Grundstücksvergabekonzept für das "Quartier Zukunft Nord (nördlicher Teil)" - quotale Aufteilung und Auswahlgremium
| Vorlage: | 2024/0563/2 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 11.06.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Liegenschaftsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 18.06.2024
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: teilweise zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0563/2 Eingang: 11.06.2024 Grundstücksvergabekonzept für das "Quartier Zukunft Nord (nördlicher Teil)" - quotale Aufteilung und Auswahlgremium Änderungsantrag: GRÜNE Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 18.06.2024 13.1 Ö Entscheidung Der Beschluss wird wie folgt geändert: Ergänzung in Punkt a): zwei Optionen zur quotalen Aufteilung der Baufelder 4 und 5 gemäß den Erläuterungen in der Beschlussvorlage und damit eine vorläufige quotale Aufteilung bei Option 1 von ca. 64 % nur an gemeinwohlorientierte Baugruppen und bei Option 2 von ca. 64 % an gemeinwohlorientierte Baugruppen und Ankernutzer (z.B. Genossenschaften oder städtische Gesellschaften). Änderung in Punkt b): die verbleibenden 36 % (Baufeld 2, südlicher Teil) für die übrigen Akteure Genossenschaften oder weitere gemeinwohlorientierte Baugruppen zu einem späteren Zeitpunkt auszuschreiben. Die Ausschreibung erfolgt analog zur Konzeptvergabe durch den Hauptausschuss. Da das gesamte Quartier Zukunft Nord neu entwickelt wird, ist nach Auffassung der antragstellenden Fraktion bei der Konzeptvergabe das Quartier als Ganzes zu betrachten. Im gesamten Gebiet befindet sich bereits die Mehrheit der Grundstücke in privatem Besitz und stehen daher dem freien Wohnungsmarkt zur Verfügung. Im Grundstücksvergabekonzept ist eine quotale Aufteilung mit 25 % je Akteursgruppe (Genossenschaften, städtische Gesellschaften, Baugruppen und freier Wohnungsmarkt) vorgesehen. Die Quote für den freien Wohnungsmarkt ist bereits übererfüllt. Daher sollen die städtischen Grundstücke ausschließlich an die verbleibenden drei Akteursgruppen vergeben werden. Im Konzeptvergabeverfahren soll durch die Bewertungskriterien zudem darauf Wert gelegt werden, dass die Baugruppen gemeinwohlorientiert sind bzw. gemeinwohlorientierte Nutzungen in den Vorhaben integrieren. Unterzeichnet von: Aljoscha Löffler Verena Anlauf Christine Großmann Christine Weber Johannes Honné Dr. Clemens Cremer Begründung/Sachverhalt
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0563/2 Verantwortlich: Dez. Dienststelle: Liegenschaftsamt Grundstücksvergabekonzept für das "Quartier Zukunft Nord (nördlicher Teil)" - quotale Aufteilung und Auswahlgremium Änderungsantrag: GRÜNE Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 18.06.2024 13.1 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Beschlussantrag zu a) wird wie folgt geändert: a) zwei Optionen zur quotalen Aufteilung der Baufelder 4 und 5 gemäß den Erläuterungen in der Beschlussvorlage und damit eine vorläufige quotale Aufteilung bei Option 1 von ca. 64 % nur an gemeinwohlorientierte Baugruppen und bei Option 2 von ca. 64 % an gemeinwohlorientierte Baugruppen und Ankernutzer (Genossenschaften, städtische Gesellschaften oder freier Wohnungsmarkt). Es wird empfohlen bei dem Beschlussantrag zu b) an der ursprünglichen Formulierung festzuhalten. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Ergänzung in Punkt a): [...] vorläufige quotale Aufteilung bei Option 1 von ca. 64 % nur an gemeinwohlorientierte Baugruppen und bei Option 2 von ca. 64 % an gemeinwohlorientierte Baugruppen und Ankernutzer (z.B. Genossenschaften oder städtische Gesellschaften). Die Ergänzung „gemeinwohlorientiert“ wird bei den Baugruppen sowohl bei Option 1 als auch bei Option 2 vorgenommen. Wie bereits in der Sitzung des Hauptausschusses am 4. Juni ́24 ausgeführt, wird bei der Erarbeitung der Vergabekriterien im 3./4. Quartal ́24 durch das Auswahlgremium transparent definiert, welche Attribute Baugruppen erfüllen müssen, damit das Merkmal „gemeinwohlorientiert“ erfüllt ist. Als Option 2 ist in der Referenzvorlage Nr. 2024/0563/1 vorgesehen einen Teil an einen Ankernutzer (Genossenschaften und freier Wohnungsmarkt) zu vergeben, da dieser über entsprechende Expertise, praktische Erfahrung und Finanzkraft verfügt, um die Tiefgarage herzustellen. Ein Streichen des „freien Wohnungsmarkts“ bzw. ersetzen durch „städtische Gesellschaften“ wird nicht empfohlen. Es wird vielmehr empfohlen die ursprüngliche Formulierung bezüglich der Ankernutzer (Genossenschaften und freier Wohnungsmarkt) durch Ergänzung um die städtischen Gesellschaften zu öffnen. Änderung in Punkt b): die verbleibenden 36 % (Baufeld 2, südlicher Teil) für die übrigen Akteure Genossenschaften oder weitere gemeinwohlorientierte Baugruppen zu einem späteren Zeitpunkt auszuschreiben. Die Ausschreibung erfolgt analog zur Konzeptvergabe durch den Hauptausschuss. Die Formulierung im Beschlussantrag b) lautet: „die verbleibenden 36 % (Baufeld 2, südlicher Teil) zu einem späteren Zeitpunkt zur Vergabe auszuschreiben. Dem Gemeinderat wird zu gegebener Zeit ein Vorschlag zur Entscheidung vorgelegt werden.“ Es wird empfohlen an dieser ursprünglichen Formulierung festzuhalten. Die quotale Aufteilung bezieht sich nicht auf das Gesamtareal, sondern auf die zu vergebenden städtischen Flächen. Die Quote für den freien Wohnungsmarkt ist nicht übererfüllt, da bspw. die Grundstücke von GEM nicht als Maßstab herangezogen werden können, da es sich dort um deren eigene Zuteilung als Umlegungsbeteiligte handelt. Um künftig bedarfsorientiert agieren zu können, erfolgt zum jetzigen Zeitpunkt für Baufeld 2 keine Beschränkung nur auf die beiden Akteursgruppen Baugruppen und Genossenschaften. Die künftige Vergabe von Baufeld 2 wird für die Akteure Genossenschaften, freien Markt und Baugruppen offengehalten. Wobei bei der Nennung von „Baugruppen“ in der gesamten Vorlage – wie eingangs dargestellt - die Formulierung als „gemeinwohlorientierte Baugruppen“ auszulegen ist. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen keine
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