Vergabe freigestellter Schülerverkehre für Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren und Schulkindergärten in Karlsruhe ab dem Schuljahr 2024/2025
| Vorlage: | 2024/0561 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 17.05.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Schul- und Sportamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 18.06.2024
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0561 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: Schul- und Sportamt Vergabe freigestellter Schülerverkehre für Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren und Schulkindergärten in Karlsruhe ab dem Schuljahr 2024/2025 Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Hauptausschuss 04.06.2024 14 N Vorberatung Gemeinderat 18.06.2024 Ö Entscheidung Kurzfassung Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt - nach Vorberatung im Hauptausschuss - von den Erläuterungen Kenntnis und stimmt der Vergabe der in den Schuljahren 2024/2025 bis 2026/2027 für die Erich Kästner- Schule, die Federbachschule, die Lidellschule, die Vogesenschule, die Schule am Turmberg, den Schulkindergarten Sandhasen, den Schulkindergarten Kieselsteine, die Schule am Weinweg und die Hardtwaldschule durchzuführenden Schülerverkehre sowie jeweils einer Einzelbeförderung im Rahmen der Inklusion für die Eichelgartenschule in den Schuljahren 2024/2025 und 2025/2026 und für die Eichendorffschule im Schuljahr 2024/2025 an die vorgeschlagenen Beförderungsunternehmen zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, den betreffenden Bietern den Zuschlag zu erteilen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 5.556.307,62 Euro Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: 1.869.987,95 Euro / Schuljahr 2024/2025 1.852.347,87 Euro / Schuljahr 2025/2026 1.833.971,79 Euro / Schuljahr 2026/2027 Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☐ negativ ☒ geringfügig ☒ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen 1. Ausschreibungsgegenstand Den Schülerinnen und Schülern mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot ist die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel in der Regel nicht möglich beziehungsweise nicht zuzumuten. Daher müssen Unternehmen, die über geeignete Fahrzeuge verfügen, beauftragt werden, die Kinder zur Schule zu bringen und von dort auch wieder abzuholen. Für die nachfolgend unter den Losen 1 bis 49 aufgeführten Schulen und Schulkindergärten wurde daher die Beförderung der Schülerinnen und Schüler für die Schuljahre 2024/2025 bis 2026/2027 ausgeschrieben. Zudem erfolgte die Ausschreibung von jeweils einer Einzeltour im Rahmen der Inklusion für die Eichelgartenschule für die Schuljahre 2024/2025 bis 2025/2026 und die Eichendorffschule für das Schuljahr 2024/2025. Die Leistung wurde auf Grundlage der im Schuljahr 2023/2024 tatsächlich gefahrenen Touren ausgeschrieben und ist in 51 Lose aufgeteilt. Lose 1 bis 19: Erich Kästner-Schule 19 Touren, 99 Schulkinder Lose 20 bis 26: Federbachschule 7 Touren, 37 Schulkinder Los 27 a bis 27 c: Lidellschule 3 Touren, 18 Schulkinder Lose 28 bis 34: Vogesenschule 7 Touren, 32 Schulkinder Los 35 a bis 35 c: Schule am Turmberg 3 Touren, 16 Schulkinder Lose 36 und 37: Schulkindergarten Sandhasen 2 Touren, 3 Schulkinder Lose 38 bis 41: Schulkindergarten Kieselsteine 4 Touren, 18 Schulkinder Lose 42 bis 48: Schule am Weinweg 7 Touren, 26 Schulkinder Los 49 a bis 49 c: Hardtwaldschule 3 Touren, 16 Schulkinder Los 50 Eichelgartenschule 1 Tour, 1 Schulkind Los 51 Eichendorffschule 1 Tour, 1 Schulkind 2. Verfahrensart Die Ausschreibung der Dienstleistung erfolgte im Offenen Verfahren nach § 119 Absatz 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit § 15 Vergabeverordnung (VgV). Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt der Europäischen Union am 16. Januar 2024 sowie im Internetausschreibungsservice der Stadt Karlsruhe. 3. Prüfung und Wertung der Angebote Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind 31 Angebote eingegangen. Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgte in mehreren Stufen: Formale Prüfung: Die Angebote von 19 Bietern enthielten die mit Angebotsabgabe geforderten Unterlagen und Erklärungen und waren somit vollständig. Die fehlenden Unterlagen und Erklärungen der anderen zwölf Bieter wurden nach § 56 Absatz 2 Satz 1 VgV nachgefordert und von zehn Bietern fristgerecht nachgereicht. Zwei Bieter versäumten die Nachreichungsfrist. Folglich wurden ihre Angebote für die betreffenden Lose nach § 57 Absatz 1 Nummer 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen. Eignungsprüfung: 27 der 31 Bieter erfüllen die festgelegten Eignungskriterien und verfügen folglich über die für die ordnungsgemäße Ausführung des öffentlichen Auftrags erforderliche Eignung. Vier Bieter konnten mit ihrem eigenen Betrieb nicht die geforderte Referenz im Bereich der Schülerbeförderung (Beförderung – 3 – von Kindern mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot) vorweisen. Folglich wurden ihre Angebote nach § 57 Absatz 1 Nummer 4 VgV ausgeschlossen. Fachliche Prüfung: Mit Abgabe des Angebots verpflichten sich die Bieter, die Beförderungsleistung entsprechend der einschlägigen gesetzlichen Grundlagen und der sonstigen in der Leistungsbeschreibung der Stadt Karlsruhe aufgeführten Bestimmungen zu erbringen. Drei komplette Angebote sowie vier Angebote in Bezug auf einzelne Lose entsprachen diesen Anforderungen nicht und wurden nach § 57 Absatz 1 Nummer 4 VgV ausgeschlossen. 24 Angebote konnten vollständig oder hinsichtlich der nicht ausgeschlossenen Lose zur Wirtschaftlichkeitsprüfung zugelassen werden. Wirtschaftlichkeitsprüfung: Nach § 127 Absatz 1 GWB in Verbindung mit § 58 Absatz 1 VgV wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Um die Stadt als Auftraggeberin nicht in Abhängigkeit von wenigen Auftragnehmern zu bringen und bei eventuellen Ausfällen von Auftragnehmern Flexibilität zu gewährleisten, wurden an einen Bieter im Höchstfall acht Lose vergeben. Die Lose 27 a bis 27 c (Lidellschule), die Lose 35 a bis 35 c (Schule am Turmberg) sowie die Lose 49 a bis 49 c (Hardtwaldschule) wurden jeweils als ein Los an einen Bieter vergeben. Die Lose wurden grundsätzlich nach der jeweils günstigsten Gesamtvergütung je Fahrtag (Zuschlagskriterium 100 Prozent Preis) vergeben. Hiervon wurde abgewichen, wenn ein Bieter bei mehr Losen das preisgünstigste Angebot abgegeben hat als ihm Kapazitäten zur Verfügung stehen oder er bei mehr als acht Losen der günstigste Anbieter war. Die Lose wurden in diesen Fällen durch Nachrücken der jeweils nächstgünstigsten Bieter vergeben, um eine wirtschaftliche Vergabe der Lose insgesamt zu erreichen. Es wird vorgeschlagen, die Beförderungsleistungen wie folgt zu vergeben: Firma, Sitz Los Tour Angebotspreis je Fahrtag (brutto) Ferhat Ayanoglu, Karlsruhe 12 300.14 138,98 Euro 15 300.17 138,03 Euro 17 300.19 138,39 Euro 18 300.20 132,02 Euro GTS Tours Tugce Bulunmaz, Karlsruhe 20 301.1 199,23 Euro 23 301.4 208,12 Euro 24 301.5 192,60 Euro 26 301.7 198,22 Euro 27 a 302.1 116,10 Euro 27 b 302.2 125,70 Euro 27 c 302.3 137,82 Euro 37 305.2 273,24 Euro 38 307.1 297,76 Euro 41 307.4 306,34 Euro Happy Face Logistics Inh. Dipl.-Ing. Georgi Filchev, Au am Rhein 28 303.1 142,01 Euro 30 303.3 154,08 Euro Holl AG, Gaggenau 2 300.2 218,59 Euro 3 300.3 178,32 Euro 4 300.5 267,33 Euro 5 300.6 210,01 Euro 42 312.1 180,08 Euro 47 312.6 164,52 Euro – 4 – Michael Reiss Omnibusunternehmen & Transporte, Baden-Baden 6 300.7 285,01 Euro 19 300.21 148,46 Euro 34 303.7 137,93 Euro Murat Serbest/VIP-Shuttle KA & Rollstuhl-Shuttle KA, Malsch 1 300.1 211,47 Euro 50 155.0 99,87 Euro Peter Kögel und Tim Kögel GbR, Oberhausen- Rheinhausen 45 312.4 222,28 Euro Rollicar Team Fahrdienste GmbH, Weingarten 7 300.8 211,65 Euro 9 300.11 119,93 Euro 14 300.16 125,02 Euro 31 303.4 131,87 Euro 36 305.1 155,04 Euro 48 312.7 150,23 Euro 49a 313.1 198,76 Euro 49b 313.2 175,00 Euro 49c 313.3 205,98 Euro 51 153.0 95,87 Euro Sevilay Yildiz, Rheinstetten 8 300.10 187,14 Euro Susanne Wolf Taxi und Mietwagen, Pfinztal 43 312.2 190,85 Euro Taxiunternehmen Abdullah Mutlu, Karlsruhe 10 300.12 165,15 Euro 16 300.18 144,46 Euro Taxiunternehmen Arafat Ünsür, Karlsruhe 11 300.13 135,59 Euro Taxiunternehmen Esref Akdag, Karlsruhe 13 300.15 142,12 Euro 21 301.2 204,95 Euro 25 301.6 196,92 Euro 39 307.2 204,28 Euro 40 307.3 331,74 Euro 46 312.5 243,46 Euro Taxiunternehmen Nese Dursun, Karlsruhe 22 301.3 200,73 Euro 29 303.2 158,19 Euro 32 303.5 145,16 Euro 33 303.6 141,71 Euro 35a 304.1 142,63 Euro 35b 304.2 137,90 Euro 35c 304.3 137,90 Euro 44 312.3 160,24 Euro 4. Finanzielle Auswirkungen Auf Grundlage der im Schuljahr 2023/2024 tatsächlich gefahrenen Touren würde der Auftragswert bei 6.405.095,07 Euro liegen. Gegenüber dem Schuljahr 2023/2024 wird jedoch mit Kostensteigerungen von durchschnittlich circa 5 Prozent gerechnet. Diese ergeben sich insbesondere auf Grund gestiegener Kraftstoffpreise und der für Vergaben von freigestelltem Verkehr ab 2022 geltenden Tariftreue der Bieterunternehmen an die einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge. Unter Berücksichtigung der Kostensteigerungen wurde der Auftragswert auf 6.748.473,89 Euro geschätzt. Nach erfolgter Ausschreibung liegt der tatsächliche Auftragswert aktuell bei 5.556.307,62 Euro. Die Differenz zwischen geschätztem und tatsächlichem Auftragswert kann insbesondere mit einer guten Angebotslage begründet werden. – 5 – 5. Nachhaltigkeit 5.1 Einschätzung der CO2-Relevanz In der Leistungsbeschreibung wurde wie bereits bei vorangegangenen Ausschreibungen als Mindestanforderung die Schadstoffklasse Euro 6 Norm für die zur Leistungserbringung eingesetzten Fahrzeuge vorgegeben. Aus diesem Grund wird von gleichbleibenden CO2-Emissionen ausgegangen. 5.2 Tariftreue Im vorliegenden öffentlichen Auftrag werden Verkehrsdienstleistungen vergeben. Daher müssen Unternehmen, die sich um diesen Auftrag beworben haben, ihren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung mindestens ein in einem der einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge festgelegtes Entgelt zahlen. Gemäß dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden- Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) gelten hier als relevante repräsentative Tarifverträge - der Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg - WBO und ver.di in der aktuellen Fassung vom 23. November 2021 und - der Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg - WBO und ver.di in der aktuellen Fassung vom 30. Mai 2023. Ersetzt ein neuer Tarifvertrag einen als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, tritt der neue Tarifvertrag an die Stelle des verzeichneten Tarifvertrags. Die entsprechende Verpflichtungserklärung zur Einhaltung dieser Tarifverträge wurde mit der Angebotsabgabe eingefordert und ist Vertragsbestandteil. Zudem sind Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten über die Besonderen Vertragsbedingungen ebenfalls Vertragsbestandteil geworden. Der tarifliche Stundenlohn liegt ab 1. Februar 2024 bei 16,22 Euro für Fahrer Pkw und bei 15,21 Euro für Begleitpersonen ohne Fahrtätigkeit. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt - nach Vorberatung im Hauptausschuss - von den Erläuterungen Kenntnis und stimmt der Vergabe der in den Schuljahren 2024/2025 bis 2026/2027 für die Erich Kästner- Schule, die Federbachschule, die Lidellschule, die Vogesenschule, die Schule am Turmberg, den Schulkindergarten Sandhasen, den Schulkindergarten Kieselsteine, die Schule am Weinweg und die Hardtwaldschule durchzuführenden Schülerverkehre sowie jeweils einer Einzelbeförderung im Rahmen der Inklusion für die Eichelgartenschule in den Schuljahren 2024/2025 und 2025/2026 und für die Eichendorffschule im Schuljahr 2024/2025 an die vorgeschlagenen Beförderungsunternehmen zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, den betreffenden Bietern den Zuschlag zu erteilen.
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Niederschrift 65. Plenarsitzung des Gemeinderates 18. Juni 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 7 der Tagesordnung: Vergabe freigestellter Schülerverkehre für Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren und Schulkindergärten in Karlsruhe ab dem Schuljahr 2024/2025 Vorlage: 2024/0561 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt - nach Vorberatung im Hauptausschuss - von den Erläuterungen Kenntnis und stimmt der Vergabe der in den Schuljahren 2024/2025 bis 2026/2027 für die Erich Kästner-Schule, die Federbachschule, die Lidellschule, die Vogesenschule, die Schule am Turmberg, den Schulkindergarten Sandhasen, den Schulkindergarten Kieselsteine, die Schule am Weinweg und die Hardtwaldschule durchzuführenden Schülerverkehre sowie jeweils einer Einzelbeförderung im Rahmen der Inklusion für die Eichelgartenschule in den Schuljahren 2024/2025 und 2025/2026 und für die Eichendorffschule im Schuljahr 2024/2025 an die vorgeschlagenen Beförderungsunternehmen zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, den betreffenden Bietern den Zuschlag zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung (42 Ja) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 7 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Hauptausschuss am 4. Juni 2024. Ich bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Einstimmige Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 2. Juli 2024