschule 1 jedoch eingestellt werden. Hierbei steht die Frage im Raum, ob die Grundschulkinder ihre Radfahrausbildung künftig an einer der stationären Verkehrsschulen in Ettlingen oder in der Waldstadt bzw. am Engländerplatz erhalten. Zweifelsohne sind die stationären Verkehrsschulen besser ausgestattet als die mobile Jugendverkehrsschule 1. Dennoch sind wir als CDU-Fraktion der festen Überzeugung, dass die Grundschulkinder ihre Ausbildung genau dort erhalten sollten, wo sie auch ihren Alltag bestreiten: d. h. auf dem Weg zur Schule oder im Wohnquartier. In erster Linie müssen sich die radelnden Kinder genau hier auskennen, nicht in Ettlingen, am Engländerplatz oder in der Waldstadt. In den vergangenen zwei Jahren haben die Schülerinnen und Schüler die Ausbildung zudem auf ihren eigenen Fahrrädern absolvieren können. Eine Fortführung dieser Praxis halten wir aus pädagogischen – 2 – Gründen für äußerst sinnvoll, da den Kindern beim Besuch der stationären Verkehrsschulen Fremdräder der Verkehrswacht zur Verfügung gestellt werden müssten. Insbesondere kritisieren wir als CDU-Fraktion auch den Zeitverlust für die Grundschulen, der durch die unverhältnismäßig langen An- und Rückfahrten entsteht. Während für die vier Ausbildungstermine vor Ort bisher insgesamt 8 Unterrichtsstunden benötigt wurden, müssten die Grundschulkinder laut Berechnung der Heinz-Barth-Grundschule pro Ausbildungstermin allein 4 bis 5 Unterrichtsstunden im Bus verbringen, weil der Transfer so viel Zeit in Anspruch nimmt. Als CDU-Fraktion wollen wir alles daran setzen, dass die Grundschulkinder ihre Radfahrausbildung auch weiterhin an Ort und Stelle erhalten. Daher bitten wir um die Beantwortung obiger Fragen. Unterzeichnet von: Stadtrat Detlef Hofmann Stadtrat Tilman Pfannkuch
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Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0565 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: Schul- und Sportamt Zukunft der Grundschul-Radfahrausbildung in den Bergdörfern Anfrage: CDU Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 18.06.2024 30 Ö Kenntnisnahme 1. Kann die Verwaltung bestätigen, dass die mobile Jugendverkehrsschule 1 eingestellt werden soll? Worin liegen nach Kenntnis der Verwaltung die Gründe dafür? Die mobile Jugendverkehrsschule 1 wurde bereits zum Ende des Jahres 2022 aus wirtschaftlichen Gründen aufgelöst und der Großraumanhänger zum Transport von Fahrrädern und Verkehrszeichen veräußert. Der Verein Verkehrswacht im Stadt- und Landkreis Karlsruhe e.V. ist bestrebt mobile Angebote durch Übungseinheiten an stationären Jugendverkehrsschulstandorten zu ersetzen. Diese festen Einrichtungen bilden den Straßenverkehr besser ab als mobile Lösungen. Zudem steht seitens der Polizei zunehmend weniger Personal zur Verfügung, um den Verkehrsunterricht dezentral durchzuführen. 2. Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, um die Grundschul-Radfahrausbildung in den Bergdörfern vor Ort zu bewahren, damit erheblicher Unterrichtsausfall aufgrund der Transferzeiten vermieden wird? Die Verkehrswacht plant für die Schulen der Bergdörfer in enger Abstimmung mit den Schulleitungen vorrangig den Einsatz der mobilen Jugendverkehrsschule Nord oder ein Ausweichen auf stationäre Plätze in Ettlingen, der Waldstadt oder dem Engländerplatz. Auf Einsatzpläne und Kapazitäten hat die Stadtverwaltung allerdings keinen Einfluss. 3. Wie bewertet die Stadtverwaltung das Vorgehen der Verkehrswacht, die Radfahrausbildung an stationären Verkehrsschulen zu zentralisieren – insbesondere auch dahingehend, dass die Grundschulkinder die Ausbildung nicht mehr auf ihren eigenen Rädern, sondern auf den Rädern der Verkehrswacht absolvieren müssen? Die Verkehrserziehung soll in einem möglichst realen Übungsszenario stattfinden. Dies kann laut Aussagen der Verkehrswacht an den stationären Anlagen besser vermittelt werden. Das Schul- und Sportamt unterstützt den Betrieb der Jugendverkehrsschulen mit einem jährlichen Zuschuss und der Übernahme der Mietkosten für die seitens der Stadt dem Verein überlassenen Räumlichkeiten auf dem Gelände Engländerplatz. Für die Vermittlung der Themen zur Verkehrserziehung ist das Üben auf „fremden“ Fahrrädern zweitrangig. Den Kindern werden verkehrstüchtige Fahrräder zur Verfügung gestellt, und soziale Unterschiede fallen nicht ins Gewicht, da die Kinder die gleichen Voraussetzungen haben. In der Vergangenheit konnten die Grundschülerinnen und Grundschüler in den Bergdörfern nur mit großem Unterstützungsaufwand der Eltern oder Begleitpersonen auf eigenen Fahrrädern zu den Ausbildungsplätzen gelangen. Dies ist nicht mehr gegeben. – 2 – 4. Wie schätzt die Stadtverwaltung den Stellenwert der Grundschul-Radfahrausbildung an den Grundschulen im Allgemeinen ein? Verkehrserziehung ist den Schulen als Teil ihres Unterrichts- und Erziehungsauftrags zugewiesen. Die Radfahrausbildung ist ein wesentlicher Baustein zur Verkehrserziehung von Grundschulkindern. Neben dem „Fahrradführerschein“ gibt es weitere Aktionen zur Verkehrssicherheit, die in den Schulen stattfinden, beispielsweise der ADAC-Fahrradparcours. 5. Wer kommt im Fall der Zentralisierung der Radfahrausbildung für die Kosten des Bustransfers auf? Die Verwaltung übernimmt für Fahrten im Klassenverband mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu den Standorten der Jugendverkehrsschule die Kosten im Rahmen der Schülerbeförderung. Bustransfers werden aus Kostengründen ausgeschlossen.
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Niederschrift 65. Plenarsitzung des Gemeinderates 18. Juni 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 30 der Tagesordnung: Zukunft der Grundschul-Radfahrausbildung in den Bergdör- fern Anfrage: CDU Vorlage: 2024/0565 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 30 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Ich wollte nur ankündigen, den Prozess nicht weiter zu verlän- gern, und wir drei Ergänzungsfragen schriftlich stellen werden. Der Vorsitzende: Die Kolleginnen und Kollegen werden es Ihnen danken. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 20. Juni 2024